Kannst Du ja mal machen. Sinngemäß: "Wenn Sie nicht bis zum ... liefern, dann ..."
Ja, was dann? Dann darfst Du vom Vertrag zurücktreten. Für den Händler kein Problem, dann bekommt den Vertrag der nächste Kunde. Und für Dich kein Vorteil (immer noch kein neues Auto und woanders sind die Preise gestiegen). Schadenersatz wirst Du nicht geltend machen können, da Du darlegen müsstest, welcher finanzielle Schaden Dir durch die Nichtlieferung entstanden ist (vermutlich gar keiner).
So einfach ist das für die Händler nicht. Sie dürfen den unverbindlichen Termin um 6 Wochen überschreiten. Danach sind sie Ersatzpflichtig, wenn man sie in Verzug setzt. Der Händler wird dann versuchen das ganze auf die Chipkriese und sonst was zu schieben. Das kann er auch machen. Damit würde sich der Zeitpunkt verschieben ab wann er Ersatzpflichtig ist. Nur das muss er zeitlich und sachlich nachweisen.
Du kannst erst 4 Monate nach dem unverbindlichen Liefertermin zurücktreten. Diese Zeit verlängert sich ebenfalls wie oben beschrieben.
Was natürlich passieren kann, ist das der Händler zurücktritt. Dann wäre er allerdings direkt 25% des Kaufpreises an Schadensersatz los. Das wird er wohl nicht tun.
Das größte Problem dürfte allerdings das alte Fahrzeug sein, das in Zahlung gegeben wurde und bis zur Übergabe des neuen zur Verfügung steht. Dann ist kein Schaden entstanden.