Die Erhebung der MwSt ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Jeder ist per Gesetz daran gebunden, ohne Ausnahme.
Selbstverständlich wäre die Anrechnung des korrekten Steuersatz einklagbar. Sogar eine Straftat nach §263 StGb (Betrug) stünde im Raum.
Ich kann mir - ehrlich gesagt - nicht vorstellen, dass ein Autohändler den Fehler macht,einen ungültigen MwSt Satz auszuweisen.
Natürlich ärgert es manche Händler, dass sie Verträge anpassen müssen, aber sie werden es tun müssen. Gegenüber Kunden andere Aussagen zu machen, ist einfach nur dumm.