Beiträge von Nicafe

    Mal 'ne andere Frage: Kann die Ford Pass App auch auf mehreren Geräten gleichzeitig installiert sein? WIe ist dann der Zugriff auf das Auto?


    Meine Frau wird sehr viel mit dem Auto fahren und die App installieren, ich selbst habe Handy und Tablet ... Es wären also dann schon drei Geräte, auf welchen ich die App gerne installieren möchte. Geht das?


    Auf der BAFA-Seite gibst Du nicht das Rechnungsdatum sondern das Datum der verbindlichen Bestellung (Abschluss Kaufvertrag) ein, dann kommt auch keine Fehlermeldung.


    Aber bei Marco und Thomas liegt das Problem doch ganz woanders, wenn ich das richtig verstanden habe: Das Zulassungsdatum liegt VOR dem Rechnungsdatum und diese spezielle Situation ergibt beim BAFA-Antrag eine Fehlermeldung. Nach Rückfrage beim BAFA wurde Marco empfohlen, statt dem Rechnungsdatum das Bestelldatum einzutragen. Ist das so korrekt wiedergegeben?


    Wenn aber nun das Bestelldatum als maßgebliches Datum für die Förderung eingetragen wird und dieses vor dem 04.06.2020 liegt, dann besteht die Gefahr, dass die verdoppelte Förderung nicht angewendet wird, sondern es könnten evtl. nur die "alten" Fördersätze in Ansatz gebracht werden. Da könnten tausende Euros flöten gehen.


    Ich wüsste derzeit nicht, wie dieses Problem gelöst werden könnte. Eine neue Rechnung des Händlers, rückdatiert auf das Zulassungsdatum, wäre glaube ich die einfachste und schnellste Lösung. Denn diese spezielle Situation beim BAFA zu klären dürfte eine unendliche Geschichte werden...


    Was mich so ärgert: Letztlich geht es bei der Höhe des Förderbeitrags doch nur darum, dass der Kunde das Auto nach dem 04.06.2020 bekommen hat, sprich Zulassungs- und/oder Rechnungsdatum BEIDE nach dem 04.06.2020 liegen. Da sollte es doch völlig belanglos sein, ob die beiden Daten übereinstimmen oder nicht. Grundlage für die Höhe der Förderung kann für mich als einigermaßen Normaldenkenden ja nur das Zulassungsdatum (= die Amtshandlung) sein. Aus den Informationen zum Auto, allein schon aus der Hersteller- und Typbezeichnung (8566/BTM), gehen sämtliche Kriterien zur Art des Fahrzeugs hervor für eine amtliche Entscheidung bereits bei der Zulassung, in welcher Höhe es förderfähig ist oder nicht.


    Wann der Händler letztlich eine Rechnung mit welchem Datum schreibt (= die reine Geschäftshandlung), und wenn es erst nach Wochen oder Monaten ist, und wie diese Rechnung denn letztlich aussieht, sollte bei der Beurteilung der Förderhöhe eigentlich überhaupt keine Rolle spielen.


    Wer sich diese Regelung mal wieder ausgedacht hat ... Diese ganzen Diskussionen hatten wir in den 80er und 90er Jahren mit dem Thema "schadstoffarm Stufe C" oder "geregelter Katalysator" nicht. Da wurde vom Fahrzeughalter ein Förderantrag anhand der Fahrzeugdaten im KFZ-Schein gestellt, teils auch erst Jahre nach der Erstzulassung, auch noch in 2. / 3. Hand, und die Förderbeträge wurden mal ausgezahlt oder mal über die KFZ-Steuer verrechnet. Das war so einfach.

    Klar ist man dann entsetzt, aber dieses Risiko kann kein Autohersteller eingehen.


    Man stelle sich vor, eine ganze Serie von Fahrzeugen muss zurückgerufen werden, wie das immer wieder bei allen Fabrikaten vorkommt, warum auch immer. Oft sind es Zulieferbauteile, für die der Autohersteller noch nicht einmal verantwortlich ist, die solche Situationen auslösen.


    Erst vor wenigen Wochen hat Mercedes in Europa 170.000 Autos zurückgerufen, letzte Woche weitere 660.000 Fahrzeuge in China wegen einer defekten Dichtung im Kraftstoffsystem (!) bei Autos, die von 2011 bis 2017 (!!!) produziert wurden, quer durch die gesamte Angebotspalette, beileibe also keine Neufahrzeuge. Und man stelle sich weiter vor, der Hersteller muss allen diesen seinen Kunden ein (gleichwertiges?) Ersatzauto zur Verfügung stellen...


