Beiträge von Nicafe

    carmen

    ... und nicht ungeduldig sein: Je länger man Strecken mit höherem Verbrauch fährt, desto länger braucht er, bis er sich wieder auf die Normalwerte einstellt.


    Nach einer 1.400 km-Autobahnfahrt an nur einem einzigen Tag hat mein Kuga über 110 km Normalbetrieb zuhause (also fast eine ganze Woche) gebraucht, um wieder die üblichen Werte anzuzeigen.

    Das Bremsen durch Rekuperation hat auch den riesigen positiven Effekt, dass die Felgen sauber bleiben. Der schwarze Abrieb der Bremsen ist quasi nicht vorhanden.


    Andererseits birgt das ständige Rekuperieren und damit die Nichtbenutzung der Radbremsen die Gefahr, dass die Bremsbeläge mit zunehmendem Alter verhärten und brüchig werden. Wenn sie dann für eine Notbremsung einmal richtig greifen müssen, könnte das durchaus gefährlich werden.


    Aber so weit wird es bei den meisten Kugas wohl nicht kommen: Es ist schon kurios, dass die Schreiben (und damit auch die Beläge) wegen Nicht-Verschleiß vorzeitig getauscht werden müssen ...


    Ich habe den schönen Vergleich mit unseren LKW: Bei Fernverkehrs-Fahrzeugen ohne Zusatzbremse wurden damals die Beläge vielleicht alle 50.000 - 100.000 km getauscht, je nach Einsatz. Bei konsequenter Anwendung der verschleißfreien Zusatzbremse ("Retarder") mussten die Bremsbeläge wegen Materialbruch, nicht wegen Verschleiß, bei 800.000 - 1.000.000 km getauscht werden, beim Anhänger sogar erst bei 1,3 Mio km. Und die Scheiben blieben meistens drin!

    Macht ihr dann auch eine Unterbodenwäsche?

    Habe ich schon mehrfach gemacht, auch um im Winter das Streusalz herunterzuwaschen. Es ging alles immer problemlos. Ich habe das aber auch absichtlich ausprobiert, weil ich eigentlich dieselben Bedenken hatte. Teilweise hatte ich im Winter Probleme mit der Fußbewegung bei der elektrischen Heckklappe: Nach der Unterbodenwäsche und der abgewaschenen Salzlake hat alles wieder funktioniert.


    Im Vergleich zu dem Regen, der letzte Woche herunterkam, ist eine Unterbodenwäsche in der Waschsstraße aber auch harmlos ...

    Das Ganze kommt in erster Linie darauf an, wie das Dir überreichte (schriftliche?) Angebot aussieht: Hast Du einen Vertragsabschluss mit einem Endpreis, auf welchem von "MwSt." nichts steht, dann könnte man sich um die Differenz von 3% streiten; ob dies Erfolg hat, sei einmal dahingestellt. Diese Art der Vertragsgestaltung wäre seitens des Händlers dann allerdings unseriös im Sinne der Geschäftspraxis, auf dieses Glatteis wird sich normalerweise kein Händler (mehr) begeben. Das Zeitalter der Rosstäuscher und Pferdehändler sollte eigentlich vorbei sein.


    Stehen aber in Deinem Angebot Einzelpreise ohne MwSt., am Ende ein Schlussstrich mit der ausgewiesenenen MwSt. 16 % = z. B. 5.441,29 € und dann ganz untendrunter der Gesamt-Fahrzeugpreis incl. MwSt., dann gilt folgendes:


    Als Gewerbetreibender ist es grundsätzlich so, dass die am Tag des vereinbarten Gefahrenübergangs des Wirtschaftsgutes (also am Tag der Übergabe des Fahrzeugs und der Rechnungsstellung), also nicht die am Tag des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Da kann der Händler erst einmal nix dran drehen, denn auch er muss diese dann aktuell gültige Mehrwertsteuer (hier also 19%) an das Finanzamt abführen. Wenn er von Dir nur 16 % verlangt, er selbst aber 19 % abführen muss, dann fehlen ihm im Falle eines Kuga diese rund 1.000 € Differenz in seiner eigenen Tasche. Ob er sich das leisten kann, ob er diese Marge am verkauften Auto hat, muss er selbst wissen.


    In dieser Zwickmühle befinden sich alle Privatleute, welche vor einer Steuererhöhung eine Ware mit langer Lieferzeit bestellt haben, diese jedoch erst nach der Steuererhöhung geliefert wird, seien es Autokäufer, Häuslebauer oder alle anderen.


