Dann ist der Hersteller zuständig und damit auch jede seiner Vertragswerkstätten, falls nicht vertraglich im Kleingedruckten etwas Gegenteiliges vereinbart ist.
Seh ich genau so!
Allerdings war dies eben eine Aussage des Teamleiters Beschwerde im Kundendienst (Köln).
Soviel zum Fachwissen!