Beiträge von MatthiasM

    Liebe Mitglieder im Forum,


    Es sind wohl viele betroffen, die auf die Auslieferung ihres neuen Kuga warten. Welche Rechte hat eigentlich der Käufer ?

    Es wurde eine Bestellung mit einem unverbindlichen Liefertermin bestätigt.

    Bei mir ist der Händler schon 9 Wochen im Verzug.

    Die Werksschließung in Valencia mag man mit guten 6 Wochen in Abzug bringen, aber jetzt ist Auslieferungsstopp.

    Ich habe in den AGB‘s der Bestellung nachgesehen. Der Käufer hat auch ein Recht auf Kaufpreisminderung.

    Das ist kein Problem. Man kann die Förderung bei der BAFA nur einreichen, wenn das Auto bereits zugelassen ist. Rechnungsdatum des Händlers sollte jedoch mit dem Datum der Zulassung gemeinsam sein. Das wäre sicher für den Verwendungsnachweis be der BAFA besser, dürfte aber kein Hindernis darstellen.

    Ich wünsche mir dass ich bald meinen seit Januar bestellten Kuga PHEV bekomme und er auch zu 100% in Ordnung ist, damit damit in Urlaub fahren kann.
    Mehr muss es gar nicht sein.

    Die Schaltwippen am Lenkrad gibt es nur in Verbindung mit einer Anhängerkupplung und einem Automatikgetriebe , also bei 190 PS Diesel 2,0 l EcoBlue oder 120 PS Diesel 1,5 l EcoBlue . Das ist sind jeweils die 8-Gang Automatik Getriebe.


    Der PHEV hat ein Stufenloses CVT-Automatik Getriebe. Hier sind keine Schaltwippen am Lenkrad vorhanden.

    Bin da zu 100 % sicher !

    Eine GAP -Versicherung ist keine Vollkaskoversicherung und auch keine Neuwertentschädigung. Das alles völlig verschiedene Dinge.


    Die GAP deckt bei einem Totalschaden die Differenz zwischen Restwert des Fahrzeugs (bei der Leasing) und dem Zeitwert ab. Dieser kann schon unterschiedlich sein. Wenn das Fahrzeug quasi wirtschaftlicher Totalschaden ist, zahlt die Versicherung den vom Gutachter ermittelten Zeitwert, aber das Fahrzeug steht bei der Leasing bzw. Bank noch mit einem Restwert / Rückkaufwert zu buche, der wesentlich höher sein kann als der Zeitwert Des Fahrzeugs. Diese Differenz deckt die GAP ab.


    Eine Vollkaskoversicherung deckt die selbst verschuldeten Schäden bei einem Unfall am eigenen Fahrzeug ab, wenn es in einer Werkstatt repariert werden muss. Hier können hohe Kosten entstehen und dagegen kann man sich versichern mit verschiedenen Selbstbeteiligungen. (0 / 150 / 300 / 500 / 1000 €)


    Eine

    Ich glaube es bleibt uns nicht anderes übrig als weiter viel Geduld zu haben auch wenn es schwer fällt. Wir können uns gerne hier im Forum mit unserem gemeinsamen „Leiden“ austauschen, es wird die Situation aber nicht ändern.


    Wenn man in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nachliest, gibt es hinsichtlich Lieferungsverzug Des Herstellers und Abnahme durch den Besteller schon klare Regelungen.

    Natürlich ist die Werksschließung in Valencia (Ford Kuga) und anderen Ford-Werken durch die Corona-Pandemie entsprechend zu berücksichtigen bzw. in Abzug zu bringen. Trotzdem sind die Liefertermine fast bei jeder Bestellung als „unverbindlich“ ausgewiesen. In meinem Fall sind wir da jetzt schon 8 Wochen drüber.

    Ich glaube nicht, dass mir hier vom FFH eine Entschädigung oder sogar ein Ersatzwagen angeboten wird, mit dem ich in Urlaub fahren kann.

    Wenn man ein Rabattschutz abgeschlossen hat ist dieser ab SF4 möglich.
    Wer sich eine Schadensfreiheitsklasse erfahren hat, z.B. SF24 oder auch höher, der wird um Falle eines Haftpflicht oder Kaskoschadens nicht zurück gestuft. Dies gilt aber nur wenn man bei der Versicherung bleibt.
    Wenn man die Versicherung wechselt, gibt der Vorversicherer die Schadenfreiheitsklassen nicht weiter. Das muss man beachten.
    Einen Haftpflichtschaden kann man jederzeit zurück kaufen, wenn sich das lohnt. Manche Versicherungen bieten das in ihrer Beitragsberechnung an.