Beiträge von MatthiasM

    Nein die sind da schon mit ein kalkuliert. Aber damals habe ich am 14.01. den Kuga ST-X Line PHEV bestellt. Da gäbe es für den Händler nur 1.500 € netto Förderung. Jetzt wurde dieser Händleranteil auch erhöht.

    Wie gesagt, bei der BAFA muss als Verwendungsnachweis durch den Händlerrabatt (Nachlass/Kundenvorteil) eine Summer nachgewiesen werden, woraus der Herstelleranteil der BAFA nachvollziehbar ist.

    Hallo liebe Forums-Mitglieder.


    Ich suche Winterräder für den Ford Kuga PHEV.


    Werk kann mir schon jetzt aus seinem angemeldeten Fahrzeugschein HSN / TSN nennen ?

    Gibt es dort Eintragungen für Winterräder ? (M+S)


    Der Ford-Kuga PHEV (ST-X Line und Vignale) kann 19 Zoll und 18 Zoll Bereifung fahren , bei Sonderausstattung sogar 20 Zoll

    Der Titanium X fährt serienmäßig mit 17 Zoll Bereifung.

    20 Zoll Reifen 245/45 R 20 Felge 8 J x 20 (5x108) ET ?

    19 Zoll Reifen 225/55 R 19 Felge 7.5 J x 19 (5x108) ET ?

    18 Zoll Reifen 225 /60 R 18 Felge 7.5 J x 18 ( 5x 108 ) ET 45 ?

    17 Zoll Reifen 225 /65 R 17 (102V) Ganzjahresreifen


    Wenn ich einige online Konfiguratoren aufrufe und den neuen Ford Kuga eingebe springen da manchmal komische Felgen raus, wo ich meine, die könnte gar nicht passen. Ebenso werden manchmal sogar 235 er Winterreifen genannt.


    Der Lastenindex sollte natürlich dem SUV und dem Fahrzeuggewicht, gerade bei fast 1800 kg (PHEV) entsprechen. Also mindestens 101 V

    Entschuldigung, es haben immer noch nicht alle verstanden. Ist ja auch kompliziert . Aber dafür haben wir dieses Forum um es auch allen noch einmal zu erklären.


    Für den Ford Kuga sind bei sämtlichen Modellen in der BAFA Liste die Nettopreise unter 40.000 €, davon ist bei Antragstellung auch Auszügen. Es zähl der Nettopreis des Basismodells der Ausstattungslinie ohne Zusatzausstattung. Die interessiert die BAFA nicht. Ebenso nicht der Bruttopreis. Somit sind alle Ausstattungslinien bis hin zum Vignale mit dem PHEV Motor förderfähig.



    Jetzt : 4500 ,- € + 100,- (AVAS) für den Halter, also insgesamt 4.600 €

    2.250 € für den Hersteller (Herstelleranteil), den der Händler normalerweise schon beim Angebot in den Nachlass einrechnet.


    Wichtig ist nachher beim Verwendungsnachweis für die BAFA nach Anmeldung und Abnahme des Fahrzeugs, dass ihr eine ordentliche Rechnung des Händlers habt, wo dieser Herstelleranteil im Nachlass erscheint bzw. als nachweisen gilt. Nachträglich eingereichte und korrigierte Rechnungen akzeptiert die BAFA nämlich nicht.


    Beim Kaufangebot würde ich mir den Herstelleranteil der BAFAFörderung durch den extra ausweisen lassen.

    Auf der Ford.de Seite im Online Kalkulator wird schon ein Herstellerbruttopreis als Aktionspreis empfohlen. Diesen sehe ich als reinen Angebotspreis ohne BAFA Prämie eingerechnet. Den er ist bei allen Modellen so, und nur der PHEV Motor ist förderfähig.


    Handelt also mal ordentlich was aus. Bei mir waren es insgesamt 8.900 € Nachlass !

    (PHEV, ST-X, Lucid Rot mit allem was geht , brutto 51.400 € laut aktueller Ford Preisliste)

    Erst einmal ist das kein kundenfreundliches Entgegenkommen des Händlers. Von der Mehrwertsteuer hat der Händler nichts ! Er bekommt nur den Nettopreis.

