Beiträge von just2enjoy

    War auch bei meinem und vielen anderen Betroffenen des vFL schon so:

    Es standen Dinge im Konfigurator und der Preisliste, die dann im und am Fahrzeug nicht geliefert wurden.


    Nur wenn’s tatsächlich konkret in der Bestellung und Rechnung aufgeführt ist, müsste ein Anspruch darauf bestehen oder eben eine angemessene Erstattung.

    Genau dies traf damals, von ein paar anderen Dingen, schließlich nur auf eine 12Volt-Steckdose zu. Musste dann der Händler einbauen bzw. hat er dann auch von sich aus angeboten.

    Alle Details gem. Preisliste und Serienausstattung und Optionen wird wohl in keinem Vertrag stehen, denn der wäre dann 10 Seiten lang.

    Wenn aber was aufgeführt ist, was seit Jahren fehlt (Doppelverriegelung) dann handelt es sich wohl nicht um einen Irrtum, sondern bewusste Irreführung.

    Mein Händler bei dem ich unseren Kuga bestellt habe, hat mir nun ein Zusatzdokument zugestellt, welches ich unterschreiben soll. Ich bin darüber sehr irritiert und unterschrieben habe ich deshalb bisher nicht.


    Habt ihr auch so was mal bekommen bzw. was haltet ihr davon?


    Inhalt des Dokumentes:


    1) Vereinbarung mit einem Verbraucher über einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von „Sachen mit digitalen Elementen“ oder „digitalen Produkten“


    Abweichend von der gesetzlich verankerten Pflicht, dem Käufer/Verbraucher nach Vertragsabschluss die „erforderlichen“ Aktualisierungen bereitzustellen, vereinbaren die Vertragsparteien hiermit einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht.


    Das hat zur Folge, dass die Kaufsache nach deren Übergabe nicht wegen einer unterlassenen Bereitstellung einer erforderlichen Aktualisierung mangelhaft wird.



    2) Ausschluss der Beweislastumkehr beim Verkauf „digitaler Produkte im Sinne der §§327 ff BGB wegen fehlender Kompatibilität der digitalen Umgebung des Verbrauchers.

    Wir sind am überlegen, ob wir für unseren neuen Kuga die Flat Rate+ für 4 Jahre im Falle einer Finanzierung oder 7 Jahre Garantie bei Barzahlung abschließen.


    • die Flat Rate+ für 4 Jahre gibt es leider nur bei einer Finanzierung und nicht bei Barzahlung
    • da wir auch bar bezahlen könnten wäre eine Alternative zumindest die Garantie auf 7 Jahre zu verlängern
    • wie hoch sind denn die jährlichen Wartungskosten beim Kuga in den ersten 4 Jahren?


    Für Ideen wäre wir sehr dankbar.

    Das Problem mit Startbatterien haben wohl alle Start-Stop PKW. Bei Renault auch - 3 Batterien in 7 Jahren :thumbdown:

    Jetzt ist eine AGM-Batterie drin, die sollte länger halten. In den ersten beiden Monaten sieht es bisher ganz gut aus im Vergleich zu den Original Batterien des Herstellers. Ich hoffe es bleibt so.


    Allerdings wollen wir auf einen Kuga wechseln. Welchen Batterietyp verbaut Ford im Kuga?

    Wir beabsichtigen den neuen Kuga Active X 2,5l Duratec FHEV 4x4 zu kaufen. Mit dem Fahrzeug soll auch ein 1.8t Wohnwagen gezogen werden.

    Zum Kuga haben wir ein paar Fragen und hoffen, dass wir hier Antworten bekommen können:

    1. Gem. der technischen Daten hat er ein Drehmoment von 200Nm beim Verbrenner und 320Nm elektrisch. Wann kommt der E-Motor zum Einsatz? Nur beim Anfahren?
    2. Ist im Fahrzeugschein, bei denen die eine Anhängerkupplung haben, ein Zuggesamtgewicht eingetragen? Falls ja, wie hoch ist das?
    3. Es gibt ja die Ford Flatrate+, einen Garantie- Schutzbrief für das 3. bis maximal 8. Jahr und eine Ford Garantieverlängerung. Was davon ist empfehlenswert?