Bevor ich weiter schreibe: ich habe den Schaden weder persönlich noch auf Bildern gesehen, deswegen wäre jegliche Aussage zum Umfang eine Mutmaßung.
Wenn ich das richtig verstanden habe, bekommst du nun also keinen Neuwagen sondern einen Unfallwagen?
Mit einer überlackierten Stoßstange ist es kein Neuwagen mehr.
Mir ging das ähnlich vor fast genau einem Jahr. Beim Transport entstanden Lackschäden. Da wollte man auch drüber lackieren. Das wollte ich aber nicht. Man musste dann ziemlich weit nach oben telefonieren bis endlich irgendein hohes Tier sagte: "Dem Kunden stehen Neuteile zu. Ein Drüberlackieren kommt nicht in Frage!"
Lass dich nicht beschei***. Die wollen für ihren Fehler nur Geld sparen!
Hier mal mein Post von damals: RE: Der Ford Kuga MK3 Bestell- und Wartesaal
Alles anzeigen
Deine Aussage ist nicht ganz richtig, juristisch betrachtet muss man unterscheiden:
- hat die Stoßstange nur Lackabrieb oder ähnliches und kann ohne Austausch neu lackiert werden: kein Unfallwagen
- muss die Stoßstange ersetzt werden: Unfallwagen
In deinem Fall muss ich sagen: du hast einen Unfallwagen trotz oder gerade wegen der Neuteile.
Du kannst dazu gerne mal nach der Aussage von Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart suchen, der sich zu diesem Thema mehrfach geäußert hat.
Also ich hätte da auch auf eine neue bestanden, auch wenn die, so meine ich hier mal gelesen zu haben, als Rohling geliefert wird und dann am Zielort lackiert wird…
Ärgerlich so oder so…😖
Es ist ein Firmenwagen. Das Leasing läuft über Ford Lease / Ford Bank, somit bin ich und werde nicht der Eigentümer.
Jeglicher Schaden muss dem Leasinggeber angezeigt werden, sodass die über die Art der Reparatur entscheiden müssen / dürfen.
Da der Wagen wohl nach Leasingablauf in den Verkauf geht, ist es im eigenen Interesse des Leasinggebers die Reparatur fachgerecht nach Notwendigkeit durchführen zu lassen.
Prinzipiell ist meine Einstellung so, dass ich gegen eine Verschwendung von Ressourcen bin. Wenn die Stoßstange keine Brüche, Löcher etc aufweist und durch Entlacken und Neulackierung der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden kann, sehe ich keine Notwendigkeit einen neuen Rohling zu "verschwenden", der den gleichen Prozess der Lackierung durchlaufen muss...
...und vor allem wenn man ehrlich ist kommt es (zumindest bei manchem) beim Wiederverkauf auch nicht so gut!
Siehe 1. Zitat:
- sofern kein Tausch der Stoßstange erfolgte, ist es kein Unfallwagen und muss als solches auch nicht angegeben werden -> keine potentielle Wertminderung
Ziehe 2. Zitat:
- es ist ein Firmenwagen. Ein etwaiger Wertverlust interessiert mich nicht
-------
Bevor ich den Wagen übernehme, werde ich mir selbstverständlich die üblichen Stellen anschauen und penibel auf die Stoßstange achten, da ich ja auch nicht weiß in welchem Bereich der Stoßstange der Schaden entstanden ist.
Wenn man nichts erkennt, wurde der Schaden ja einwandfrei beseitigt.