Beiträge von wms1263

    Oder einfach ein kleiner Schiebe-Schalter als Alternative zum Bewegungssensor, mit dem man den Schlüssel selbst abschalten kann, wenn man sich in unsicherer Umgebung befindet.

    Außerdem gelten zum Bestell- und Kaufvorgang auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


    In meiner ausgehändigten AGB steht z.B unter


    IV. Lieferung und Lieferverzug

    Absatz 4

    "Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind."


    Ähnliches steht sicher auch in eueren AGB'S.


    Das Fehlen der SRA als nicht zumutbar darzustellen wird sicher schwierig werden, da eine technische und gesetzliche Voraussetzung dafür nur bei Xenon-Leuchten besteht, nicht bei LED's.


    Da die SRA auch nie in den Preislisten als einzelne Bestellposition aufgeführt war, sondern immer nur Bestandteil einer bestimmten Ausstattung (X-Varianten und Technologie-Paket), wird sich eine Preisminderung auch nicht einklagen lassen.


    Auch mein Händler hat erst auf meine Nachfrage von der Änderung mit der SRA erfahren.


    Es ist schon eine große Sauerei, dass Ford die Informationen nicht an die Händler weitergegeben hat, damit diese Ihre Kunden vorzeitig mitteilen kann, dass die Bestellung nur in abgeänderter Form stattfindet.

    Das mussten die Kunden erst bei der Auslieferung selbst feststellen.

    Also in meiner AGB steht, dass der Kaufvertrag erst als abgeschlossen gilt, wenn der Verkäufer in der genannten Frist (hier 3 Wochen bei Bestellfahrzeugen, 10 Tage bei Lagerfahrzeugen) dieses schriftlich bestätigt.

    Da hat wahrscheinlich jeder so seine eigenen AGB-Ausführungen.

    Kuga PHEV ST-Line X, Lucid-Rot, Style-Paket, Winter, Technologie, Fahrerassistenz, el. AHK, el. Heckklappe

    Bestellt: 14.01.20

    Gebaut: nicht bekannt

    Geliefert: 23.06.20

    Übernahme: noch vor dem 01.07.20

    (Die verpasste MwSt.-Kürzung zieht der Händler auf seine Kosten von der Rechnung ab)