Beiträge von Der_kleine_Ford

    Hab heut auch mal bei meinem Händler angerufen

    Mir wurde gesagt die könnten keine Informationen zu meinem Auto bekommen bevor es nicht geliefert wird

    ... was übersetzt so viel heißt wie: "Es ist Montag und ich habe überhaupt keinen Bock, nervige Anfragen zu beantworten." ;)


    Alternativ hätte er auch in sein System namens Vista schauen können...

    So einfach ist das für die Händler nicht. Sie dürfen den unverbindlichen Termin um 6 Wochen überschreiten. Danach sind sie Ersatzpflichtig, wenn man sie in Verzug setzt. Der Händler wird dann versuchen das ganze auf die Chipkriese und sonst was zu schieben. Das kann er auch machen. Damit würde sich der Zeitpunkt verschieben ab wann er Ersatzpflichtig ist. Nur das muss er zeitlich und sachlich nachweisen.

    Du kannst erst 4 Monate nach dem unverbindlichen Liefertermin zurücktreten. Diese Zeit verlängert sich ebenfalls wie oben beschrieben.

    Was natürlich passieren kann, ist das der Händler zurücktritt. Dann wäre er allerdings direkt 25% des Kaufpreises an Schadensersatz los. Das wird er wohl nicht tun.

    Das größte Problem dürfte allerdings das alte Fahrzeug sein, das in Zahlung gegeben wurde und bis zur Übergabe des neuen zur Verfügung steht. Dann ist kein Schaden entstanden.

    Aus welcher Rechtsnorm leitest Du denn diese "Ersatzpflicht" und die ganzen genannten Fristen ab? Schau' mal, was Du bei der Bestellung unterschrieben hast. Die Bestellung basiert vermutlich auf den Neuwagen-Verkaufsbedingungen des VDA, VDIK und ZDK. Unter IV. ist geregelt, was bei Lieferung und Lieferverzug gilt.


    Vermutlich steht auch bei Dir in der Auftragsbestätigung ein "unverbindlicher Liefertermin". Ist dieser um min. sechs Wochen überschritten, kannst Du den Händler in Verzug setzen (also mit Fristsetzung zur Lieferung auffordern). Lässt der Händler auch diese Frist verstreichen, kannst Du vom Vertrag zurücktreten. Das ist auch genau der Regelungszweck dieser Vereinbarung (Verbraucherschutz): der Kunde soll eben nicht bis Sankt Nimmerlein an eine Bestellung gebunden sein, die der Händler aus welchen Gründen auch immer nicht liefern kann. Es soll Dir die Möglichkeit geben "aus dem Vertrag raus" zu kommen - mehr nicht.


    Einen Schadenersatzanspruch müsstest Du nachweisen. Welcher finanzielle Schaden soll Dir denn entstanden sein? Die Rechtsprechung ist da sehr restriktiv.


    Einen guten Artikel dazu findest Du hier:

    Lieferverzug bei Neuwagen: Rücktritt/Rechte | autozeitung.de
    Lieferverzug bei Neuwagen ist aufgrund der Chip-Krise keine Seltenheit. Die AUTO ZEITUNG erklärt die Rechte zum Kauf-Rücktritt und Schadenersatz.
    www.autozeitung.de


    Im Übrigen hängen die Händler am langen Arm des Herstellers und der lässt sie bekanntermaßen dort zappeln. Sie haben auch bei Inverzugsetzung so gut wie keine Handhabe, um die Lieferung zu beschleunigen. Im Gegenteil, sie würden liebend gerne so viele Fahrzeuge wie möglich verkaufen und ausliefern, denn damit verdienen sie ihr Geld.

    Die Ordernummer hat mit der Produktion gar nix zu tun.


    Wenn eine Bestellung im Ford-System angelegt wird (als Händler-Vorlauf oder direkt als Kundenbestellung) vergibt Ford als Bestätigung eine Ordernummer (vier Großbuchstaben). Bei Bestellungen, die im Januar angelegt werden, beginnt diese mit A, im Februar mit B usw. (nur das I wird nicht vergeben, daher H=August, J=September usw.). Fertig, mehr ist es nicht. Man kann daraus erkennen, wann eine Bestellung bei Ford angelegt wurde. Habe ich beispielsweise im Mai bestellt, sehe aber auf meiner Auftragsbestätigung eine mit A beginnende Ordernummer, hat mir der Händler freundlicherweise eine Bestellung zugewiesen, die er schon im Januar für sich angelegt hatte (Vorlauf).


    Wann die Bestellungen dann tatsächlich produziert werden, bleibt ja das große Geheimnis des Herstellers. Wie wir hier gesehen haben, sind schon 2022er B-Ordernummern (Bestellung erst im Februar angelegt) produziert worden, während 2021er J-Ordernummern (Bestellung im September angelegt) weiter warten müssen.

    Hat hier jemand den Händler in Verzug gesetzt? Es gibt bei jedem Vertrag eine AGB, an die sich auch die Händler halten müssen.

    Kannst Du ja mal machen. Sinngemäß: "Wenn Sie nicht bis zum ... liefern, dann ..."


    Ja, was dann? Dann darfst Du vom Vertrag zurücktreten. Für den Händler kein Problem, dann bekommt den Vertrag der nächste Kunde. Und für Dich kein Vorteil (immer noch kein neues Auto und woanders sind die Preise gestiegen). Schadenersatz wirst Du nicht geltend machen können, da Du darlegen müsstest, welcher finanzielle Schaden Dir durch die Nichtlieferung entstanden ist (vermutlich gar keiner).

    Man glaubt es kaum, bei mir tat sich etwas. Eine Woche war rum, also Zeit für den wöchentlichen Anruf :evil:


    Mir wurde tatsächlich ein Produktionsdatum genannt, und zwar der 23.06. Dies sei ein festes Produktionsdatum wurde mir gesagt, nachdem ich nachfrage wie schwammig das denn sei. Nein, dies ist ein festes Produktionsdatum und wird nicht verändert. (na wir werden sehen :saint: )

    Man glaubt es kaum, auch bei E* F* geht‘s voran. ;)

    Ein gutes Zeichen schon mal auf jeden Fall.

    Hab gerade mal versucht den Kuga auf ford.de zu konfigurieren . .


    Da ist mir aufgefallen, dass die Induktiveladefläche für Smartphones nicht mehr mit angeboten wird (Teilemangel?!)
    Hatte ich mit bestellt .. Wer weiß, vllt. ist das einer von 1000 Gründen, weshalb ich nichts neues höre.

    Ist eigentlich im Konfigurator vorhanden. Wird mir für 150 Euro zwischen Pano-Dach und Zigarettenanzünder angezeigt.