Beiträge von MatthiasM

    Auch wenn nur der Bruttopreis ausgewiesen ist, besteht dieser Werte aus dem Nettobetrag der Autos plus die gesetzliche Mehrwertsteuer. Ich bin zwar Selbständig und habe dieses Problem nicht, aber letztes Jahr habe ich für meine Frau einen neuen Kuga gekauft und mir die Rechnung angesehen. In der Rechnung steht der Nettobetrag und die darauf fällige MWSt, die muss auch ausgewiesen werden. Wenn bei Dir der Bruttopreis gleich bleibt, ist Dein Händler ja gezwungen auch den höheren Nettopreis auszuweisen, das würde ich nicht akzeptieren, da das eine nicht vereinbarte Preiserhöhung wäre.

    Ich verlange schon einen neuen ausgewiesenen Nettopreis samt Anpassung der Finanzierung. Ich habe das Auto zwar damals im Januar bestellt und die verbindliche Bestellung weist einen Bruttopreis incl. 19 % Mwst. aus. Der Händler verkauft das Auto nicht bei der Bestellung sondern erst nach Zulassung , also wenn ich das Fahrzeug komplett bezahlt habe und vom Hof fahre. Im Juli 2020 sind daher nur 16 % Mwst. fällig auf einen Nettopreis der auf der Rechnung ausgewiesen sein muss. DIe Finanzierung bei der Ford-Bank wird dann entsprechend angepasst, da die Verkaufspreise sich entsprechend ändern.

    Man kann ja auch die Finanzierung so lassen und einfach weniger anzahlen. Trotzdem muss man sich mit dem Händler einig werden.

    Wie verhält sich das mit den bereits genehmigten Anträgen durch die BAFA ? Hat da jemand schon Erfahrung ?

    Ich habe noch vor dem Stichtag 18.2. 2020 beantragt und bereits schriftlich meinen Zuwendungsbescheid bekommen . 1500,- € Förderung + 100 ,- € AVAS. Das Auto muss bis 19.11. 2020 zugelassen werden. Das war noch das alte Antragsverfahren. Mittlerweile kann man jetzt nur noch einen Förderantrag bei der BAFA stellen, wenn man das Auto bereits zugelassen hat und eine Fahrgestellnummer hat. Ebenso ist die Händlerrechnung und Zulassungsbestätigung erforderlich.


    Mittlerweile haben sich die Zuschüsse auf 2.250 ,- € erhöht und jetzt steht sogar eine Verdoppelung der Summe in Aussicht, wenn die EU zustimmt.


    Auf jeden Fall werde ich die Abholung und Erstzulassung noch bis Anfang Juli hinauszögern, damit in den Genuss der erhöhten Forderung komme und ebenso bei der Rechnung noch 3 % Mehrwertsteuer sparen kann.

    Der Kuga PHEV kommt ohnehin erst Ende Juni im Autohaus an.

    Ich schätze den Preis auf etwa 800 €-950 € für die nachträgliche Anhängerkupplung.

    Entscheidend ist aber das die Nachrüstvorbereitung vorhanden ist, denn dann ist der Kabelbaum schon vorinstalliert.

    Ansonsten wird das immens teuer.


    Einfach mal nachschauen bei http://www.kupplung.de

    Hier gibt es Preise incl. Montage von 680-850 €

    Der Kuga MK III ist aber noch nicht gelistet.

    Die Förderung ist wohl noch nicht ganz durch. Auf der BAFA -Seite ist kein entsprechender Hinweis zu finden, wie hoch diese jetzt ist.


    DIe Förderung bei Kuga-PHEV beträgt aktuell 2.250 € für den Kunden und soll angeblich verdoppelt werden auf 4.500 €

    Dazu kommt dann noch die 100,- € für die eingebaute AVAS.

    Der Herstelleranteil von 2.250 € (netto) kommt dann noch oben drauf.


    Insgesamt wäre es eine Förderung von 6.750 € und der Käufer (Fahrzeughalter) erhält auf Antrag 4.500 + 100,- €.

    Ob die Sache aber letztendlich genehmigt wird, bleibt abzuwarten.


