Das Thema ist so eindeutig in der StVO geregelt – genauer gesagt in § 30 Absatz 1. Ich zitiere: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Ich glaube mehr muss man zu diesem Thema auch nicht mehr sagen!