Die Förderung ist wohl noch nicht ganz durch. Auf der BAFA -Seite ist kein entsprechender Hinweis zu finden, wie hoch diese jetzt ist.
DIe Förderung bei Kuga-PHEV beträgt aktuell 2.250 € für den Kunden und soll angeblich verdoppelt werden auf 4.500 €
Dazu kommt dann noch die 100,- € für die eingebaute AVAS.
Der Herstelleranteil von 2.250 € (netto) kommt dann noch oben drauf.
Insgesamt wäre es eine Förderung von 6.750 € und der Käufer (Fahrzeughalter) erhält auf Antrag 4.500 + 100,- €.
Ob die Sache aber letztendlich genehmigt wird, bleibt abzuwarten.
Auf jeden Fall kann man bei einer Zulassung ab 1.7. 2020 eine Menge sparen, denn die Mehrwertsteuer wird auf 16 % gesenkt. Dazu muss dann ein geringerer Preis auch auf der Rechnung durch den Händler ausgewiesen werden. Je nach Fahrzeugausstattung kann man auch hier wieder rund 1000,-€ und mehr sparen.
Die Frage ist natürlich, ob die ganzen Bestellungen mit genehmigten Finanzierungen bei der Bank dann neu erstellt werden müssen. Es wäre schon sinnvoll und fair, die 3 % Ersparnis der Mehrwertsteuer an den Kunden weiter zu geben. Das ist eigentlich auch gesetzlich so vorgeschrieben.
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Das Zitat stammt vom vergangenen Sonntag,
heute entnehme ich der aktuellen BAFA Homepage unter ENERGIE / Elektromobilität/ Förderprogramm im Überblick unter "HÄUFIGE FRAGEN / Wie hoch ist die Förderung ? folgendes:
Der Umweltbonus beträgt für ein reines Batterieelektrofahrzeug und Brennstoffzellenfahrzeug mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal 40.000 Euro 6.000 Euro und mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40.000 Euro 5.000 Euro.
Für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal 40.000 Euro beträgt der Umweltbonus 4.500 Euro und mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40.000 Euro 3.750 Euro.
Für Fahrzeuge, die bis zum 4. November 2019 zugelassen wurden, gelten die Fördersätze in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 bis zum 19. Februar 2020 zugelassen wurden und den Herstellerrabatt in der in der Förderrichtlinienfassung vom 28. Mai 2019 enthaltenen Höhe erhalten haben. Die Förderung für junge Gebrauchte reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt 5.000 Euro, für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeug beträgt die Förderung junger Gebrauchtwägen 3.750 Euro.
Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt.
Das müsste somit die Gesamtförderung für PlugIn-Hybrid ab dem 03.Juni 2020 sein ?
Das AVAS wird mit pauschal 100 Euro bezuschusst.
fragt aus dem Dschungel der Förderungen Teja