Entschuldigung, es haben immer noch nicht alle verstanden. Ist ja auch kompliziert . Aber dafür haben wir dieses Forum um es auch allen noch einmal zu erklären.
Für den Ford Kuga sind bei sämtlichen Modellen in der BAFA Liste die Nettopreise unter 40.000 €, davon ist bei Antragstellung auch Auszügen. Es zähl der Nettopreis des Basismodells der Ausstattungslinie ohne Zusatzausstattung. Die interessiert die BAFA nicht. Ebenso nicht der Bruttopreis. Somit sind alle Ausstattungslinien bis hin zum Vignale mit dem PHEV Motor förderfähig.
Jetzt : 4500 ,- € + 100,- (AVAS) für den Halter, also insgesamt 4.600 €
2.250 € für den Hersteller (Herstelleranteil), den der Händler normalerweise schon beim Angebot in den Nachlass einrechnet.
Wichtig ist nachher beim Verwendungsnachweis für die BAFA nach Anmeldung und Abnahme des Fahrzeugs, dass ihr eine ordentliche Rechnung des Händlers habt, wo dieser Herstelleranteil im Nachlass erscheint bzw. als nachweisen gilt. Nachträglich eingereichte und korrigierte Rechnungen akzeptiert die BAFA nämlich nicht.
Beim Kaufangebot würde ich mir den Herstelleranteil der BAFAFörderung durch den extra ausweisen lassen.
Auf der Ford.de Seite im Online Kalkulator wird schon ein Herstellerbruttopreis als Aktionspreis empfohlen. Diesen sehe ich als reinen Angebotspreis ohne BAFA Prämie eingerechnet. Den er ist bei allen Modellen so, und nur der PHEV Motor ist förderfähig.
Handelt also mal ordentlich was aus. Bei mir waren es insgesamt 8.900 € Nachlass !
(PHEV, ST-X, Lucid Rot mit allem was geht , brutto 51.400 € laut aktueller Ford Preisliste)