    Die Frage der Zulassung könnte man auch noch klären. Es ist vielerorts zur Zeit nicht möglich. Dass Auto privat kurzfristig zuzulassen. Es ist äußerst schwierig einen Termin zu bekommen. Vieles geht nur teuer über einen Zulassungsdienst.

    Die rechtliche Frage ist wirklich die Leistungserbringung. Klar ist, wer den Fahrzeugbrief hat, dem gehört rechtlich das Auto. Die Zulassung ist eine völlig andere Frage.


    Trotzdem würde ich mit dem Händler reden, die Rechnung erst ab dem 1.7. auszustellen. Für die Zulassung spielt es ja keine Rolle, da die BAFA-Zuschüsse bei einem PHEV rückwirkend gezahlt werden.

    und nochmal :

    Egal wann man bestellt !! Ab 1.7. gilt die 16 % Mehrwertsteuer bis 31.12.2020. Zulassung auch entscheidend im Juli, ebenso die Rechnungslegung des Händlers mit Datum ab Juli !!


    Erhöhte BAFA Förderung gilt rückwirkend von bereits zugelassenen Fahrzeugen ab 4.6.2020


    Ich verstehe das Problem nicht, das ihr alle habt.

    Wen der Händler meint, er könne Euch an der Nase herumführen, dann holt Euch einen Rechtsbeistand.

    Bereits erstellte Finanzierungsverträge der Ford-Bank müssen geändert werden, wenn das Fahrzeug ab Juli zugelassen wird.

    Bei Leasingverträgen gilt der Mehrwertsteuer-Vorteil leider nur 6 Monate vom 01.7. bis 31.12. Ab 1.1.2021 wieder 19 %

    Bei einer verbindlichen Fahrzeugbestellung wird immer der aktuell gültige Bruttopreis aus der Preisliste angesetzt bzw. ausgewiesen. Dieser ist Kalkulationsgrundlage für das Händlerangebot. Hier wird dann auch der Nachlass abgezogen. Am Ende des Kaufvertrages steht die darin enthaltene Mehrwertsteuer, die ausgewiesen werden muss.

    Eine Nettopreisliste gibt es für den Kunden nicht, aber in meiner Finanzierung der Ford-Bank sind alle Preise in netto im Vertrag aufgelistet. Am Ende steht ein Gesamtpreis netto und der Bruttopreis mit der aktuell gültigen Mehrwertsteuer.

    Diese wird sich ab 1.7. ändern und dann werde ich eine Anpassung des Finanzierung durch die Ford-Bank verlangen. Es muss eine Erstattung geben (3 %) oder eben einen neuen Vertrag mit ausgewiesenen 16 % Mwst. Sollte das nicht durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit dies auf juristischem Wege einzuklagen. Lasst Euch doch nicht an der Nase herumführen. Der Händler kann sich die 3 % nicht in die eigene Tasche stecken, denn er muss die Umsatzsteuer abführen.

    Ist so richtig. Aber nur wenn den Händler in der Nähe von Dir sitzt. Ich wohn in Berlin und habe bei Kögler in Bad Nauheim bestellt. Unter anderem wegen der 10 Jahres Garantie. Und deshalb muss ich den Wagen zulassen und nicht der Händler. Die wollen nämlich nicht die MwSt. ändern. Mal sehen was bis Übergabe noch passiert.

    Sie müssen die Mehrwertsteuer ändern, wenn das Auto ab dem 1.7. zugelassen wird. Gesetzliche Mehrwertsteuer !!!

    Dagegen kann sich der Händler nicht stellen. Nur wenn das Auto vor dem 1.7. zugelassen und per Rechnung ausgeliefert wird.

    Nun ist es ja offiziell auf der Seite der BAFA-Seite. Die Förderungen sind wie angekündigt erhöht worden und werden rückwirkend von Zulassungen ab dem 4.6. gewährt. Das ist wirklich fair.


    Also verstehe ich es richtig, dass es für den Kuga PHEV 4.500 € direkt für den Käufer gibt. Der Herstelleranteil wird ja vom Händler in den Nachlass einkalkuliert.