Hallo Udao,
Na dann, viel Spas mit einem hoffentlich mangelfreien KUGA!
Gruß Jens
Hallo Udao,
Na dann, viel Spas mit einem hoffentlich mangelfreien KUGA!
Gruß Jens
Das COC gehört zum Brief, wird bei Leasing also eher beim Leasinggeber liegen.
Also ich hab vom Händler CoC und Brief in Kopie mit bekommen.
(Braucht man ja auch für die Zulassung dacht ich)
Meiner ist am 21.9.21 gebaut Modell 2022.0
Mfg Udo
Danke, hab ich beim BAFA-Antrag ja alles richtig gemacht!
Gruß Jens
Freitag ist übergabe beim Händler
Hat er auch gesagt welcher Freitag?
Habe dieselbe Ferage
Und wie ist dann die korrekte Zuordnung?
Mein Herstellungsdatum (CoC) ist der 10.09.2021 ist das dann 2021.5 oder 2021.75 oder doch 2022.0?!?
Gruß Jens
...
Wenn wir nur noch die Auslesegeräte gestellt bekämen, dann könnten wir alles auslesen und uns Updaten.
und natürlich Ford noch teuer für den gekauften "Schrott" bezahlen.
(Ist doch immer nur "Stand der Technik"!)
Das wäre für mich bei Nicht-Behebung ein gravierender Mangel, d.h. Rückgabegrund!
Gruß Jens
komisch dann geht meiner nicht?!
Konnte zwar einmalig wischen (ziehen nach unten)
oder Intervall (nach oben) mit einstellbarer Geschwindigkeit,
aber er hat eben auch gewischt wenn kein Regen mehr kam (wie ein normaler Intervallwischer)
Gruß Jens
Ich stell mal die Laien-Frage
welche Modelle haben überhaupt einen verbauten Regensensor?
Bzw. wann ist selbiger aktiv?
Gruß Jens
Ich kann mich dem nur anschließen!
Wie Ford übrigens selbst auf Seite 13 der Bedienungsanleitung / des Handbuches schreibt
"Dieses Handbuch muss bei einem Verkauf zusammen mit Fahrzeug dem Käufer übergeben werden.
Es ist Bestandteil der Betriebserlaubnis und gehört zum Fahrzeug.
d.h. Im Umkehrschluss ohne Handbuch bei Übergabe keine Betriebserlaubnis!
Habe Ford um Stellungnahme gebeten bzw. Erstattung des Kaufpreises gefordert!
Gruß Jens