Beiträge von BlueDriver

    Hallo,

    Nach einigen ungewissen Wochen kann ich nun von einer positiven Bewilligung meines Antrages und der Auszahlung der Prämie berichten. :thumbup: :)

    Nach einem Gespräch mit einem Bekannten, welcher sich wohl kundig gemacht hatte, habe ich dann doch alles auf eine Karte gesetzt und den Antrag mit dem gegebenen Kaufvertrag abgesendet. Als Fahrzeugtyp habe ich einen ausgewählt, welcher meinem Bestelldatum entsprach. Offenbar ist auch die Bezeichnung des Nachlasses nicht ganz so kritisch, so lange er alle anderen Bedingungen erfüllt.

    Von Antragstellung bis Bewilligung hat es ca 4 Wochen gedauert.

    Ich warte derzeit auch noch auf die Bearbeitung des Antrags (vor einem Monat gestellt). Die BAFA prüft m. W. nicht die VIN mit der Modellbezeichnung gegen. Die erforderlichen Angaben sollten eigentlich aus der Rechnung hervorgehen. Bei mir stand in der Bestellung und in der Rechnung gleichlautend die MY-Bezeichnung (obwohl ich natürlich das aktuelle Modell erhalten habe). Mal sehen, was passiert.

    Da drücke ich dir mal die Daumen für eine baldige Bewilligung.


    Weiss jemand, ob der Nachlass, den der Hersteller gibt, von der Fördersumme des BAFA abgezogen wird, wenn dieser Nachlass höher als die 2250 Euro ist und nicht getrennt von der Umweltprämie ausgewiesen ist?

    Hallo in die Runde.

    Habe auch meinen Kuga PHEV ST-Line X letzte Woche geholt und stehe vor dem gleichen Problem. Ich habe meinen Kaufvertrag (damals lag der Grundpreis noch unterhalb 40000,-) vor der Preiserhöhung im April unterschrieben und erst jetzt nach der Erhöhung das Fahrzeug erhalten und auch nur den Betrag laut Kaufvertrag bezahlt. Die Frage ist nun natürlich, was ist für den BAFA-Antrag richtig…. Das gelieferte Fahrzeug, oder das, was laut Bestellung und Bezahlung erworben wurde?? Welches habt ihr bei euch im Antrag ausgewählt? Leider sind bei mir weder im Kaufvertrag noch in der Rechnung die Untertypen (MY 2022.0 , MY2022.5 u.s.w.) ersichtlich. Ist dies über die FIN ersichtlich? Das wird ja dann mit Sicherheit durch die BAFA gegengeprüft.

    Gibt es denn von irgend jemanden schon neue Erkenntnisse zu diesem Thema?


    Gruß