Ja das habe ich auch schon alles geguckt. Leider. Aber vielleicht ist der Kuga auch einfach zu billig gewesen
Beiträge von Luey
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Nochmal kurz um meine Überlegung mit einem Beispiel verständlicher zu machen.
Beispiel Kaufpreis
40.000 Euro
-2.250 Euro Herstelleranteil
-4.500 Euro Bafa Prämie
Bleiben 33.250 Euro, die der Käufer selbst zahlen muss.
Ausgewiesen und bezahlt werden aber
40.000
-2.250 Herstelleranteil, sodass tatsächlich vom Kunden 37.750 Euro an den Händler zu zahlen sind.
Bei der Rückabwicklung bekommt der Händler das Fahrzeug zurück. Nun könnte man tatsächlich meinen der Käufer bekommt die 37.750 Euro zurück und kann die 4.500 Euro Prämie in die Tasche stecken. Würde ich als Vertreter des Käufers natürlich auch genau so vertreten.
Hier greift nun aber m.E. leider der Grundsatz, dass man nicht bereichert sein darf und herausgeben muss, was man erlangt hat. Es wird sicher bis zum BGH gehen, bis eine endgültige Entscheidung dazu feststeht.
Vertreten kann man daher grundsätzlich erstmal beides. Die Entscheidung liegt dann beim Gericht oder man einigt sich.
Das Angebot vom Händler auf Rückkauf ist aber frech. Ich denke man könnte sich sicher drauf verständigen, dass keine km angerechnet werden oder Mietwagenkosten oder Tankgutschein und man das wiederbekommen, was man bezahlt hat.
Ich hatte das bei einer Rückabwicklung auch schon mal mit den 4.500 Euro, was aber vor 6 Monaten und dann musste die Förderung eh zurück und der Händler konnte den Wagen mit neuer Förderung nochmal verkaufen.
Ich drück Dir die Daumen, dass Du das gewünschte Ergebnis erhältst. Müsste aber durchsetzbar sein. Und nicht Rückkauf, sondern Rückabwicklung!
Vielen Dank für deine ausführliche Schilderungen ,
bereichern würde ich mich ja auch gar nicht wollen, ich hätte nur gerne das zurück was ich auch bezahlt habe, meinetwegen auch die rund 2000€ weniger, nach dieser Minderungsformel.
Ich hatte dem Händler das Angebot eines Rückkaufs gemacht in der Hoffnung das er Kulant genug wäre . Aber ...
Ein anderes Problem ist ja das ich keine richtige Alternative finde, habe schon viel von anderen Autos gelesen und keines hat mich so recht begeistert VW Tiguan Toyota RAV 4...... . Den RAV 4 finde ich ja ganz intressant aber der ist preislich natürlich auch etwas höher ....
Nochmal nen Ford würde ich mir bei dem Kundenservice nicht antun. Die haben mich doch schon öfter blöd sitzen lassen
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Vielen Dank euch für eure Antworten / Einschätzungen.
Ich werde Montag meinen Anwalt anrufen und wenn ich einen Termin / Beratung gehabt habe werde ich näheres berichten. Ich möchte , falls es zur Rückabwicklung kommt, auch gar keinen Vorteil. Alle 6 Monate ein neues Auto kaufen und immer wieder die Prämie zu bekommen halte ich auch nicht für richtig, selbst wenn es theoretisch funktionieren müsste.
Ich finde aber 28000 € , war ja das Angebot des Händlers für den Rückkauf, also nicht Rückabwicklung, etwas wenig. Ich habe das Auto für 36928€ bestellt, dann allerdings da die AHK nicht Lieferbar war 1200€ weniger bezahlt und diese dann später bei einem anderen Fordhändler nachgerüsstet. Ich bin bisher 8000 km mit dem Kuga gefahren, wenn alles funktionieren würde dann wäre es ein tolles Auto.
Viele Grüße
Luey
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Ich gehe davon aus, dass Du es bei der Rückabwicklung anrechnen lassen musst. Denn der Grundgedanke ist, dass jeder das herauszugeben hat, was er erlangt hat und am Ende beide so gestellt sein sollen als wäre es gar nicht zum Vertrag gekommen. Man darf aber auch nicht besser stehen als vorher. Das ist meine vorläufige Einschätzung, die ich auch schonmal an anderer Stelle im Forum gepostet hatte. Natürlich kann man versuchen das als Verhandlungsmasse zu betrachten. Faktisch ist für den Händler die Prämie dann ja weg. Natürlich darf ich keine kostenfreie Rechtsberatung machen und daher ist es hier nur als meine persönliche Meinung anzusehen. Ansonsten müsste man eh alle Unterlagen und Informationen haben, um es mit Sicherheit zu sagen Schöne Grüße Stephan
Hallo Stephan,
Deine Einschätzung hatte ich schon mit Interesse gelesen. Vielleicht liege ich mit meiner daneben.
Was ich mir zunächst nicht vorstellen kann, ist, dass (auch) im vorliegenden Vertragsverhältnis ein von staatlicher Stelle erhaltener Vorteil in die Auflösung/Rückabwicklung dieses privaten Vertragsverhältnisses einbezogen werden sollte. Der BAFA-Anteil des Käufers ist nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Händler und Käufer und wird i.d. R. auch nicht im Kaufvertrag/ der Bestellung aufgeführt. Die gesetzliche Intention ist hier ja eine gänzlich andere als in üblichen Vertragsverhältnissen.
