Alles richtig hier. Ich habe aber beim größten Ford Händler Europas bestellt. Und dieser macht überwiegend Onlinegeschäfte. Der hat so viele Wagen auf dem Hof zu stehen das er nun in einer Zwickmühle steckt. Preis beibehalten und riskieren das Kunden die bestellten Wagen zurück geben oder Preis senken und Geld verlieren, da ja die Wagen beim Hersteller schon mit 19% bezahlt worden sind.
Beiträge von Glatze
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Das stand gerade in der Handwerkerzeitung mit Vorschlägen an die Unternehmer.
Alle Händler die die Rechnung ändern tun Ihren Kunden was gutes. Sie müssen es aber nicht. An alle die Geld sparen. Glück gehabt. Für alle anderen gibt es nur die Möglichkeit die Wagenlieferung zu stornieren, wenn es möglich ist.
Kritik an Mehrwertsteuersenkung: Unternehmer in der Pflicht?
Die Idee der Bundesregierung, mit der Mehrwertsteuersenkung die Konjunktur durch eine gesteigerte Kauflaune anzukurbeln, ist ohne Zweifel gut und lobenswert. Doch ob die Rechnung wirklich aufgeht, scheint fraglich. Denn kein Unternehmen ist dazu verpflichtet, die gesparte Umsatzsteuer 1:1 an Privatkunden weiterzugeben. Viele Betriebe, denen wegen der Corona-Krise finanziell das Wasser bis zum Hals steht, dürften die Mehrwertsteuersenkung dazu verwenden, um ihre Gewinnspanne zu erhöhen. Sie ändern einfach ihre Preise nicht und führen weniger Umsatzsteuer ans Finanzamt ab.
Praxis-Tipp: Die Privatkunden als Endverbraucher, die eigentlich die wahren Umsatzsteuerzahler sind, werden sich ganz genau anschauen, welche Betriebe die Mehrwertsteuersenkung am 1. Juli 2020 durch eine Preissenkung an die Kunden weitergeben und welche Betriebe nicht. Um nicht zu riskieren, dass Privatkunden zur Konkurrenz überlaufen, sollte also mit Weitblick abgewogen werden, was sich am Ende des Tages mehr lohnt. Die höhere Gewinnspanne oder mehr Aufträge wegen gesenkter Preise?
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Ja. Aber wie sieht es bei einer Finanzierung durch die Ford Bank aus? Der Vertrag ist ja schon unterschrieben. Ausgehend vom Bruttoendpreis habe ich ja eine Rate die ich mit 0 Prozent wieder zurück zahlen muss. Die steht jetzt schon fest. Wenn der Händler den Bruttopreis senkt, müsste die ganze Prozedur mit der Bank mit Schufaabfrage Vertrag unterschreiben usw. von vorne beginnen. Und was ist mit Leasing?
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Zur Info !!
ich glaube jeder Händler schneidet sich ins eigene Fleisch wenn er es nicht weiter gibt gerade bei großen Anschaffungen sind das Paar mehr Euros . Beim täglichen Einkauf wird es schwer obwohl ich mitbekommen habe das edeka und Aldi die Senkung an den Kunden weiter gibt .Und das Autohaus selber kann ja nix mit der MwSt anfangen mussen sie ja eh weiter geben von daher würde ich mich als Verkäufer für jeden freuen weil sowas bleibt in Erinnerung und das nächste Auto wird wieder da gekauft
Doch. Es wäre ein erhöhter Gewinn. Und wenn dann Ford als Lieferant die Steuer senkt hat der Händler noch mehr Gewinn. Wenn er vom Brutto Preis nur 16% rausrechnet ist der Nettopreis höher als vorher und somit der Gewinn. Vorrausgesetzt der Einkaufspreis bleibt gleich. Sinkt dieser ist der Gewinn auch nochmals gestiegen.
Ich sehe da schon eine Klagewelle auf alle Händler zukommen die den Preis nicht senken. Wahrscheinlich werden erst die VK Preise erhöht um dann später auf den gleichen Endpreis zu kommen.
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Das Problem ist ja ich habe keinen Netto sondern nur ein Bruttopreis auf dem Auftrag und dieser ist so auch auf der Finanzierung bei der Ford Bank eingetragen. Auch in der Ford Preisliste stehen nur Bruttopreise. Ich habe 30 Jahre in der Kopiererbranche gearbeitet und dem Kunden müsste immer der Bruttopreis genannt werden. Wenn dann auf der RG die MwSt. mit drauf stand, dann nur damit man die gesetzliche Regelung erfüllt.
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Ja. Netto+ MwSt. Muss Du angeben wenn es gewerblicher Kunde ist. Beim privaten Verbraucher ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben das nur der Bruttopreis an der Wäre stehen darf. Weil der private kann ja mit der MwSt. nichts anfangen. Er kann Sie nicht zurückfordern oder irgendwie ansetzen.
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Da die meisten hier Verbraucher im Sinne von Privatleuten sind, darf ein Verkäufer nur den Bruttopreis ausweisen. Wenn ich bei Karstadt Schuhe kaufe steht da ja auch nur der Bruttopreis von 100€ drauf. Und nicht 84,16 zzgl. 19%MwSt.
Genauso verhält es sich beim Auto. Auf der RG steht zwar die ausgewiesene MwSt. die dient aber nur zu Infozwecken.
Also werden sich die Händler die 3% einstecken. Interessant wird es aber, wenn die Regierung es in ein Gesetz schreibt, das ein Verkäufer die Beträge absenken muss. Dann sind Sie nämlich einklagbar. So sehe ich das. Ob das für den Verbraucher sinnvoll ist, wenn man später vom FFH noch irgendwas möchte er einen dann zappeln läßt ist die Frage.
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Also mein Händler lehnt die Weitergabe der MwSt. Senkung ab. Erklärung: ist ja ein durchlaufender Posten und mit viel Kosten verbunden wenn die nur 6 Monate gilt.
Da es noch nicht genau fixiert ist, wie es im Gesetz steht reden sich alle raus. Damit spart nicht der Verbraucher sonder nur der Verkäufer. Sollte man, wenn es gesetzliche Grundlagen gibt, den Klageweg bestreiten oder nicht?
Sicherlich habe ich noch das Recht die Bestellung aufgrund des Widerrufrechts rückgängig zu machen. Aber wenn ich dann im Juli kaufen würde hätte ich eine Lieferzeit von 4-10 Monate.
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Wie lange soll den das Gesetz brauchen für die bundeseinheitliche Wallboxförderung?
Meistens wird da ja auch Rückwirkend gehandelt. Also Beschluss noch dieses Jahr oder erst 2021?
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Na toll. Und ich hatte mich schon auf nochmals 2250€ gefreut. Dann wäre der Bau unserer Wallbox im Mieterparkhaus kostenfrei gewesen. Jetzt kostet es uns wohl 4000-5000 €.