Den Fackelzug, den Ford hier macht, verstehe ich nicht. Es kann doch nicht nur um die mögliche Beschädigung eines Steuergerätes gehen. Mal abgesehen davon, dass niemand versuchen würde, das Auto an der Bodengruppe hochzuheben.
Egal welches Auto ich in der Vergangenheit am Rahmenfalz hoch gehoben habe, ich habe immer auf ausreichend Freiraum zur Bodengruppe geachtet. Man hat mal mehr oder weniger Platz. Wenn es nicht reicht, muss der Wagenheber halt anders positioniert werden.
Mal gespannt, ob ich das Schreiben auch bekomme. Schon wieder eine unnötige Ausgabe, die sich Ford meiner Meinung nach hätte sparen können.