    Das geht in der Praxis einfach nicht und das kann auch keiner bezahlen. So viele Autos haben die garnicht zur Verfügung, geschweige denn angemeldet und fahrbereit, nicht Mercedes und auch nicht Ford. Selbst wenn alle Vorführfahrzeuge und Testwagen und Ausstellungsmodelle zusammengekratzt werden, klappt das nicht. Und Autos aus der laufenden Produktion für solche Fälle zu entnehmen, scheidet aus, denn dann müssen ja wieder andere Kunden, der sehnsüchtig auf ihr Auto warten, vertröstet werden. Das ist in der Praxis nicht einfach durchführbar, auch wenn es in jedem einzelnen Fall schlimm ist.


    Es liegt einzig und allein in der Kulanz und am guten Willen deines Händlers, ob er dir ein Auto leihen kann oder will. Bist du ein guter Kunde, der nicht nur das Auto bei ihm kauft, sondern auch zu ihm in die Werkstatt kommt für Service und Reparaturen, hast du vielleicht noch ein anderes Auto von ihm, bist du Stammkunde, hast du einen guten Draht zu ihm, usw., dann macht er das sicherlich gerne, weil er weiß, was er an dir hat. Bist du aber Einmalkunde und er sieht dich vielleicht nie wieder, dann kann das leider anders aussehen.


    Zur Info: Ich bin weder Autohändler noch -Hersteller und möchte dieses Verhalten der Hersteller sicherlich nicht entschuldigen oder rechtfertigen, aber jeder interessierte Käufer sollte vielleicht vor der Bestellung eines Autos zumindest grob die geltenden AGB und Verkaufsbestimmungen angesehen haben. Denn das alles habt ihr mit unterschrieben und euch damit einverstanden erklärt.

    Auf der BAFA-Seite gibst Du nicht das Rechnungsdatum sondern das Datum der verbindlichen Bestellung (Abschluss Kaufvertrag) ein, dann kommt auch keine Fehlermeldung.

    Vorsicht: Wenn Dein Bestelldatum vor dem 01.07. (bzw. vor dem 04.06.) liegt, wovon ich hier einmal ausgehe:


    Bekommst Du dann auch die höhere Förderung ???

    Der ST-Line schied in unserer Wahl aus, es gab mehrere Gründe:

    - wegen des Fahrwerks (ich brauche die größere Bodenfreiheit)

    - wegen des dann doch etwas zu bullischen Auftretens.

    - Außerdem war er mir als PHEV mit dem härteren Sportfahrwerk in Normalbeladung (2 Personen) grenzwertig, bei Vollbeladung (4 Personen mit Gepäck und Fahrradträger auf der AHK) ein Stück weit zu unkomfortabel.


    In Frage kamen wegen der elektrischen Sitzverstellung deshalb letztlich nur der Titanium X und der Vignale. Bei dem dann geringen Preisunterschied und dem doch gebotenen Mehrwert (Sitze, Geräuschkompensation, Memory-Funktion für die Sitzverstellung, 12,3"-Display, usw.) war sehr schnell klar, dass es dann der Vignale wird.

    Einen Wunsch zur Beheizung der Außenspiegel hätte ich:


    Die Heizung von Heckscheibe und Außenspiegeln wird gemeinsam eingeschaltet und stellt sich nach einiger Zeit wieder ab, um Strom zu sparen und die Lichtmaschine und die Batterie nicht zu überlasten. So weit, so gut.


    Ich wünsche mir nun, dass die Zeiten von Heckscheibenheizung und Spiegelheizung im Multitimer separat einstellbar sind. Aus meinem S-Max weiß ich, dass die Spiegelheizung sich deutlich früher ausschaltet als die Heckscheibenheizung. Und die Spiegelheizung ist wirklich nur wenige Minuten an.


    Wenn man aber auf größeren Strecken bei Regenwetter unterwegs ist, dann braucht man die Spiegelheizung halt ständig, und so bin ich gefühlt alle 10 Minuten dabei, die Heckscheibenheizung manuell auszuschalten und wieder einzuschalten, damit die Spiegel trocken bleiben. Das ist unnötig. Bisher habe ich niemanden gefunden, der so tief ins System des Multitimers eingreifen und das verändern konnte. Ich wünsche mir, dass das im Kuga 2020 anders ist und vielleicht separat regelbar.


    Im Audi zum Beispiel hat die Spiegelheizung einen separaten Schalter, ist nicht zeitgesteuert und deshalb immer angeschaltet. Das kenne ich auch so aus dem LKW-Bereich. Das ist für den Betrieb des Autos und für die Lebensdauer der Spiegelheizungen (> 10 Jahre) absolut unschädlich. Die Spiegelheizung alleine braucht auch nur wenig Strom.


    Eine zusätzliche Kopplung der Spiegelheizung mit dem Betrieb der Scheibenwischer fände ich sehr sinnvoll.