Habe ich schon gemacht mit dem RA. Dieser meinte aber, wenn der Händler den Brief schickt +3 Tage gilt dies als Leistungserbringungsdatum. Und wenn der Brief am 27.6 eingeht +3 Tage ist das Leistungsdatum 30.6.
Mensch Glatze, warte doch erst mal ab, wann der Brief denn nun wirklich bei dir ankommt....
Mal angenommen, er kommt wirklich am (Samstag) 27.06. bei dir an - die Beweislast, wenn nicht per Einschreiben geschickt wird, liegt ja nicht bei dir, wenn du behauptest, dass er erst am 29.06. (oder noch später) angekommen ist - die Postwege sind doch manchmal arg lang!
Und wenn er per Einschreiben verschickt wird, musst du ja nicht zuhause sein, wenn der Postbote am Samstag klingelt.