…das habe ich mir so ungefähr gedacht…
Dazu findest du eine Menge an Hinweisen im www, zB. Hier:
https://www.finanztip.de/kaufr…glich%20ausschlie%C3%9Fen.
Wenn es ein offizieller Autohändler hat, ist er von der gesetzlichen Garantie-/Gewährleistungspflicht nicht ausgenommen.
Das Problem ist sicherlich der Nachweis, dass das Fahrzeug von Hause aus diesen Mangel hatte und die Batterie als „Verschleißteil“ eben nicht unter die entsprechende Haftungspflicht des Händlers fällt.
Es ist wirklich schwierig, dir da was zu raten - 400€ ist jedenfalls ein mächtiger Schluck aus dem Portemonnaie des Kunden. Es kann aber sein, dass sich der Fordhändler noch um die bekanntermaßen idZ durchzuführenden Updatemaßnahmen kümmert und dies natürlich nicht kostenlos macht, anders kann ich mir die hohen Kosten für den Batterietausch nicht vorstellen.
Aber leider bist du nun der Paradefall, den es als Zweitbesitzer eines solchen „Mangelautos“ trifft (hast du gar nicht die Motorrasselproblemtik?) und letztendlich erst einmal auf den Kosten dieses Fordfehlers sitzen bleiben wird.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Da es sich hier offenbar um einen nachweislich bekannten Mangel des Fahrzeugs handelt, solltest du einen Fach-Rechtsanwalt zurate ziehen und ggf. entsprechende Schritte gegen den Händler einleiten. Ich glaube nicht, das du deinen Händler anderweitig zur Übernahme der Kosten bringen kannst.
Sollte das Auto auch noch den Rasselmotor haben, würde ich eh in Richtung Rückabwicklung gehen, denn für diesen Mangel gibt es auch noch keine Abhilfe…
Du hast da mein vollstes Mitgefühl, da kauft man sich ein Auto und hat dann gleich nach 2 Monaten Theater…🥺
Grüße