Hallo,
mich stelle mal hier die Frage: Fahrzeug bestellt mit 16% Mwst. Auto ausgeliefert als wieder 19% Mwst. gelten
wie ist euer Händler damit umgegangen. Gibt es da entgegenkommen oder gibt es da generell Klauseln wie damit umgegangen wird?
Wisst ihr darüber was?
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Das Ganze kommt in erster Linie darauf an, wie das Dir überreichte (schriftliche?) Angebot aussieht: Hast Du einen Vertragsabschluss mit einem Endpreis, auf welchem von "MwSt." nichts steht, dann könnte man sich um die Differenz von 3% streiten; ob dies Erfolg hat, sei einmal dahingestellt. Diese Art der Vertragsgestaltung wäre seitens des Händlers dann allerdings unseriös im Sinne der Geschäftspraxis, auf dieses Glatteis wird sich normalerweise kein Händler (mehr) begeben. Das Zeitalter der Rosstäuscher und Pferdehändler sollte eigentlich vorbei sein.
Stehen aber in Deinem Angebot Einzelpreise ohne MwSt., am Ende ein Schlussstrich mit der ausgewiesenenen MwSt. 16 % = z. B. 5.441,29 € und dann ganz untendrunter der Gesamt-Fahrzeugpreis incl. MwSt., dann gilt folgendes:
Als Gewerbetreibender ist es grundsätzlich so, dass die am Tag des vereinbarten Gefahrenübergangs des Wirtschaftsgutes (also am Tag der Übergabe des Fahrzeugs und der Rechnungsstellung), also nicht die am Tag des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Da kann der Händler erst einmal nix dran drehen, denn auch er muss diese dann aktuell gültige Mehrwertsteuer (hier also 19%) an das Finanzamt abführen. Wenn er von Dir nur 16 % verlangt, er selbst aber 19 % abführen muss, dann fehlen ihm im Falle eines Kuga diese rund 1.000 € Differenz in seiner eigenen Tasche. Ob er sich das leisten kann, ob er diese Marge am verkauften Auto hat, muss er selbst wissen.
In dieser Zwickmühle befinden sich alle Privatleute, welche vor einer Steuererhöhung eine Ware mit langer Lieferzeit bestellt haben, diese jedoch erst nach der Steuererhöhung geliefert wird, seien es Autokäufer, Häuslebauer oder alle anderen.
Man stelle sich nun einmal vor, Papa Staat hätte zwischenzeitlich wegen Corona oder Naturkatatsrophen oder einfach so die MwSt. auf 23 % erhöht: dann muss der Händler zwingend diese 23 % abführen und Du als Autokäufer musst auch diese 23 % bezahlen, egal was bei Vertragsabschluss vereinbart oder geschrieben war. Der Rechnungsbetrag würde sich also um die Differenz zwischen 16/19 % und 23 % erhöhen. Der Händler kann grundsätzlich nichts dafür, er ist an dieser speziellen Situation völlig schuldlos.
Das ist Gesetz. Alles Andere ist Good-Will Deines Händlers.
Ich war in derselben Situation: Wie mein Händler damit umgegangen ist? Ganz einfach: Meinen Kuga habe ich im Juni 2020 bestellt, vorgesehener Liefertermin war Ende August / Anfang September 2020. Alles war im Lot, 16% war klar. Mein Auto war produziert Ende Juli 2020 und stand in Valencia schon im Hafen zur Verladung aufs Schiff, als Anfang August der Auslieferstopp und der Rückruf für die PHEV's kamen. Der Liefertermin war plötzlich ungewiss, die 16% waren in Gefahr. Die Planungen liefen nun darauf hinaus, dass der Akku getauscht werden musste und der Kuga irgendwann im März oder April 2021 zu mir kommt. Mit meinem Händler habe ich dann vereinbart, dass er mir am 28.12.2020, also noch mit offizieller Gültigkeit des ermäßigten MwSt.-Satzes von 16 % meine Rechnung schreibt. Damit waren wir beide erst einmal sauber: er hat an diesem Tag eine korrekte Rechnung geschrieben, er hatte den Kuga noch 2020 in den Büchern, und ich hatte den günstigen Preis. Zusätzlich hatten wir aber auch vereinbart, dass ich meine Rechnung erst dann bezahle, wenn der Kuga ausgeliefert wird, egal wann das sein wird. Denn für den Zeitpunkt der Bezahlung spielt die Höhe der MwSt. überhaupt keine Rolle, dafür ist einzig und allein das Rechnungsdatum maßgeblich. Dann wäre ich eben ein säumiger Zahler gewesen, aber damit konnte ich in diesem Fall gut leben, ich hatte meinen Leihwagen, alles war gut.
Dass es dann anders kam, dass der Akku meines Kuga dann tatsächlich aber schon im Dezember in Valencia überprüft und für gut befunden wurde, der Kuga dann tatsächlich schon Anfang Januar und nicht erst im April beim Händler stand, war purer Zufall und glückliche Fügung: So lagen zwischen Rechungsdatum und Auslieferung nur etwa zwei Wochen. Meine Rechnung konnte ich dann also zeitnah bezahlen und die ganze Geschichte lief überraschenderweise sehr glatt. So kann noch nicht einmal das Finanzamt irgendetwas unterstellen ... (was beim ursprünglich vorgesehenen planmäßigem Deal sicherlich denkbar gewesen wäre).