Mein Kuga PHEV brennt nicht - er fährt super !!
Beiträge von MatthiasM
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Ja das ist die elektrische Heizung, die es ermöglicht, den Kuga im elektrischen Betrieb im Innenraum zu Heizen. Sollte diese jetzt auch von Rückfrufaktionen betroffen sein ??
Ich schau mal gleich in meinem Ford Etis nach.
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Ich beziehe mich bei dem Widerspruch auf meinen ersten Zuwendungsbescheid aus 3/2020 , den ich schriftlich habe .
Dort steht eine AVAS Förderung von 100,- € drin.
Im Änderungsbescheid vom Oktober 2020 nach der Einreichung des Vermweundungsnachweises steht auch deutlich schriftlich schwarz auf weiß, dass die bisher gewährten Förderungen unberührt bleiben, also weiterhin gelten.
Daher werde ich einen schriftlichen Widerspruch bei der BAFA einreichen und es zumindest probieren.
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Der PHEV hat einen Zuheizer, der dann vor allen Dingen gebraucht wird, wenn man rein elektrisch im Stadtverkehr fährt. Im Winter würde der sonst im Innenraum nicht warm werden. Wenn der Verbrenner nicht zugeschaltet wird und man rein elektrisch im EV Mode fährt braucht es diesen elektrischen Zuheizer.
Dieser Zuheizer hat aber mit einer Standheizung, die mit Benzin oder Diesel betrieben wird, nichts zu tun. Eine Standheizung ist ein zusätzliches Bauteil.
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Heute Winterräder bekommen für meinen ST-X Line.
Michelin Alpin 5 SUV auf 18 Zoll Vignale Felgen. Mit dem 350,- € Gutschein von Ford hab ich 1249,- € bezahlt.
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Ich kann nach wie vor nicht verstehen, warum die 100,- € für die AVAS Förderung nicht gezahlt wird.
Ich werde vom Hersteller den Nachweis erbringen, dass diese serienmäßig vom Hersteller verbaut wurde.
Es steht klar in der Richtlinie, der letzten Fassung, dass eine AVAS förderfähig ist, sofern diese serienmäßig vom Hersteller eingebaut wurde.
Also laut Bundesanzeiger und dem letzten Dokument BAnz AT 07.07.2020 B2
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
Vom 25. Juni 2020
Zitat
2 Förderung
2.1 Gegenstand der Förderung
Förderfähig ist
–der Erwerb eines erstmals im Inland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs gemäß der Definition des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der Nummer 3.1 oder Nummer 3.2, jeweils in Verbindung mit Nummer 3.3 dieser Förderrichtlinie vorliegen;
–der Erwerb eines Elektrofahrzeugs gemäß der Definition des EmoG bei der zweiten Zulassung im Inland, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der Nummer 3.1 oder Nummer 3.2, jeweils in Verbindung mit Nummer 3.3 dieser Förderrichtlinie vorliegen.Förderfähig sind alle Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen werden, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der EU sie gekauft wurden, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der Nummer 3.1 oder Nummer 3.2, jeweils in Verbindung mit Nummer 3.3 dieser Förderrichtlinie vorliegen.
Zusätzlich ist förderfähig der Erwerb eines AVAS, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde. Die Förderfähigkeit für ein AVAS endet für neue Fahrzeugtypen, in die die Hersteller gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen bis spätestens zum 1. Juli 2019 ein solches System einbauen müssen, mit Inkrafttreten der Richtlinie (Umweltbonus) vom 13. Februar 2020, also am 19. Februar 2020, für alle übrigen Elektrofahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2021 zugelassen wurden, ab dem 1. Juli 2021.
Ich denke es hat nichts mit der Fahrzeugrechnung zu tun. In der Fahrzeugrechnung muss der Herstelleranteil am Umweltbonus nachgewiesen werden.
Ich bekomme für meinen Widerspruch bei der BAFA vom FFH ein Schreiben, welches nachweist, dass die AVAS serienmäßig im KUGA PHEV verbaut ist.
Wie gesagt, ich hatte schon im März einen Förderungsbescheid, wo die AVAS mit 100,- € drin stand. Damals noch mit 1.500 .€ Umweltbonus.
Wie ich über das Forum erfahren habe, sind doch einige Kunden hier, die auch 100,- € AVAS Förderrung bekommen haben.
Die meisten jedoch nicht.
Einen Einspruch zu erheben, scheint mit aufgrund der Richtlinien wie o.g. auch sicher sinnvoll. Probieren kann man es ja , es gibt nichts zu verlieren. 4.500 € habe ich schon auf dem Konto.
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Der PHEV kann keine Standheizung haben - jedenfalls ist die nicht bestellbar
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Mein Ford-Autohaus hat die Verrechnung bei den neuen Winterrädern abgelehnt, da der Gutschein noch nicht vorliegt.
Ich muss also die 1.671 € incl. Einlagerung erstmal voll bezahlen.
Der ausliefernde Ford Händler, wo ich den KUGA PHEV bestellt habe, schreibt mir heute :
Ford hat eine neue Strategie mit den Gutscheinen. Die werden jetzt Ende Oktober direkt an den Kunden verschickt.
Na ja in 10 Tagen ist dann November.
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Und wie lange läuft schon die Anweisung nur im EV Auto Mode zu fahren und nicht von außen aufzuladen ?
Das ist mindestens schon bald 6 Wochen her. (Mail vom 5. September 2020)
Ich habe schon 2 mal getankt und 100,- € ausgegeben.
Der Oktober hat ja noch 10 Tage. Trotzdem brauchen die bei Ford doch ziemlich lange um die Kunden mit angekündigten Versprechen zufrieden zu stellen.
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Ich habe noch keinen Gutschein bekommen, weder den 350,- € Servicegutschein des ausliefernden FFH noch den avisierten Tankgutschein über 500,- € von Ford.
Morgen muss ich die Winterräder bezahlen und habe keinen Gutschein zum einlösen.