Beiträge von DUS-Kuga

    Also meiner sollte im Oktober kommen, dann gab es die Akku Probleme und dann ist unser abgesoffen. Also vertrag/ Rechnung wurde am 25.06.20 unterschrieben, ich dachte aber weil unser im Oktober kommen würde, würde unsere MwSt 16 betragen! Ist der gleiche Preis.

    Da du einen PHEV gekauft hast, steht dir auf jeden Fall ein Endpreis zu, der so berechnet ist, als wenn du nur 16% Mehrwertsteuer bezahlen müsstest, da auf der Rechnung natürlich ein Mehrwertsteuersatz von 19% angegeben werden muss.

    Wenn du, wie du geschrieben hast, bereits vor der 01.07.2020 bestellt hast, stehen vermutlich (wie bei mir, bestellt 12.05.2020) auf deiner Bestellung 19% Mehrwertsteuer, bei einer Lieferung in 2020 wäre die Rechnung dann um 3%-Punkte der Mehrwertsteuer gesenkt worden.

    Ford garantiert allen, die vor dem 07.10.2020 (Datum unter Vorbehalt) bestellt haben, diesen Vorteil auch bei Lieferung in 2021.

    Wenn auf deiner Bestellung 16% Mehrwertsteuer angegeben sind und der Endpreis, den du jetzt bezahlst, gleich ist, ist das in Ordnung.

    ...das würde ich so nicht annehmen. Kommt drauf an ob das Schild jeder sehen MUSS. Und für die Versicherung dürfte das auch keine Rolle spielen. Müsste man aber natürlich genau im Einzelfall bewerten 8o

    Ich würde das so wie bei den Parkverboten auf Supermarktparkplätzen sehen, da gilt Hausrecht und wenn gut ausgeschildert ist, was ja bei Tiefgarageneinfahrten in der Regel an der Einfahrt der Fall ist, gibt es da wohl kein Problem.

    Rechtlich gilt die jeweilige Garagenverordnung der einzelnen Bundesländer und gibt es in den meisten Bundesländern, wie in NRW (nach §19 GaVo), am Beispiel gasbetriebene Fahrzeuge keine Einfahrtsverbot - und E-Fahrzeuge sind noch gar nicht erwähnt, also aus der Richtung keine Einschränkung.


    Hoffen wir mal, dass keiner in die Situation kommt, wo die Versicherung ins Spiel kommt.... ;)


    Projekt Kuga PHEV Meine Aussage ist rein sachlich, rechtlich und versicherungstechnisch gemeint, ohne politische oder persönliche Wertung. ;)


    zu 1. Wenn die Sperrung aus den von mir genannten Gründen erfolgt ist (wo von auszugehen ist), ist daran nichts zu rütteln - da kann sich der politische Willen auf den Kopf stellen, das hat dann auch nichts mit "Kulmbacher Landrecht" o.ä. zu tun.

    zu 2. Auch eine KBA-Zulassung ändert daran nichts (siehe die Gas-Autos).

    zu 3. siehe meine Ausführungen und: wer will denn schon die Verantwortung übernehmen, wenn was passiert? Dann will wieder keiner Schuld sein, dass nichts gemacht wurde!


    Das einzige, was man den Kulmbacher Politikern vorwerfen könnte, dass sie keine Alternativen zum Parken für diese Fahrzeuge anbieten (könnte, weil keiner hier weiß, ob Ausgleichsmaßnahmen gemacht wurden oder werden) - die könnte man natürlich politisch vorschreiben.


    Ich bin natürlich auch der Meinung, dass es nicht sein kann, umweltschonende Fahrzeuge auszusperren und die umweltschädlicheren nicht.

    Es ist vollkommen egal, ob man ein "E"-Kennzeichen hat oder nicht (wie eben bei den Gas-Fahrzeugen) - wenn da ein Schild hängt, was die Einfahrt für bestimmte Fahrzeuge verbietet, dann muss man sich daran halten - ansonsten hat man im Brandfall ein Haftungsproblem und ob dann die Kfz-Versicherung zahlt, ist fraglich - ich würde das Risiko nicht eingehen.


    Das Einfahrtsverbot in Kulmbach ist ja nicht von der Stadt alleine entschieden worden, sondern in Abstimmung mit der Feuerwehr, somit muss man die Bedenken ernst nehmen.

    Ich gehe auch davon aus, dass sich Einfahrtsverbote weiter ausbreiten werden, spätestens wenn mal wirklich ein PHEV oder E-Auto in einer Tiefgarage brennt, da werden dann schon die Gebäudeversicherungen für sorgen.

    Es können natürlich auch Verbote nach Brandschauen der Feuerwehr oder Begehungen der Bauaufsicht entstehen, die zumindest in öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben sind.

    Auch im Rahmen der betrieblichen GBUs (Gefährdungsbeurteilungen), die in z.B. bei meinem Arbeitgeber vorgeschrieben sind, können solche Nutzungsbeschränkungen verhängt werden oder Nachrüstungen bei Brandschutzeinrichtungen erfordern (denn bei Brandschutz gibt es keinen Bestandschutz), die meist sehr teuer sind.

    Die 2250€ waren auf der letzten Rechnung Brutto dieser muss aber Netto sein. Dadurch kommt auch die Differenz von 427,50€!

    Da hat sich er Händler jetzt wohl eher selbst besch....! :D

    Zumindest, wenn der dein Rabatt deutlich höher als der Händleranteil der BAFA ist.

    Bei den ca. 50.000 Euro, die deiner nach Brutto-Preisliste kostet, sollte mit dem BAFA-Händleranteil doch mindestens 15 % Rabatt drin gewesen sein.

    Wieso hat der Händler denn den Händler-BAFA-Anteil separat ausgewiesen und nicht reingeschrieben, dass der im Rabatt enthalten ist?