Beiträge von MatthiasM

    Wer sein bereits zugelassenes Auto (Kuga PHEV) rückabwickelt und bereits BAFA Förderung beantragt und erhalten hat, muss diese wohl zurückzahlen. Die Bestimmungen des Umweltförderungsprogramms der BAFA (siehe Checkliste Neufahrzeuge) sagt klar aus, dass eine Haltefrist von 6 Monaten besteht.


    • Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden. (Der KUGA PHEV steht drin !)
    • Seit dem 19. August 2020 ist eine Antragstellung nur noch für Fahrzeuge möglich, die nach dem 4. November 2019 oder später erstzugelassen wurden.
    • Der Erwerb sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 oder später erfolgt sein.
    • Der Erwerb oder das Leasing eines nach dieser Richtlinie geförderten Fahrzeugs darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.
    • Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller erstzugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
    • Für Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 erstzugelassen worden sind, muss die Antragstellung spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin/den Antragsteller erfolgen.
    • Neufahrzeuge die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen und beantragt werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird.

    Wer sein bereits zugelassenes Auto (Kuga PHEV) rückabwickelt und bereits BAFA Förderung beantragt und erhalten hat, muss diese wohl zurückzahlen. Die Bestimmungen des Umweltförderungsprogramms der BAFA (siehe Checkliste Neufahrzeuge) sagt klar aus, dass eine Haltefrist von 6 Monaten besteht.


    • Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden. (Der KUGA PHEV steht drin !)
    • Seit dem 19. August 2020 ist eine Antragstellung nur noch für Fahrzeuge möglich, die nach dem 4. November 2019 oder später erstzugelassen wurden.
    • Der Erwerb sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 oder später erfolgt sein.
    • Der Erwerb oder das Leasing eines nach dieser Richtlinie geförderten Fahrzeugs darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.
    • Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller erstzugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
    • Für Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 erstzugelassen worden sind, muss die Antragstellung spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin/den Antragsteller erfolgen.
    • Neufahrzeuge die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen und beantragt werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird.

    Die Haltefrist für einen bereits bewilligten und ausgezahlten Antrag beträgt 6 Monate. Bei der Internet-Seite der BAFA ist das alles nachzulesen. Also der Wagen muss 6 Monate auf den Halter zugelassen sein, sonst muss man wohl die Förderung zurück bezahlen.


    Auszug aus der BAFA- Checkliste für Neufahrzeuge _

    • Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
    • Seit dem 19. August 2020 ist eine Antragstellung nur noch für Fahrzeuge möglich, die nach dem 4. November 2019 oder später erstzugelassen wurden.
    • Der Erwerb sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 oder später erfolgt sein.
    • Der Erwerb oder das Leasing eines nach dieser Richtlinie geförderten Fahrzeugs darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.
    • Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller erstzugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
    • Für Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 erstzugelassen worden sind, muss die Antragstellung spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin/den Antragsteller erfolgen.
    • Neufahrzeuge die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen und beantragt werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird.

    Wer seine Bestellung oder sein bereits zugelassenes Fahrzeug rückabwickeln möchte, kann das ja gerne tun.
    Ich gehöre zu den zufriedenen Kuga PHEV Kunden. Ich kann nur sagen, das Warten lohnt sich.
    Selbst jetzt ohne die HV- Batterie ? aufzuladen zu dürfen, fahre ich das Auto mit 4,9 l/100km im Eco-Modus bei Tempomat 120 km/h auf der Autobahn. Für einen Benziner mit 2,5 l Hubraum und 1,8 Tonnen Gewicht ein beachtlicher Wert. Selbst mein Diesel (Opel Zafira) hat da mehr verbraucht.

    Ich werde gegen den letzten Zuwendungsbescheid der BAFA Einspruch erheben. Ich hatte ja schon im Mai einen Zuwendungsbescheid über 1.600 € , wo die AVAS Förderung mit 100,- € enthalten war.


    Dann wurde der Umweltbonus von 1.500 € auf 2.250 € erhöht, dann nochmals verdoppelt. Diese Summe von 4.500 € habe ich auch gestern überwiesen bekommen. Aber auch für 100,- € kann ich mindestens 2 x volltanken.


