Also ich lese das so, dass sich zum einen die Änderungen ab 16.11.2020 nur auf Leasing-Fahrzeuge bezieht und sich praktisch nichts ändert, wenn man mehr als 23 Monate least - dann gibt es weiterhin den staatlichen BAFA-Anteil von 2.250 Euro und befristet bis zum 31.12.2021 auch die Innovationsprämie, der die BAFA verdoppelt und man so wie bisher die 4.500 Euro Förderung bekommt.
Beiträge von DUS-Kuga
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caduga: warum solltest du den Tankgutschein bekommen?
Den gibt es doch nur für diejenigen, die ihr Fahrzeug schon haben, um den Mehrverbrauch auszugleichen.
Wenn du deinen erst am 24.09. bestellt hast und der Liefertermin erst im Februar 2021 bekommen solltest (so lese ich deinen ersten Post), bekommst du ja auch erst ab dann einen Leihwagen.
Falls du mit dem Leihwagen einen Mehrverbrauch gegenüber dem bestellten Kuga haben solltest, gleich sich der zudem durch die gesparte Versicherung, Steuer, Abnutzung etc. aus.
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^ Kannst du die Mängelliste mal hier posten?
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STX Wohl, damit die Karte nur Fahrzeugbezogen genutzt werden kann....
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Wenn ein Produkt nicht lieferbar ist, weil es Fehlerhaft ist (der Akku) und deswegen die Produktion ausgesetzt wird, halte ich dass nicht für eine Betriebsstörung.
Eine Betriebsstörung wäre für mich z.B. ein Brand im Produktionswerk oder beim Händler.
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^ Weil sie eben da sind und weil das hier ein Diskussionsforum ist - umgekehrt könnte man doch fragen, warum du hier so negativ agierst....
Ehrlich gesagt, finde ich deinen letzten Beitrag mehr als überflüssig.
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In dem Video von heute, dessen Text unter #1.379 gepostet wurde, heißt es:
Zitat
Die Priorisierung unserer Maßnahmen berücksichtigt die Reihenfolge, in der die Fahrzeuge gekauft wurden.Da diese Video an den Kunden/Endverbraucher gerichtet ist, lege ich dass so aus, dass das Bestelldatum bzw. Bestellbestätigung des Kunden beim FFH gemeint ist.
Allerdings ist dieses Video ja eindeutig nur an die Kunden gerichtet, die ihr Fahrzeug schon bekommen haben!
Eine Aussage aus dem Post #1.428:
ZitatBereits gebaute aber noch nicht ausgelieferte Kuga (also die die bei eurem Händler stehen) werden direkt nach den bereits ausgelieferten Autos umgerüstet.
Würde für mich bedeuten, dass mein Kuga (steht seit dem 27.07. beim Händler auf dem Hof) erst danach, als frühestens ab März 2021 umgerüstet wird.
Das wäre natürlich nicht so schön, wenn ich noch so lange warten müsste, aber da ich seit dem 01.10. einen Leihwagen habe (nochmal am 23.10. getauscht, weil er nur Sommerreifen hatte), bin ich noch entspannt.
Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Ford nicht versuchen wird, unnötige Kosten zu vermeiden, der Leihwagen kostet ca. 1.000,- Euro pro Monat und diese ließen sich doch minimieren, wenn man statt dessen einen Kunden vertröstet, der seinen Kuga schon fährt und den 500,- Euro-Tankgutschein genommen hat.
Dazu kommt dann auch noch die angebliche Übernahme (ich habe noch gar nichts schriftliches, auch nicht zum Gutschein) der 3% Differenz zu der ab Januar wieder geltenden MwSt - nochmal über 1.000-, Euro.
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Wollikuga leider nerven deine negativen Beiträge mittlerweile wirklich.
Ich verstehe auf der einen Seite deinen Frust, auf der anderen Seite ist nun dieses Forum nun wirklich nicht der Ort, um diesen "auszuleben".
Versuche doch mal, den Namen des Threads, "Rückabwicklung meines schon zugelassenen Kuga", den du ja selber erstellt hast, etwas wörtlicher zu nehmen und ein bisschen sachlicher zu bleiben.
So - du hast deinem FFH eine Frist bis zum 04.11.2020 gesetzt - warte doch erst bis dahin ab, bevor du weitere Diskussionen darüber anstößt.
ZitatDie Frage ist halt nur, wie ich am besten aus der Geschichte heraus komme.
Was erwartest du eigentlich?
Auf der einen Seite willst du dein Fahrzeug lieber heute als morgen los werden, auf der anderen Seite willst du scheinbar noch Gewinn machen!
Oder wie soll man dass verstehen, dass du mit der BAFA-Förderung rumspekulierst?
Wenn du dein Fahrzeug nächste Woche zurück geben kannst und den vollen Kaufpreis zurück bekommst und die BAFA zurück zahlen musst, kommst du mit +/- Null raus bzw. hast sogar den kostenlosen Leihwagen gehabt.
Und jetzt denkst du darüber nach, die Rückabwicklung hinauszuzögern, bis die BAFA-Sperrfrist (6 Monate) abgelaufen ist und erwartest dann, dass du dann den vollen Kaufpreis zurück bekommst und die BAFA nicht abgezogen wird und du so noch 4.500 Euro Gewinn machen kannst?!?
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^ Auf der Ford-Seite steht nicht , dass nicht mehr im Sport oder Schnee/Sand Modus gefahren werden darf....
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Auf dem Foto die gelbe Lampe der Taste A/C nicht an ist, die Klimaanlage ist somit aus.
Ist das so gewollt und was passiert, wenn du sie einschaltest?