Wie ist es denn bei Leasing
Beim Standard-Leasingvertrag muss sich der Leasingnehmer um alles selber kümmern und sich mit der Werkstatt rumschlagen.
Ausnahme ist das teurere Fullservice-Leasing, in dem neben Wartungskosten, Kfz-Versicherung etc. auch ein Ersatzfahrzeug für Werkstattaufenthalte enthalten sein kann.
Allerdings würde ich darauf wetten, dass es dafür eine Obergrenze im Vertrag gibt, die sich an den üblichen Wartungsterminen orientiert.
Zum Nachlesen beim ADAC:

Wartung Leasing-Auto - darauf muss man achten
Bei der Wartung vom Leasing-Auto ist grundsätzlich der Leasingnehmer für eine regelmäßige Inspektion und deren Kosten verantwortlich.
www.adac.de