Ich habe gerade mit der Ford Bank telefoniert und es wird bei Auslieferungen ab dem 1.7. so genannte Erstattungsformulare geben, wo der Kunde selbst wählen bzw. beantragen kann ob er die 3 % als Auszahlung auf sein Bankkonto wünscht oder diese auf das Kundenkonto/ Darlehenskonto für die Restschuld gut geschrieben haben haben möchte. So ist der Stand. Die Händler bekommen noch entsprechende Informationen hierzu.
Auf jeden Fall spart der Käufer ab 1.7. die 3% Umsatzsteuer auf der Rechnung. Das gilt nur Dir Finanzierungen. Bei Leasing wird nur der Zeitraum 1.7.-31.12. 2020 in Betracht gezogen.
Und noch einmal zur Verdeutlichung :
Es gilt das Datum der Erstzulassung und Abnahme des Käufers, nicht die verbindliche Bestellung oder die Bestellbestätigung des Händlers. So die Auskunft der Sachbearbeiterin bei der Ford Bank.
Also darauf achten, dass das Fahrzeug wirklich erst nach dem 30.6. zugelassen und durch den Käufer bei Übergabe abgenommen wird. Der Händler ist verpflichtet, die 16 % Mehrwertsteuer auf der Rechnung ab 1.7. auszuweisen. Dies betrifft auch die Barverkäufe. Bestehende bzw. von der Ford Bank bestätigte Finanzierungen werden somit nicht geändert, denn das würde eine neue Bankanfrage bedeuten und somit auch wieder viel Papierkram.
Im übrigen wurde mir die Darlegung des o.g. Sachverhalts durch einen fachkundigen Steuerberater bestätigt.