Selbst wenn dieser rechtliche Grundsatz auch hier so durchdringen würde, dürfte die Kaufprämie für den Käufer niemals gänzlich auf die Rückabwicklung zum (zusätzlichen) Vorteil des Händlers aufgerechnet werden, welcher schon seine Marge mindestens durch den höheren Hersteller-Anteil (2.250,- €) erhöht hat, obwohl dieser Hersteller-Zuschuss, gesetzlich gewollt, auch ausschließlich dem Käufer dienen soll.
Wenn es aber so wäre, müssten nicht nur drei, sondern vier Parteien in die Rückabwicklung einbezogen sein: Händler, Käufer, BAFA und Ford. Dies ließe mich noch mehr zweifeln.Aber egal.
Ich verstehe, wenn du verhindert bist, hierzu Näheres auszuführen. Damit werden sich u. U. bald die Gerichte beschäftigen.Bleibt spannend.
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Ich werde mir einen Termin beim Anwalt machen und dann mal berichten was der davon hält
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Hallo Ben,
bin seit Dezember 2020 nach 26 Jahren von Renault zu Ford gewechselt und musste schon mit dem Kuga in die Werkstatt,
habe selbst Probleme mit dem Neuwagen und der FFH ist ratlos,
sowas gab es weder bei Renault, FIAT noch anderen fernöstlichen Autos, die wir in unserer Familie gefahren sind,
nur Schönreden hilft niemand siehe Trump
Gruß Albrecht
Das mit den elektrischen Fensterhebern ist in der Bedienungsanleitung, wie du die Tastfunktion wieder einstellen kannst.
Es wäre interessant zu erfahren, mit welchen der Kuga im September 2 Wochen "irreparabel" (wie du sagst) in der Werkstatt stand.
Bei den anderen Problemen kann ich mich nur Kugi71 anschließen. Weil ein großer Teil der Probleme bekannt sind, behoben werden können, bei dir aber offensichtlich noch nicht behoben sind, würde ich meiner Werkstatt einmal freundlich, aber sehr bestimmt auf die Füße treten, vielleicht auch mit Rücksprache der Ford-Hotline in Köln.
Und eine zweite Meinung kann nicht nur bei gesundheitlichen Problemen angesagt sein ...
Hallo Nicafe
Das mit den Fensterhebern liegt scheinbar an der ZV läuft beides über ein Modul wurde mir gesagt. Mein Händler sagt das er die Updates erst machen kann wenn die Batterie getauscht ist. Das Auto geht trotzdem nächste Woche wieder in die Werkstatt, da das Auto sich mal wieder selbstständig auf geschlossen hat.
Gruß Luey
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Die Kaufprämien sind halt für den Gebrauchtwagenmarkt Gift, denn sie verderben natürlich die Preise.
Wenn ich einen Neuwagen für 40.000€ kaufe (und effektiv mit Prämien nur 33.250€ gezahlt habe) wäre dieser Wagen dann nach beispielsweise 8 Monaten und wenig km Laufleistung bestimmt noch 34.000€ beim Händlereinkauf wert...aber für 35.500€ bekommt er ihn dann niemals vrkauft, wenn der Kunde für den Preis einen Neuwagen incl. Umweltprämie bekommt...der würde höchstens 30.000 € zahlen...(sind alles nur fiktive Beträge...kenne DAT/Schwache nicht so genau...)
Das will der Händler natürlich "ausgleichen"... kann man ihm vom kaufmännischen Standpunkt nicht unbedingt verübeln. .. für den Kuga-Fahrer natürlich gaaaanz übel...
Gruß Jörg
Ja so ähnlich hat mir die Verkäuferin das auch gesagt und deswegen bieten sie mir ja auch nur 28000€. Ich frage mich nur wenn man eine Rückabwicklung durchsetzt ob das dann rechtlich auch so gesehen wird.
Mir ist schon bewusst das es für das Autohaus nicht gut wäre.
Ich habe jetzt gerade auf deren Internetseite einen vergleichbaren Kuga PHEV gesehen mit 10000 km , meiner hat 8000km Ausstattung gleich, ausser das meiner eine AHK hat für 35900 € und das ist dann ja auch ein Gebrauchtwagen
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Der Händler sagt halt, da die Prämie ja bereits abgerufen wurde, ich sie ja nicht mehr zurück zahlen muss, kann er den Wagen ja nur noch für eine geringere Summe anbieten.
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Mit den 4500 Euro hat der Händler nichts zutun. Das ist Sache der BAFA.
genau so würde ich es auch sehen dann müsste ich aber bei einer Rückabwicklung irgendwas zwischen 33 000 und 34 000 € bekommen, damit wäre ich ja zufrieden
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Ich hatte mich letztes Jahr sehr auf das Auto gefreut und dann kam immer wieder nur Ärger und der dritte Rückruf ( Akkutausch) lässt auch noch bis mitte April auf sich warten. Habe mich ziemlich über Ford geärgert und weiß nicht so recht ob ich noch Freude an dem Auto habe, wenn er dann irgendwann mal richtig läuft