Beiträge von DUS-Kuga

    Ich verstehe das auch nicht so ganz, bei mir hat der FFH den Wagen beim Verleiher angemietet und ich bin als Zweitnutzer eingetragen.

    Den Wagen habe ich auch beim FFH abgeholt und nur den ersten Wagen nach 3 Wochen beim Verleiher eingetauscht, der Mietvertrag ging laut der Kopie, die ich mitbekommen habe, bis zum 31.12. - gefragt, was danach ist habe ich nicht (es hat sich auch keiner bei mir gemeldet) und fahre einfach weiter mit dem Wagen.

    Also eigentlich vollkommen unkompliziert.

    Gegenfrage: reagiert denn der adaptive Tempomat auch auf die erkannten Verkehrszeichen?

    Könnte ich mir bei Temposchildern ja noch vorstellen, aber bei Stop-Schildern oder Vorfahrt achten?

    Wie soll das System den Vorrang einer roten Ampel vor einem Stop-Schild erkennen bzw. die Wirksamkeit eines Stop-Schildes bei ausgefallener Ampel?

    Es ist doch nur Radar-gestützt und kann "nur" auf Hindernisse reagieren, guckst du hier.

    Ich glaube auch nicht, das Ford so massiv und offensichtlich gegen Persönlichkeitsrechte und Datenschutz verstoßen würde - oder hat irgendjemand im Zusammenhang mit der Zusendung der Tankkarte schriftlich einer Nutzung von Daten zugestimmt oder irgendwelche Regeln anerkannt?

    Aber die Zusammenhänge sind doch wohl völlig klar.

    Nee, absolut nicht! Was du hier versuchst, ist zu suggerieren, dass es im Bereich der Elektromobilität so etwas wie "German Angst" gibt!

    Ich verstehe nicht, warum du alles so negativ siehst - warum hast du denn dann einen PHEV bestellt?

    Mir ist auch kein WEG-Beschluss bekannt und dazu ist im Netz auch nichts zu finden, der die Tiefgaragennutzung durch Elektro/PHEV-Fahrzeuge verbietet.

    Eher das Gegenteil ist der Fall, bei Neubauten wird sogar extra mit den Anschlussmöglichkeiten für Wallboxen geworben.

    Und wie schon geschrieben, wäre so ein Beschluss jederzeit anfechtbar, selbst wenn er schon Jahre bestehen würde, da er eine unverhältnismäßige Nutzungsbeeinträchtigung des Eigentums darstellt - man muss halt auch die Eier haben, für seine Sache einzustehen.

    Aber es geht auch noch einfacher - man parkt trotz Verbot und lässt sich verklagen.

    Ich hatte heute auch mal wieder ins ETIS geschaut - Last Check 19.02.2021 für etliche elektronische PTIs (davor 30.07.2020.).

    Kurz danach kam der Anruf vom FFH, der Wagen ist fertig, kann mir am Montag den Brief abholen, damit ich ihn zulassen kann! :)

    Mal sehen, wann ich online einen Termin beim Straßenverkehrsamt bekomme (ca. eine Woche Vorlaufzeit).

    Entscheidungen einer Eigentümer-Gemeinschaft sind als Mehrheits-Entscheidungen zunächst bindend. Da wird sich auch kein Mitglied mit allen Nachbarn Streit und Unfrieden einhandeln wollen, solange er mit dem Problem alleine ist.

    Das ist so nicht richtig - grundsätzlich kann eine WEG Beschlüsse fassen, die Nutzungsrechte eines einzelnen Eigentümers einschränken, diese Einschränkung muss aber verhältnismäßig sein.

    Solange keine Baurechtlichen Bestimmungen die Nutzung einer Tiefgarage durch E-Fahrzeuge/PHEV einschränken, dürfte so ein Beschluss nicht gerichtsfest sein - zumal gerade erst das WEG-Recht so geändert wurde, das E-Ladestationen geduldet werden müssen.

    Der bisher vorliegende Fall der Nutzungseinschränkung einer Tiefgarage in Kulmbach wird im übrigen nicht über das WEG gedeckt, da nur Mieter eingeschränkt werden und da gilt das Hausrecht.

    Liegt einfach an den Verdienstmargen. Wobei da die Kunden nicht ganz unschuldig sind. Wenn der Händler bei einer Verkaufssumme von 50.000€ nur 1500€ verdient und all den Stress mit dem Kunden und auch von der Ford Seite hat, dann wird er alles so kostenneutral wie möglich abwickeln. Und da kann es auch mal ratz fatz gehen.

    Das ist dann mal aber die komplett falsche Einstellung des FFH!

    Dass der FFH an dem Verkauf wenig verdient - lassen wir mal so hingestellt (gejammert wird auch da viel) - ist nicht das Problem des Kunden!

    Der Hauptumsatz, der Gewinne bringt, kommt von den Werkstatt- und Serviceleistungen - wenn der FFH der Meinung ist, dass Fahrzeug beim Verkauf so lustlos übergeben zu wollen, dann darf er sich nicht wundern, wenn der Kunde sich dann eine andere Werkstatt sucht....

    Natürlich kann man in den Urlaub fahren. Ich könnte meine 2.Tankkarte ( wenn Ford mich den schonmal kontaktiert hätte-der Akkuwechsel ist ja schon seit 1 Woche erledigt ) einer Verwandschaft geben die 60km weit weg wohnt und nur Diesel tankt aber nicht in meinem Haushalt wohnt. Lt. Schriftsatz soll das weitergeben dieser 2. Tankkarte ja erlaubt sein. Ist jetzt nur die Frage ob Ford momentan alles egal ist oder ob da noch was nach kommt?

    Jetzt verstehe ich deine Aussage, "Man sollte dann aber auch nur im näheren Umkreis tanken. Mehr als 30-50km vom Wohnort entfernt würde ich dann nicht tanken." überhaupt nicht mehr. :/


    Für mich ist es vollkommen egal (bzw. wäre es, wenn ich denn schon eine Tankkarte hätte! :cursing: Ok, den Kuga noch dazu, wäre noch schöner.), was getankt wird (Diesel oder Benzin) und wie weit von meinen Wohnort entfernt und auch ob es die erste oder zweite Tankkarte ist.

    Es kann ja noch einmal jemand kontrollieren, warum die Karte an welchem Ort eingesetzt wird, da ja wohl noch nicht einmal an der Tankstelle das Kennzeichen registriert wird und zudem geht es auch niemanden an, warum ich wo tanke.

    Auch vom PHEV abweichend Diesel zu tanken ist kein Problem, da man ja auch den Leihwagen damit betanken darf.

    Eins ist auf jeden Fall sicher - ich werde dann keinen Cent von der Tankkarte verfallen lassen, notfalls werde ich alle Fahrzeuge im Familienkreis damit betanken.

    Man sollte dann aber auch nur im näheren Umkreis tanken. Mehr als 30-50km vom Wohnort entfernt würde ich dann nicht tanken.

    Wieso? Wenn ich 3 Wochen in Urlaub fahre, soll ich dann nur zuhause tanken können, bevor ich losfahre und dann erst wieder, wenn ich zurück bin und im Urlaub dann nicht?