Steht ab heute auf der Bafa Seite. Die EU muss natürlich immer noch die Zustimmung geben.
Beiträge von Glatze
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Was soll ich sagen. Komme aus Berlin. Habe einen Zulassungstermin online gebucht und für den 2.7. bekommen. Ich hoffe der Brief kommt bis dahin. Wenn nicht und ich muss mir kurzfristig einen neuen holen, kann ich 3-4 Wochen warten.
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Also die Förderung gibt es lt. Bafa jetzt rückwirkend ab 4.6.20 doppelt. Aber natürlich erst wenn der Wagen zugelassen ist. Ab 1.7. gibt es natürlich auch die MwSt. Senkung. Wenn es der Händler mitmacht.
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Vielleicht ist die Bestellgröße des Händlers ausschlaggebend. Wenn er in kurzer Zeit eine grösse Stückzahl bestellt ohne schon Kunden für den Wagen zu haben. Als Vorlauf sozusagen. Das Werk baut pro Tag ja nur eine bestimmte Anzahl. Und vielleicht kommen alle Wagen gleichzeitig zum Händler.
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Habe an Ford eine Mail geschrieben und das Thema erörtert ob Ford die MwSt. senkt. Ich bin der Meinung wenn der Hersteller senkt und in diesem Sinn ja den Einkaufspreis können die Händler gar nicht anders als mitziehen. Entscheidend wird sein auf welchen Zeitpunkt man sich beziehen muss, wenn man den Wagen schon bestellt hat. Bestelldatum oder Zulassung. Alle die ab 1.7. bestellen sollten auf jedenfall nur 16% bezahlen.
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Ich habe nur den Bruttopreis im Vertrag. Und alle anderen Händler hier im Berlin nutzen die Ford Angebotssoftware. Und die erzeugt immer nur den Bruttopreis bei Angeboten. Da er bockig ist gibt es für mich nur akzeptieren oder AutoBestellung widerrufen und dann ab Juli neu bestellen. Aber dann muss ich wieder warten bis der Wagen kommt. Und das kann dann dauern. Ich werde wohl damit Leben das es für mich nicht günstiger wird.
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Die Förderung ist wohl noch nicht ganz durch. Auf der BAFA -Seite ist kein entsprechender Hinweis zu finden, wie hoch diese jetzt ist.
DIe Förderung bei Kuga-PHEV beträgt aktuell 2.250 € für den Kunden und soll angeblich verdoppelt werden auf 4.500 €
Dazu kommt dann noch die 100,- € für die eingebaute AVAS.
Der Herstelleranteil von 2.250 € (netto) kommt dann noch oben drauf.
Insgesamt wäre es eine Förderung von 6.750 € und der Käufer (Fahrzeughalter) erhält auf Antrag 4.500 + 100,- €.
Ob die Sache aber letztendlich genehmigt wird, bleibt abzuwarten.
Auf jeden Fall kann man bei einer Zulassung ab 1.7. 2020 eine Menge sparen, denn die Mehrwertsteuer wird auf 16 % gesenkt. Dazu muss dann ein geringerer Preis auch auf der Rechnung durch den Händler ausgewiesen werden. Je nach Fahrzeugausstattung kann man auch hier wieder rund 1000,-€ und mehr sparen.
Die Frage ist natürlich, ob die ganzen Bestellungen mit genehmigten Finanzierungen bei der Bank dann neu erstellt werden müssen. Es wäre schon sinnvoll und fair, die 3 % Ersparnis der Mehrwertsteuer an den Kunden weiter zu geben. Das ist eigentlich auch gesetzlich so vorgeschrieben.
Nein, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Händler kann, muß aber nicht senken. Er kann sich auch die 3% einstecken, weil er auch 2 Monate gar keine oder wenig Autos verkauft hat. Damit bekommt er kleine Entschädigung zurück. Ob er dann aber noch viele Kunden hat ist die andere Frage.
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Stimmt. Aber der Geldumlauf zwischen Vorsteuerzahlen und Umsatzsteuer zurückbekommen ist zu überbrücken. Bei einer hohen Anlagensumme kann dann schon mal eine Liquiditätslücke von mehreren 100.000 Euro entstehen. Und diese Liquidität muß man erstmal haben. Wenn man Sie nicht hat momentan kann das schonmal zur Verschuldung und zur Insolvenz führen.
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Alles richtig hier. Ich habe aber beim größten Ford Händler Europas bestellt. Und dieser macht überwiegend Onlinegeschäfte. Der hat so viele Wagen auf dem Hof zu stehen das er nun in einer Zwickmühle steckt. Preis beibehalten und riskieren das Kunden die bestellten Wagen zurück geben oder Preis senken und Geld verlieren, da ja die Wagen beim Hersteller schon mit 19% bezahlt worden sind.
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Das stand gerade in der Handwerkerzeitung mit Vorschlägen an die Unternehmer.
Alle Händler die die Rechnung ändern tun Ihren Kunden was gutes. Sie müssen es aber nicht. An alle die Geld sparen. Glück gehabt. Für alle anderen gibt es nur die Möglichkeit die Wagenlieferung zu stornieren, wenn es möglich ist.
Kritik an Mehrwertsteuersenkung: Unternehmer in der Pflicht?
Die Idee der Bundesregierung, mit der Mehrwertsteuersenkung die Konjunktur durch eine gesteigerte Kauflaune anzukurbeln, ist ohne Zweifel gut und lobenswert. Doch ob die Rechnung wirklich aufgeht, scheint fraglich. Denn kein Unternehmen ist dazu verpflichtet, die gesparte Umsatzsteuer 1:1 an Privatkunden weiterzugeben. Viele Betriebe, denen wegen der Corona-Krise finanziell das Wasser bis zum Hals steht, dürften die Mehrwertsteuersenkung dazu verwenden, um ihre Gewinnspanne zu erhöhen. Sie ändern einfach ihre Preise nicht und führen weniger Umsatzsteuer ans Finanzamt ab.
Praxis-Tipp: Die Privatkunden als Endverbraucher, die eigentlich die wahren Umsatzsteuerzahler sind, werden sich ganz genau anschauen, welche Betriebe die Mehrwertsteuersenkung am 1. Juli 2020 durch eine Preissenkung an die Kunden weitergeben und welche Betriebe nicht. Um nicht zu riskieren, dass Privatkunden zur Konkurrenz überlaufen, sollte also mit Weitblick abgewogen werden, was sich am Ende des Tages mehr lohnt. Die höhere Gewinnspanne oder mehr Aufträge wegen gesenkter Preise?