Beiträge von Gemstone

    Mine hat das so gemeint, dass wenn Du die OPTION fürs Tagfahrlicht aktiviert hast, dass Du dann das Licht auch auf Dauer-Aus setzen kannst, aber das geht wie vorhin schon geschrieben trotzdem nicht...zumindest nicht beim Kuga...

    Ah, ok, das Eine würde also nicht ohne das Andere gehen.

    Aber du hast es ja probiert und es geht halt trotzdem nicht. Hab ich verstanden.

    :saint:

    Vielleicht noch ein anderer Faktor, den man bei der Diskussion über die Höchstgeschwindigkeit beim PHEV berücksichtigen sollte ist das Getriebe.


    Durch das Planetenradgetriebe gibt es ja keine festen Gänge wie in einem klassischen Automatik, DSG oder Schaltgetriebe. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei der Endgeschwindigkeit auch hier Bauteile an ihrer maximalen Drehzahl sind, welche bei Überschreitung Schaden nehmen können.

    Das ist einer der Gründe, weshalb bei Toyota alle Hybriden bei 180 km/h Schluß machen. Toyota legt sehr großen Wert auf Langlebigkeit, daher ist da Ende. Zusätzlich steigt auch noch der Spritverbrauch bei hohen Geschwindigkeiten sehr stark an.

    Dann muss das Tragfahrlicht zum ein- und ausschalten programmiert werden.

    Dann kannst Du den auf Aus stellen und das dürfte dann so bleiben.

    Am Tagfahrlich möchte ich aber gar nichts ändern! Das soll schön anbleiben, Es geht lediglich um die Lichtautomatik für das Abblendlicht. Bzw. noch einfacher: Es geht darum, dass der Lichtschalter beim Starten im Modus "Licht aus" steht. Nicht mehr und nicht weniger. Aber meine Frage wurde ja bereits beantwortet.

    Es gibt mehrere Initial-Zustände im Fahrzeug, die (vermutlich) fest in der Software programmiert sind und nicht per Forscan oder UCDS beeinflusst werden können, dazu gehören der Fahrmodus, der immer im Modus Normal startet, der Spurhalte-Assi, der immer aktiviert wird und das Licht, das immer auf Automatik geschaltet wird, zumindest habe ich sämtliche relevanten Steuergeräte nach diesen drei Dingen durchsucht und keine Möglichkeit gefunden, sie zu beeinflussen.

    Super, vielen Dank, das ist die Antwort zu meiner Frage!

    Naja, deashalb werde ich das Auto jetzt nicht durch ein anderes Modell ersetzen. Mittlerweile habe ich auch herausbekommen, dass ich nur direkt nach dem Starten das Licht sofort ausschalten muss, denn es gibt eine leichte Einschaltverzögerung, vermutlich weil der Lichtsensor erst einmal scharf geschaltet sein muss und eine gewisse Trägheit hat. Damit kann ich dann wohl leben.

    Einer LED ist es egal ob sie schon 100.000 Zyklen an/aus hinter sich hat. Sie altert dadurch nicht. Deine diesbezügliche Überlegung war z.B. bei Halogen Leuchtmitteln gültig.

    Altern ist vielleicht der falsche Begriff, aber LEDs, gerade Hochleistungs-LEDs haben nur eine begrenzte Anzahl an Schaltzyklen. Ob die im Leben eines Autos erreicht werden, kann ich nicht beurteilen.

    Aber noch einmal, es ist mir egal was andere bzgl. des Automatik-Lichts meinen, ich möchte gerne, dass der Kuga standardmäßig in der Licht-Aus-Position startet.

    Das ist meine Frage und nicht der Sinn oder Unsinn des Automatik-Lichts...

    Grundsätzlich gebe ich dir recht, dass das automatische Licht eine tolle Sache ist.

    Ich glaube, der Verschleiß am Lichtschalter ist größer, wenn ich ihn täglich mehrfach bediene, als der an Lichtanlage, wenn die Lampen hin und wieder (vielleicht auch einmal unnötig) an- oder ausgehen ... 8o

    Das wäre bei mir zweimal täglich, und das unnötigerweise!


