Beiträge von FrankR

    Das ist richtig, das pauschale APZ-Feld halte ich auch für quatsch, zumal dies bei neueren Smartmetern wohl eh nicht mehr benötigt wird. Wobei die gestaltung des Zählerschrank meines Wissens nach nicht (ausschließlich) durch die Norm vorgegeben ist, sonder vor allem durch die TAB (Technischen Anschluss Bedingungen) der Netzbetreiber.

    Es will mir auch nicht einleuchten, warum bei praktisch jeder aktuell im Handel befindlichen Wallbox der DC-Fehlerstromschutz integriert ist und die Installationsanleitung den Einbau eines RCD-A vorsieht, wenn dies gegen die aktuell gültige VDE-Vorschrift verstößt.

    Es verstößt ja nicht gegen die Norm, wenn die Wallbox konstruktionsbedingt keine Gleich-Fehlerströme größer 6 mA verursachen kann, z.B indem eine interne Fehlerstromüberwachung diese bei einem Wert >= 6 mA abschaltet.

    Das Problem ist nicht, dass der RCD Typ A nicht vor einen RCD Typ B geschaltet werden darf, das ist ja nur die Konsequenz, sondern das ein Gleich-Fehlerstrom in einem RCD-Typ A zu einer Sättigung führen kann und dieser dann bei keinem Fehlerstrom, also auch bei Wechsel-Fehlerströmen, mehr auslöst. Ein RCD Typ A muss mit Gleich-Fehlerströmen bis 6 mA klar kommen, sprich wenn die Wallbox einen Gleich-Fehlerstromschutz hat, der bei spätestens 6 mA auslöst, dann kann ein normaler Typ A RCD vorgeschaltet werden. Ist in der Wallbox jedoch ein Typ B RCD verbaut, der üblicherweise einen Auslösefehlerstrom von 30 mA hat, dann könnte dies in einer ungünstigen Konstellation dazu führen, dass der Schutz durch den vorgeschalteten Typ A RCD verloren geht, wenn ein Gleich-Fehlerstrom oberhalb 6 mA aber unterhalb der Auslöseschwelle des Typ B RCD fließt. Da von diesem vorgeschalteten RCD in der Regel noch andere Verbraucher abgehen, wären diese ohne Schutz eines RCD.

    Zusätzlich: beim zweiten Motorstart wieder die Fehlermeldung, Adaptive Scheinwerfer gestört!

    Naja, wundert mich einfach nicht. Ich bin froh, wenn die Karre nach dem Leasing wegkommt!

    Die Fehlermeldung hab ich auch immer mal wieder, nach meiner Beobachtung tritt diese auf, wenn man nach dem starten des Fahrzeugs direkt losfährt und nicht kurz wartet bis der automatische Test der Scheinwerfer beendet ist. Sprich nach dem Starten mit Licht an bewegt er den Lichtkegel der beiden Scheinwerfer nach links und rechts und hoch und runter. Wenn ich abwarte mit Losfahren oder mit Lenkbewegungen, solange er das macht, habe ich die Fehlermeldung bisher nicht bekommen. Ansonsten, wenn der Fehler auftritt, Fahrzeug aus und wieder an. Danach funktioniert das Licht wieder normal.

    Vielleicht hat Ford ja gerade keinen Praktikanten zum händischen einpflegen der Daten ;)



    Nutze das Navi eh selten, da es zu selten aktualisiert wird (HereWeGo-App - Basis für die Ford Karten - hat in den letzten 3 Monaten schon 5 Updates bekommen) und man sich auf die angezeigten Geschwindigkeiten (Tempomat) nicht verlassen kann.

    Ich hab auf meinem Arbeitsweg seit F13 in eine Fahrtrichtung auf der Bundesstraße einen Abschnitt mit angeblichen Tempolimit 70 Kmh, wo vorher nie 70 war und auch jetzt nicht ist, höchstens mal kurzzeitig wegen einer Baustelle. Bei F12 war das noch nicht so. In der Gegen-Fahrtrichtung wird das Tempolimit nicht angezeigt. Da freut man sich ja schon, wenn es ein neues Auto gibt und man den Geschwindikeitswarner nicht mehr stumm oder dauerhaft aus schalten kann... Wie kann man ein solches Systeme auf so unzuverlässigen Datenquellen basierend zur Vorschrift machen, ob das bei den anderen Herstellern auch so schlecht ist? Wenn das Ding dauernd Fehlalarm macht, reagiert da dann auch keiner mehr drauf.

    Wobei man eventuell bedenken sollte, dass die Abschaltung von GSM für Deutschland bereits angekündigt ist. Telekom hat Sommer 2028 dafür genannt, Vodafone voraussichtlich Ende 2030.

    Ich vermute, dass wir die Funktion schlicht weg von den Amis "geerbt" haben, dort ist Fernstart, auch per Schlüssel, schon fast Standart. Sprich es hat sich vermutlich einfach keiner bei Ford Gedanken darüber gemacht, dass diese Funktion bei Verbrenner in anderen Märkten, z.B. in Deutschland, eigentlich nicht gesetzeskonform ist. Mal abgesehen davon, dass ich das meinem Motor auch nicht antun würde, im Stand warm zu laufen, wegen schlechterer Schmierung bei niedriger Drehzahl und kaltem Öl.