Habe einen Anruf von meinen Freundlichen bekommen. Man möchte meinen Garantiefall instand setzen. Habe jetzt nach 2,3 Tagen mal versucht den Werkstattmeister ran zubekommen um zufragen was dabei angedacht ist. Leider habe ich keine klare Aussage zu den zu wechelden Teil erhalten. Aber es soll sich um diesen uminösen Schwingungsdämpfer handeln. Leider auch keine Aussage ob es sich dabei um ein neu entwickeltes Teil handelt. Aber was soll ich machen. Die Werkstatt will sicher auch mit den Segen von Ford dieses Teil in 3 Werktagen wechseln,erneuren oder reparieren. Wenn man als Kunde etwas reklamiert denke ich kann ich doch im Rahmen der Garantie diese Form der Instandsetzung nicht ablehnen ,egal wies ausgeht. Oder lieg ich da falsch. Gruß henri
Vorab, ich bin kein Jurist und dies ist keine rechtliche Beratung
Aber das es ja einige hier gibt die wirklich etliche Problem mit ihrem Fahrzeug haben hier mal mein Wissen zu diesem Thema.
Grundsätzlich ist es ein Unterschied ob es sich hier um einen Fall der Gewährleistung, also gesetzliche Rechte, oder um eine Fall von Garantie handelt.
Deine gesetzlichen Rechte können nämlich nicht "erlöschen" oder durch privat vereinbarte Garantiebedingungen beschnitten werden.
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hast du als Käufer das Recht zwischen einer Reparatur oder einem neuen Gerät zu wählen.
Hat der Verkäufer ein identisches Gerät auf Lager hast du ein Recht auf die Lieferung der neuen Ware.
Bevor du dieses Wahlrecht ausüben kannst, musst du dem Verkäufer das Gerät allerdings überlassen damit er den Defekt überprüfen kann.
Ist die Neulieferung im Vergleich zur Reparatur unverhältnismäßig teuer hat der Verkäufer wiederum das Recht die günstigere Reparatur vorzuschlagen. Bei einem Auto wird es fast immer so sein, dass eine Neulieferung unverhältnismäßig ist. Hat allerdings dein Neuwagen nach einer Woche einen Motorschaden könntest du eine Anspruch auf Neulieferung haben.
Eine Reparatur musst du nur akzeptieren wenn sie zumutbar ist.
Möchte der Händler also eine Reparatur durchführen, dann muss diese auch auch in einem angemessenen Zeitraum erfolgen. Ist die Reparaturdauer unzumutbar kannst du deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Schlägt der erste Reparaturversuch fehl, so will der Gesetzgeber dass ein zweites Chance akzeptiert werden muss. Scheitert auch der zweite Reparaturversuch kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Es kommt dabei übrigens nicht darauf an, ob der gleiche Mangel zweimal aufgetretenen ist. Selbst bei zwei völlig unterschiedlichen Defekten innerhalb der Gewährleistungsfrist muss du nur zwei Reparaturversuch akzeptieren. Danach bist du im Rahmen der Gewährleistung zum Rücktritt berechtigt.
Es versteht sich von selbst, dass man solch einen Schritt am besten mit einem Anwalt durchführt.