Zulassungsdienst muss in Berlin 50 Vorgänge sammeln um überhaupt zur Zulassungsstelle gehen zu dürfen. Und dann wird noch alles geprüft und meistens haben die auch 9 Tage vorlauf bis der Wagen zugelassen ist. In Berlin werden pro Tag 10.000 Fahrzeugezugelassen oder geändert. Da kann keine andere Stadt in Deutschland mithalten. Noch nicht mal HH.
Beiträge von Glatze
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Ich hatte ein Gespräch mit einem RA und dieser ist der Meinung des auch die Übermittlung des Briefes wie in meinem Fall, da ich den Wagen in 500 KM Entfernung bestellt habe, gilt als Leistungserbringung. Mein Wagen soll 25/26.Juni kommen. Und der Brief könnte bei mir am 27.6. im Kasten sein. Offiziell gilt er spätestens nach 3 Tagen als zugestellt. Also wenn der Händler sich Arbeit sparen will sieht er zu soviel Briefe wie möglich bis ende Juni zu versenden.
Und die Senkung betrifft ja den Gesamtpreis. Da sollte ab 7. Monat keine Erhöhung stattfinden. Und es ändert sich ja nach 3 Jahren nur die Restsumme die noch zu weiter zu Finanzieren ist.
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Steht ab heute auf der Bafa Seite. Die EU muss natürlich immer noch die Zustimmung geben.
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Was soll ich sagen. Komme aus Berlin. Habe einen Zulassungstermin online gebucht und für den 2.7. bekommen. Ich hoffe der Brief kommt bis dahin. Wenn nicht und ich muss mir kurzfristig einen neuen holen, kann ich 3-4 Wochen warten.
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Also die Förderung gibt es lt. Bafa jetzt rückwirkend ab 4.6.20 doppelt. Aber natürlich erst wenn der Wagen zugelassen ist. Ab 1.7. gibt es natürlich auch die MwSt. Senkung. Wenn es der Händler mitmacht.
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Vielleicht ist die Bestellgröße des Händlers ausschlaggebend. Wenn er in kurzer Zeit eine grösse Stückzahl bestellt ohne schon Kunden für den Wagen zu haben. Als Vorlauf sozusagen. Das Werk baut pro Tag ja nur eine bestimmte Anzahl. Und vielleicht kommen alle Wagen gleichzeitig zum Händler.
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Habe an Ford eine Mail geschrieben und das Thema erörtert ob Ford die MwSt. senkt. Ich bin der Meinung wenn der Hersteller senkt und in diesem Sinn ja den Einkaufspreis können die Händler gar nicht anders als mitziehen. Entscheidend wird sein auf welchen Zeitpunkt man sich beziehen muss, wenn man den Wagen schon bestellt hat. Bestelldatum oder Zulassung. Alle die ab 1.7. bestellen sollten auf jedenfall nur 16% bezahlen.
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Ich habe nur den Bruttopreis im Vertrag. Und alle anderen Händler hier im Berlin nutzen die Ford Angebotssoftware. Und die erzeugt immer nur den Bruttopreis bei Angeboten. Da er bockig ist gibt es für mich nur akzeptieren oder AutoBestellung widerrufen und dann ab Juli neu bestellen. Aber dann muss ich wieder warten bis der Wagen kommt. Und das kann dann dauern. Ich werde wohl damit Leben das es für mich nicht günstiger wird.
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Die Förderung ist wohl noch nicht ganz durch. Auf der BAFA -Seite ist kein entsprechender Hinweis zu finden, wie hoch diese jetzt ist.
DIe Förderung bei Kuga-PHEV beträgt aktuell 2.250 € für den Kunden und soll angeblich verdoppelt werden auf 4.500 €
Dazu kommt dann noch die 100,- € für die eingebaute AVAS.
Der Herstelleranteil von 2.250 € (netto) kommt dann noch oben drauf.
Insgesamt wäre es eine Förderung von 6.750 € und der Käufer (Fahrzeughalter) erhält auf Antrag 4.500 + 100,- €.
Ob die Sache aber letztendlich genehmigt wird, bleibt abzuwarten.
Auf jeden Fall kann man bei einer Zulassung ab 1.7. 2020 eine Menge sparen, denn die Mehrwertsteuer wird auf 16 % gesenkt. Dazu muss dann ein geringerer Preis auch auf der Rechnung durch den Händler ausgewiesen werden. Je nach Fahrzeugausstattung kann man auch hier wieder rund 1000,-€ und mehr sparen.
Die Frage ist natürlich, ob die ganzen Bestellungen mit genehmigten Finanzierungen bei der Bank dann neu erstellt werden müssen. Es wäre schon sinnvoll und fair, die 3 % Ersparnis der Mehrwertsteuer an den Kunden weiter zu geben. Das ist eigentlich auch gesetzlich so vorgeschrieben.
Nein, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Händler kann, muß aber nicht senken. Er kann sich auch die 3% einstecken, weil er auch 2 Monate gar keine oder wenig Autos verkauft hat. Damit bekommt er kleine Entschädigung zurück. Ob er dann aber noch viele Kunden hat ist die andere Frage.
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Stimmt. Aber der Geldumlauf zwischen Vorsteuerzahlen und Umsatzsteuer zurückbekommen ist zu überbrücken. Bei einer hohen Anlagensumme kann dann schon mal eine Liquiditätslücke von mehreren 100.000 Euro entstehen. Und diese Liquidität muß man erstmal haben. Wenn man Sie nicht hat momentan kann das schonmal zur Verschuldung und zur Insolvenz führen.