    Aber, ICH möchte bestimmen wann die Automatik an ist und wann nicht, nicht das Auto soll das vorgeben. Wenn ich mal eine weite Strecke fahre, dann schalte ich die Automatik auch an, so kann man es im Tunnel oder wenn es dämmert nicht vergessen. Aber wenn ich meine normalen täglichen Fahrten mache, bei denen ich zu 99% kein Licht benötige, dann empfinde ich es absolut unnötig, dass das Licht in der Garange für 5 Sekunden angeht und danch wieder aus, und das pro Fahrt zweimal. Wie gesagt, die LEDs werden davon nicht besser.

    Ich möchte jetzt keine Diskussion zum Thema Sinnhaftigkeit des Automatik-Lichts, der ist 100%ig da, nur für meine tägliche Anwendung nicht.

    Aber das kann ja jeder halten wie er will, meine Frage war:

    Kann man die Default-Einstellung beim Einschalten ändern, gerne auch mit Forscan?

    Hallo Zusammen,


    habe nun seit zwei Wochen meinen neuen Kuga und bin ziemlich zufrieden damit. Es läuft alles so wie es soll, vieles ist besser als bei meinem Ex-Auto (Rav4 Hybrid), manches aber auch gewöhnungsbedürftig.

    Was ich total vermisse ist die Auto-Lock-Funktion der Türen, aber dafür gibt es wohl Forscan (CM327 ist bestellt).

    Aber nun zur Frage:

    Wenn das Auto eingeschaltet wird (egal ob Zündung oder Start) steht der Lichtregler IMMER auf Automatik, auch wenn ich das Auto mit abgeschaltetem Licht abgestellt habe. Ich möchte nun gerne, dass der Lichtschalter IMMER auf "Ausgeschaltet" startet. (Für die, die nicht den Sinn darin sehen: Mein Auto steht in der Garage, ich brauche kein Licht um dort fehlerfrei rein- und rauszufahren. Mir geht es absolut auf den Nerv, dass das Licht eingeschaltet wird um 5 Sekunden später wieder auszugehen. Nicht gut für meine Nerven :cursing: und auch nicht gur für die gesamte Lichtelektrik.)

    Kann man das irgendwie, irgendwo umstellen?


    Besten Dank im Voraus

    Gemstone

    Ben-LDK:


    Grundsätzlich gebe ich dir Recht, aber mit der Aussage wäre ich etwas vorsichtig. Ich habe es zunächst auch so verstanden wie du, aber als ich mal genauer las, steht da maximal 50 gr CO2/km und nicht 50 gr CO2 gewichteter Wert. Nach WLTP, der ja für die KFZ-Steuer in der Regel (d.h. bei allen klassischen Autos) ausschlaggebend ist, emitiert der PHEV kombiniert 148 gr CO2/km.

    *Mutmaßung an* Ich vermute mal, dass die Autolobby ordentlich Druck gemacht hat, um diesen gewichteten Wert für die Berechnung der KFZ-Steuer zur Berechnung heranzuziehen. *Mutmaßung aus*

    Welcher Wert (kombiniert oder gewichtet) nun ausschlaggebend ist, ist selbst auf der Seite des BAFA nicht zu ergründen.

    Auch der Bundesanzeiger ist da imho nicht 100% eindeutig:

    "gemäß der Definition in § 2 EmoG ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind solche, deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreicht. Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 beträgt diese elektrische Mindestreichweite 40 km, bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 beträgt sie 60 km und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 beträgt diese 80 km. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Förderkriterien für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge künftig fortgeschrieben werden."

    Und in §2 EmoG ist gar kein CO2-Wert genannt, da wird nur auf den Antrieb allgemein eingegangen.

    Aber evtl. kennt ja jemand einen Gesetzes- oder Verordnungstext in dem explizit steht welcher CO2-Wert denn nun genau gemeint ist.