^ Ich schreibe dir eine PN.
Beiträge von DUS-Kuga
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^ Für Garantie-/Gewährleistungs- und Rückruffälle musst du nicht zu dem Händler, wo du das Fahrzeug gekauft hast, dass muss jeder Vertragshändler leisten.
Meinen Noch-Kuga MK2 habe ich in Werne gekauft und fahre immer zu einem Vertragshändler in meinem Wohnort Düsseldorf.
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^ Da du noch in "P" Parkstellung bist, wird dir wohl diese Option angezeigt, sollte ausgehen, sobald du in "D" Drive wechselst.
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Das Video zeigt einen Kuga in Titanium-Austattung mit manuellem Tacho un manueller Ladezustandsanzeige, da wird also nicht viel verdeckt....
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Dann wiederhole ich meine Frage noch mal: Welche Meldungen muss man eigentlich noch wegdrücken?
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Die Gurtmeldungen gibt es doch schon lange bei allen Ford Modellen , ist im Kuga MK2 Bj. 2015 drin und war vorher in meinem Mondeo Bj. 2011 auch schon drin.
Der Hersteller sichert sich so ab, dass die Haftung bei nicht angelegtem Gurt auf den Fahrer übergeht.
Zudem gibt es ja auch noch den Intervallmäßigen Warnton, der über die Sensoren in den Sitzen den Fahrer und die Mitfahrer bei nichtangelegtem Gurt warnt.
Ich finde diese Warneinrichtungen sinnvoll und wer ohne Gurt fährt, dem ist sowieso nicht zu helfen, so wie die Experten, die erst den Gurt einrasten und sich dann hinsetzen - wofür kaufe ich mir dann ein Auto mit zig Airbags und Rückhaltesystemen?
Welche Meldungen muss man eigentlich noch wegdrücken?
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Ich habe auch das Upgrade auf 140.000 km für 400,- Euro bei Nutzung der Ford Pass-App bei meiner Bestellung am 12.05.2020 mitgeordert und steht auch so in der Bestellung drin - bin dann man gespannt, was bei der voraussichtlichen Lieferung Anfang September passieren wird (ich warte bis dahin ab).
Für mich ist ganz klar, dass die Leistung von Ford nicht einseitig gekürzt werden darf.
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Also ich sehe den Tacho auf beiden Bildern rechts....
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Schau mal unter dein Auto, unter den Seitenschwellern sollten Markierungen dafür da sein (ist beim MK2 so und war bei allen meinen Ford so).
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@tom-
Ich denke doch, denn im Abschnitt "Berechtigte Ereignisse" ist das Versagen von mechanischen oder elektrischen Systemen ausdrücklich erwähnt. (s. Link im vorangegangenen Post)
Für mich schließt der letzte Satz im Absatz "Berechtigte Ereignisse" eine Haftung, sprich Ersatzfahrzeugstellung durch die Mobilitätsgarantie aus:
"Eine Panne liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug eine Werkstatt aus eigener Kraft erreicht hat oder noch fahrbereit ist."