    Auf jeden Fall kann man bei einer Zulassung ab 1.7. 2020 eine Menge sparen, denn die Mehrwertsteuer wird auf 16 % gesenkt. Dazu muss dann ein geringerer Preis auch auf der Rechnung durch den Händler ausgewiesen werden. Je nach Fahrzeugausstattung kann man auch hier wieder rund 1000,-€ und mehr sparen.

    Die Frage ist natürlich, ob die ganzen Bestellungen mit genehmigten Finanzierungen bei der Bank dann neu erstellt werden müssen. Es wäre schon sinnvoll und fair, die 3 % Ersparnis der Mehrwertsteuer an den Kunden weiter zu geben. Das ist eigentlich auch gesetzlich so vorgeschrieben.

    Bei einer BAFA-Förderung kommt es auf die Zulassung an und auf die Rechnung des Händlers.


    Wir haben unseren Ende Februar bestellt (Finanzierung) unser Auto soll am 16.7 ankommen . Vignale Version gilt die die Bafa kann man ja erst beantragen wenn das Auto zugelassen ist . Ich habe auch gelesen das die Förderung von 4500 um bis zu 6500 erhöht wird .


    Mit der mwst muss ich mal nachfragen wäre interessant da würden wir noch etwas sparen . Aber gilt das wirklich weil eine Rechnung haben wir schon

    Wo steht das mit der Erhöhung auf 6500 €. Bei der BAFA ist da nichts zu finden. Es bleibt eigentlich für die Plug-in Hybride bei 4.500 € Förderung

    Wenn Du schon eine Rechnung hast , dann wird die Mehrwertsteuer mit 19 % ausgewiesen sein. Ich würde das nicht akzeptieren, wenn das Auto doch erst Mitte Juli ankommt, wirst Du es erst in 1-2 Woche später dann erst abholen können. Dann würde ich mir eine ordentliche Rechnung vom Händler ausstellen lassen mit der gesenkten Mehrwertsteuer.

    Entscheidend ist für die Abrechnung der Förderung die Zulassung des Fahrzeugs.

    Mit der Auslieferung vom Händler sollte man auch eine Rechnung bei Abholung bekommen. Ist vielleicht auch nicht ganz unwichtig wegen des Beginns der Garantie.

    Normalerweise ist beim PHEV nur ein Adapterkabel für 220 V Steckdose dabei.

    Das Ladekabel für Typ2 (für öffentliche Ladesäulen)

    Zero Emission Vehicles LTD Batterie- Ladekabelmusste ich damals mit 185,-€ extra als Händler-Zubehör mitbestellen

    Ich habe auch gerade mit dem Händler gesprochen. Mein bestelltes Fahrzeug wird Ende Juni im Autohaus ankommen und dann kann ich es wohl erst in der ersten Juli-Woche zulassen und abholen.

    Gemäß der angekündigten Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16 % spart der Käufer nochmals beim endgültigen Kaufpreis. Von der Mehrwersteuer hat der Händler ja nichts. Er rechnet rein netto.

    Der Rechnungsbetrag darf aber den Nettopreis von 39.999 € nicht übersteigen, da bei der BAFA Förderung von 4.500 € die Grenze von 40.000 € (netto) nicht überschritten werden darf.

    In der BAFA-Liste steht "mein" Fahrzeug (Kuga ST-X Line) mit einem Nettopreis von

    36.386,55 € (ohne die zusätzliche Ausstattung)


    Entscheidend für die BAFA-Förderung ist die Angabe der Nettopreisliste von Ford.

    Zusätzliche Ausstattungen (Sonderausstattung) interessieren nicht bzw. sind für die Förderung nicht relevant.


    Wenn man die aktuelle Liste der BAFA studiert, steht dort beim Plug-in Hybrid (PHEV) kein Modell, was über 40.000 € liegt.


    Die Nachlässe des Händlers müssen auch auf der Kaufrechnung aufgeführt werden. Nachträglich korrigierte Rechnungen akzeptiert die BAFA bei dem Verwendungsnachweis nicht !!

    Also bitte achtet darauf, dass die entsprechende Rechnung rein netto richtig ausgeführt wird. Das ist mit dem Händler gut abzusprechen.