Moin moin!
Dass solche Sachen super ärgerlich sind, ist klar, aber im Kleingedruckten dieser Kaufverträge steht, soweit ich weiß, dass sich der Hersteller Änderungen in den Ausstattungen vorbehält - eigentlich eine Schweinerei, aber damit ist das dann juristisch kein Vertragsbruch und man würde bei einer Klage Schiffbruch erleiden!
Der Nissan, den meine Frau sich vor fünf Jahren bestellt hatte, war laut Bestellung mit Sitzheizung ausgestattet und bei Abholung fehlte diese, weil Nissan zwischenzeitlich die Sitzheizung nur noch in Verbindung mit der Lederausstattung verbaut hat.
Es gab zwar eine kleine Preisreduktion durch den Händler, aber dafür bekam man keine Sitzheizung.
Es ist wenig kundenfreundlich wie die Hersteller da agieren, aber bei den teilweise sehr langen Lieferzeiten sichern die sich nach allen Seiten ab.
Gruß Jörg