    Man stelle sich nun einmal vor, Papa Staat hätte zwischenzeitlich wegen Corona oder Naturkatatsrophen oder einfach so die MwSt. auf 23 % erhöht: dann muss der Händler zwingend diese 23 % abführen und Du als Autokäufer musst auch diese 23 % bezahlen, egal was bei Vertragsabschluss vereinbart oder geschrieben war. Der Rechnungsbetrag würde sich also um die Differenz zwischen 16/19 % und 23 % erhöhen. Der Händler kann grundsätzlich nichts dafür, er ist an dieser speziellen Situation völlig schuldlos.


    Das ist Gesetz. Alles Andere ist Good-Will Deines Händlers.


    Ich war in derselben Situation: Wie mein Händler damit umgegangen ist? Ganz einfach: Meinen Kuga habe ich im Juni 2020 bestellt, vorgesehener Liefertermin war Ende August / Anfang September 2020. Alles war im Lot, 16% war klar. Mein Auto war produziert Ende Juli 2020 und stand in Valencia schon im Hafen zur Verladung aufs Schiff, als Anfang August der Auslieferstopp und der Rückruf für die PHEV's kamen. Der Liefertermin war plötzlich ungewiss, die 16% waren in Gefahr. Die Planungen liefen nun darauf hinaus, dass der Akku getauscht werden musste und der Kuga irgendwann im März oder April 2021 zu mir kommt. Mit meinem Händler habe ich dann vereinbart, dass er mir am 28.12.2020, also noch mit offizieller Gültigkeit des ermäßigten MwSt.-Satzes von 16 % meine Rechnung schreibt. Damit waren wir beide erst einmal sauber: er hat an diesem Tag eine korrekte Rechnung geschrieben, er hatte den Kuga noch 2020 in den Büchern, und ich hatte den günstigen Preis. Zusätzlich hatten wir aber auch vereinbart, dass ich meine Rechnung erst dann bezahle, wenn der Kuga ausgeliefert wird, egal wann das sein wird. Denn für den Zeitpunkt der Bezahlung spielt die Höhe der MwSt. überhaupt keine Rolle, dafür ist einzig und allein das Rechnungsdatum maßgeblich. Dann wäre ich eben ein säumiger Zahler gewesen, aber damit konnte ich in diesem Fall gut leben, ich hatte meinen Leihwagen, alles war gut.


    Dass es dann anders kam, dass der Akku meines Kuga dann tatsächlich aber schon im Dezember in Valencia überprüft und für gut befunden wurde, der Kuga dann tatsächlich schon Anfang Januar und nicht erst im April beim Händler stand, war purer Zufall und glückliche Fügung: So lagen zwischen Rechungsdatum und Auslieferung nur etwa zwei Wochen. Meine Rechnung konnte ich dann also zeitnah bezahlen und die ganze Geschichte lief überraschenderweise sehr glatt. So kann noch nicht einmal das Finanzamt irgendetwas unterstellen ... (was beim ursprünglich vorgesehenen planmäßigem Deal sicherlich denkbar gewesen wäre).

    Das war bei mir aber schon immer so, egal ob Diesel oder Benziner.


    Grund: Ich habe es einmal erlebt, dass in einer Waschstraße vier oder fünf Autos vor mir bei der Ausfahrt ein Motor nicht mehr angesprungen ist, während das Band munter weiter lief ... Chaos in der Waschstraße: Bis das Band sich selbst abgestellt hat oder per Not-Aus von ganz vorne abgestellt wurde (als die Leute an der Einfahrt mitbekommen haben, was da gerade passiert), haben bereits drei Autos aufeinandergehangen, einer war sogar aus der Führungsschiene heraus und stand quer zwischen den Bürsten ... Da kam allerdings leicht Panik auf.


    Mein Opel Omega bekam damals einen neuen vorderen Stoßfänger. Wer den bezahlt hat weiß ich nicht, ob die Versicherung des Autos ganz vorne oder die der Waschstraße.


    Seit diesem Tag war mir klar, dass mein Motor in der Waschstraße grundsätzlich an bleibt.

    Das kommt drauf an, wie feste Du auf dem Gaspedal stehst.


    Bei starker Beschleunigung wirst Du schon merken, spüren und hören, wie plötzlich der Expresszuschlag einsetzt. Bei gleichmäßigerund ruhiger Fahrt über Land kann es dagegen sein, dass Du nichts vom Benziner spürst, ihn nicht hörst, sondern nur an der Anzeige im Display erkennst, dass er aufgewacht ist.

    Oh ja, solche Infos sind sehr wichtig, vielen Dank.


    Ich bin der Meinung, dass sämtliche anfallenden Gebühren für Strom und Parken bei den Ladesäulen sehr deutlich erkennbar gemacht werden sollten, und erst nach deren Bestätigung der Ladevorgang starten kann. Nur so kann man der Abzocke entgehen.