Diese Vorgabe (zur Warnung bei Geschwindigkeitsübertretung) macht doch nur Sinn, wenn es technisch möglich ist, Tempolimits sicher zu erkennen. Wie berichtet sind da viele Fehlalarme dabei und auch ich erlebe das regelmäßig - die meisten kennen das.
Ähnliche Situation bei „Hände ans Lenkrad“: wenn der Hersteller bei der Technik gespart hat und diese die Hand, welche immer am Lenkrad war, einfach nicht erkennt, dann nervt das. Außerdem ist es aus genau solchen Gründen rechtlich anfechtbar, solche Informationen aus der Blackbox gegen den Fahrer einzusetzen. Ich denke ja nicht, dass dort abgelegt wird, ob dieses oder jenes Warnsystem gepiept hat. Es reicht z.B. nur die gemessene Geschwindigkeit. Sollen andere beurteilen, ob es wirklich zu schnell war.