Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen wohl über Kreuzungen und Einmündungen hinaus gelten. Wird behauptet.
Dann müssten die Verkehrsteilnehmer, die aus der Einmündung oder querenden Straße kommen, ja Hellseher sein, um ein Tempolimit in der Straße, auf die sie auffahren wollen, zu erkennen.
Ähnlich ist es auf Autobahnen, wie soll ich als Auffahrender ein Tempolimit erkennen, wenn dort kein Schild steht oder gilt das dann nur für die, die auf der Autobahn sind und bereits an einem Schild vorbei gefahren sind.
Ich habe in der Fahrschule (1985) gelernt, dass an einer Kreuzung/Einmündung, einer Ampel oder einer Autobahnauffahrt das Tempolimit endet, wenn kein weiteres Verkehrsschild da ist.