Habe gestern per E-Mail Antwort von EnBW auf mein Schreiben zum Thema "zusätzliche Parkgebühren bei längerer Verweildauer an der Ladesäule" erhalten:
Guten Tag Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Blockiergebühr für EnBW mobility+ Ladetarife ist eine einheitliche und einfache, zusätzliche Tarifkomponente, die das Blockieren von Ladesäulen verhindert und so die Verfügbarkeit von Ladepunkten für alle E-Autofahrer*innen erhöht.
Sie gilt nur an öffentlichen Ladepunkten, die für alle E-Autofahrer*innen gleichermaßen verfügbar sein müssen.
Nicht öffentliche/private Ladepunkte sind beispielsweise Lademöglichkeiten bei einem Unternehmen, die nur Angestellte und/oder Besucher*innen nutzen können.
Öffentliche Ladepunkte stehen ausnahmslos und zu jeder Zeit allen E-Autofahrer*innen zur Verfügung. Die faire Gleichstellung aller Kund*innen wollen wir auch uneingeschränkt abends und nachts ermöglichen. Dabei wird mit dem Hochlauf der Elektromobilität auch die Verfügbarkeit von Ladepunkten in den Nachtstunden an Relevanz zunehmen – und der Individualfall in der Breite immer weniger zum Tragen kommen.
Für Elektromobilitätsanbieter, die über Roaming den Zugang zu einer Vielzahl von Ladepunkten verschiedener Ladestationsbetreiber ermöglichen, ist es technisch derzeit nicht möglich, eine Blockiergebühr erst nach Beendigung eines Ladevorgangs anzusetzen. Die dafür benötigten Daten vonseiten der Automobilhersteller sowie die Daten für die Kommunikation zwischen dem Betreiber einer Ladestation und E-Mobilitätsanbietern sind für eine solche Lösung nicht ausreichend. Sie kann mit den heute genutzten Standards im Markt daher leider nicht umgesetzt werden.
Eine Analyse der Ladevorgänge an EnBW-eigener Ladeinfrastruktur hat zudem gezeigt, dass nur fünf von einhundert Ladevorgängen länger dauern als drei Stunden. Beispielsweise E-Autos mit geringer AC-Ladeleistung aber hoher Batteriekapazität brauchen dennoch länger, um von einem niedrigen Ladezustand wieder voll zu laden. Mit Blick auf das durchschnittliche Ladeverhalten an öffentlichen Ladesäulen, kommt dieser Fall in der Praxis nur sehr selten vor. Der Kostenairbag sorgt zudem dafür, dass die Blockiergebühr nur in der fünften und sechsten Stunde der Anschlusszeit anfällt und die Kosten jederzeit transparent sind.
Gleichzeitig geht der Ausbau der Ladeinfrastruktur mit großen Schritten voran, sodass vielerorts zusätzliche Lademöglichkeiten verfügbar sind und weitere entstehen. Als Betreiber des größten Schnellladenetzes in Deutschland, nehmen allein wir bei der EnBW derzeit im Schnitt jeden Tag einen neuen Schnellladestandort in Betrieb. 2021 werden wir bundesweit 1.000 Schnellladestandorte betreiben. So können E-Autofahrer*innen auch dort nachladen, wo das E-Auto ohnehin steht, zum Beispiel während des Einkaufens. Auch der Ausbau an Schnellladeinfrastruktur im urbanen Raum nimmt zunehmend Fahrt auf. So können E-Autofahrer*innen auch in Städten schnell Strom für die Fahrten der nächsten Tage laden. So können sie verschiedene Lademöglichkeiten nutzen, um immer genug Strom im Akku zu haben, ohne von einer Blockiergebühr betroffen zu sein.
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an. Unter 0721 72586-420 sind wir Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr und Freitag von 8 bis 19 Uhr gerne für Sie da.
Freundliche Grüße
i. A. Fabienne Dold
E-Mobilitätsteam der EnBW
EnBW Energie Baden-Württemberg AGSitz der Gesellschaft: Karlsruhe · Registergericht Mannheim · HRB Nr. 107956
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Lutz FeldmannVorstand: Dr. Frank Mastiaux (Vorsitzender),
Thomas Kusterer, Colette Rückert-Hennen, Dr. Hans-Josef Zimmer
Unsere Datenschutzinformationen finden Sie unter: www.enbw.com/datenschutz
Es handelt sich wohl um eine Standard-Antwort auf vermutlich mehrere bei EnBW eingegangene Schreiben. Es wurde in der Antwort auf kein einziges meiner Argumente auch nur im Geringsten eingegangen. Das ist an sich enttäuschend, war aber wohl auch nicht anders zu erwarten.
Für mich steht fest, dass ich die EnBW-Karte damit nur dann einsetzen werde, wenn ich ganz sicher weiß, dass ich innerhalb der vier Stunden wieder beim Auto sein kann. Das Aufladen auf einem Nachtparkplatz oder bei P&R- oder Mitfahrerparkplätzen scheidet mit der EnBW-Karte dann definitiv aus, weil die Gesamtkosten ausufern würden.
Deshalb werde ich wohl noch nach anderen Anbietern Umschau halten. Es stellt sich nur die Frage, wann alle Anbieter dieses System übernehmen.