Beiträge von PHEV

    Hätte bei Ford / Allianz bei 300/150 etwas mehr bezahlt als bei meiner Versicherung (LVM) und der Leistungsumfang wäre geringer gewesen (Marderschäden, Schutzbrief, Dauer der Neuwertversicherung).

    Und so habe ich meinen Versicherungsheini vor Ort statt in einem Callcenter.

    .. Test mit dem Kuga nochmals neu gemacht werden sollte.

    Da ging ja auch der Benziner an obwohl EV Jetzt eingestellt war und die Beschleunigung hängt ja scheinbar auch mit dem Update zusammen.

    Der ganze Test war für den Eimer. Dass der Verbrenner auch im Modus "EV jetzt" angehen kann, ist mit einer Liste der möglichen Gründe in der Bedienungsanleitung ausführlich erklärt. (Wer lesen kann...)


    Bloch hat beim Reichweitentest nach seiner eigenen Aussage im Video den Akku restlos leer gefahren und macht dann einen Beschleunigungstest...


    Im Video ist klar erkennbar, dass der E - Motor beim Anfahren keine Power beisteuert. Daher fällt der Kuga auf den ersten Metern deutlich zurück. Als der Verbrenner auf Drehzahl kommt, schließt der Kuga wieder etwas auf.


    Insgesamt ein völlig hirnrissiger Test. Da hatte offenbar jemand einen schlechten Tag.

    Ich hab für meinen MK2 einen Rückkaufwert. Der ist natürlich auch mit 19% MwSt gerechnet. Wie wird das dann mit 16%? Der Brutto Rückkaufswert sinkt ja dann.

    Nein! Der Zeitwert des Fahrzeugs ist ein Nettowert, auf den die zum gegebenen Zeitpunkt geltende Umsatzsteuer aufgeschlagen wird

    Ja, als nichtgewerblicher Käufer machst du drei Prozent Gewinn, wenn der Steuersatz zwischen Kauf und Verkauf um drei Prozent steigt.

    Die Erhebung der MwSt ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Jeder ist per Gesetz daran gebunden, ohne Ausnahme.

    Selbstverständlich wäre die Anrechnung des korrekten Steuersatz einklagbar. Sogar eine Straftat nach §263 StGb (Betrug) stünde im Raum.


    Ich kann mir - ehrlich gesagt - nicht vorstellen, dass ein Autohändler den Fehler macht,einen ungültigen MwSt Satz auszuweisen.


    Natürlich ärgert es manche Händler, dass sie Verträge anpassen müssen, aber sie werden es tun müssen. Gegenüber Kunden andere Aussagen zu machen, ist einfach nur dumm.

    Nicht der Tag des Kaufes ist entscheidend ((z.B. Kauf im März, Lieferung Juli), sondern der Tag der Leistungserbringung, also der Lieferung = Übergabe des Fahrzeugs mit Brief, dabei ist es unerheblich, ob der Wagen beim Händler noch 2 Wochen auf dem Hof steht.

    Mit Kauf sind Zahlung über Übernahme und nicht der Vertragsschluss (Kaufabsicht) gemeint. Vertragsschluss ist eine Bestellung.