    100,-. € sind auch Geld und ich sehe nicht ein, dass andere 4.600 € bekommen mit AVAS-Förderung für das gleiche Auto und ich wiederum nicht, obwohl diese beantragt war. DIe Richtlinie sagt klar aus, dass das Fahrzeug serienmäßig vom Hersteller schon mit einer AVAS ausgestattet sein muss. Ab 2021 entfällt die AVAS Förderung, da diese gesetzlich bei PHEV und Elektrofahrzeugen vorgeschrieben ist.

    Leasingfahrzeug privat, gewerblich oder dienstlich
    Kauffahrzeug privat oder gewerblich
    Beantragt am 10.02.2020
    Zuwendungsbescheid erhalten am 15.05.2020
    Förderung erhalten am 19.10.2020
    Erwartete Förderung

    4.600
    Erhaltene Förderung

    4.500


    Sollten wichtige/nützliche Punkte fehlen; lasst es mich bitte wissen; dann aktualisiere ich diesen Post entsprechend.

    Der Händler wird sehr wahrscheinlich einen hohen Verlust einfahren und über diese Brücke nicht gehen wollen.

    Die Frage ist auch, was der Kunde wieder haben möchte. Dabei ist entscheidend ob Barkauf, Finanzierung oder Leasing.

    In letzteren genannten Fällen ist bei der Bank immer der Restwert abzulösen. Und jeder normale Mensch weiß, sobald man mit einem fabrikneu zugelassenen Fahrzeug beim Händler vom Hof fährt, sind die ersten 2000 € an Wert schon mal weg.


    Bei Bestellungen werden die Kuga PHEV mit zum Teil hohen Nachlässen verkauft. Die im Konfigurator von Ford vorgeschlagenen Aktionsprämien werden zum Zeil von den Händlern weitaus überboten., nur dass sie Verkaufszahlen für den Kuga schreiben. Ich habe bei meinem an die 24,5 % incl. BAFA Prämie ausgerechnet.

    Also Preise, wie sie u.a.derzeit bei Carwow genannt werden.


    Es ist schwierig, einen bereits zugelassenen neuen Kuga quasi wieder ohne Verlust zu verkaufen, da macht der Händler keinen Gewinn- im Gegenteil er wird viel Geld verlieren. Das Auto ist dann 2. Hand und im KFZ Brief schon ein Halter eingetragen.


    Manche Autohäuser haben solche Rabatte bei den Bestellungen gegeben, dass gerade mal 150- 200 € für den Händler an Marge drin gewesen sind.

    Jetzt wo der neue Kuga PHEV so negativ in den Medien durch die Rückrufaktionen behaftet ist , gehen die Bestellzahlen und das Kundeninteresse derart zurück. Dass wird Ford viel Geld kosten.


    Ich finde mit „Kinderkrankheiten“ von einem neuem Modellfahrzeug hat das lange nichts mehr zu tun.

    Also ich kann beim besten Willen nicht verstehen, dass manche von Der BAFA die 100,- € für die AVAS bekommen, andere wiederum nicht.

    Die AVAS ist serienmäßig im Kuga PHEV verbaut und wird daher nicht extra nachgerüstet.


    In der Antragstellung für die Umweltprämie ist extra ein Auswahlpunkt vorgesehen wo man die AVAS ankreuzen kann, wenn das Fahrzeug damit ausgestattet ist.

    Vielleicht bezieht sich das nur auf eine nachträgliche Nachrüstung, wenn es nicht serienmäßig verbaut ist.


    Zum Zeitpunkt meiner Antragstellung (vor dem 28.2.2020) habe ich 1.500 € + 100,- € bewilligt bekommen.

    Dann kam die Prämienerhöhung auf 2.250 € und dann im Juli die Verdoppelung der Umweltprämie.


    Der aktuelle Bescheid über 4.500 ,- € für den Kunden sind bei mir vergangenen Woche eingegangen. Hier wurde die AVAS Prämie nicht mehr berücksichtigt.