Wenn in deinem neuen Kaufvertrag keine Bruttosumme drin steht, dürfte es Aussichtslos sein, die MwSt.-Differenz umgerechnet zu bekommen.
Du hast einen Kaufvertrag am 30.11.2020 unterschrieben, der Rücktritt vom PHEV-Kaufvertrag steht auf einem anderem Blatt und hat rechtlich keine Bewandtnis.
Ford wird die MwSt.-Differenz wohl nicht übernehmen, da das Angebot nur für die PHEV-Modelle galt, die bis zum 07.10.2020 bestellt wurden.
Erschwerend kommt hinzu, dass klar war, dass ab 01.01.2021 wieder die alte Mehrwertsteuer von 19% gilt und das Fahrzeug keinesfalls vorher ausgeliefert wird.
Selbst wenn der Bruttopreis im Kaufvertrag drin steht, müsste dein FFH dir eine schriftliche Zusicherung gegeben haben, damit du auf die MwSt.-Differenz bestehen kannst. Ansonsten kannst du nur auf die Kulanz deines FFH hoffen.