ZitatWird auch meine Eigenleistung beim Einbau gefördert?
Die eigene Arbeitsleistung ist nicht förderfähig. Wichtig ist, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Wenn der Zuschussnehmer selbst beruflich qualifiziert ist und in einem Fachunternehmen arbeitet, können die Arbeiten von ihm selbst durchgeführt werden. Es ist eine Rechnung für Einbau und Anschluss der Ladestation erforderlich. Sofern keine Rechnung über den Einbau erbracht werden kann, kann die Rechnung über die Materialkosten, sofern diese mindestens 900 Euro pro Ladepunkt betragen, eingereicht werden. Zusätzlich dazu ist eine Eigenerklärung und ein Nachweis über die berufliche Qualifikation für die Installation der Ladestation erforderlich und einzureichen.
Was heißt das jetzt eigentlich? Reicht es wenn man gelernter Elektriker ist, oder muss man zwingend in einem Fachunternehmen arbeiten?