Danke für deine ausführliche Antwort.
Laut Ford ist es kein Mangel bzw Sachmangel. Daher keine Beweislastumkehr,oder?
Der Kuga hat seit dem Austausch des Getriebes irgendwas mit der vorderen Aufhängung.
Zudem das geruckek und gepolter immer mehr wird.
Mein Anwalt nannte mehrere Optionen, die für uns möglich wären.
Wie haben uns für den Kauf des angebotenen Wagen entschieden, da wir keine Kraft und Zeit haben uns gerichtlich mit denen zu einigen. Rechtschutz zahlt das ganze ja.
Wie sind auch eurer Meinung, dass wir über den Tisch gezogen werden.
Aber wir sehen es so....
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende...
Morgen telefonieren wir mit dem Anwalt, dann wissen wir mehr...und ich teile es gerne mit.