Beiträge von Luey

    Vielen Dank für deine ausführliche Schilderungen ,

    bereichern würde ich mich ja auch gar nicht wollen, ich hätte nur gerne das zurück was ich auch bezahlt habe, meinetwegen auch die rund 2000€ weniger, nach dieser Minderungsformel.

    Ich hatte dem Händler das Angebot eines Rückkaufs gemacht in der Hoffnung das er Kulant genug wäre . Aber ...


    Ein anderes Problem ist ja das ich keine richtige Alternative finde, habe schon viel von anderen Autos gelesen und keines hat mich so recht begeistert VW Tiguan Toyota RAV 4...... . Den RAV 4 finde ich ja ganz intressant aber der ist preislich natürlich auch etwas höher ....

    Nochmal nen Ford würde ich mir bei dem Kundenservice nicht antun. Die haben mich doch schon öfter blöd sitzen lassen

    Vielen Dank euch für eure Antworten / Einschätzungen.

    Ich werde Montag meinen Anwalt anrufen und wenn ich einen Termin / Beratung gehabt habe werde ich näheres berichten. Ich möchte , falls es zur Rückabwicklung kommt, auch gar keinen Vorteil. Alle 6 Monate ein neues Auto kaufen und immer wieder die Prämie zu bekommen halte ich auch nicht für richtig, selbst wenn es theoretisch funktionieren müsste.

    Ich finde aber 28000 € , war ja das Angebot des Händlers für den Rückkauf, also nicht Rückabwicklung, etwas wenig. Ich habe das Auto für 36928€ bestellt, dann allerdings da die AHK nicht Lieferbar war 1200€ weniger bezahlt und diese dann später bei einem anderen Fordhändler nachgerüsstet. Ich bin bisher 8000 km mit dem Kuga gefahren, wenn alles funktionieren würde dann wäre es ein tolles Auto.

    Viele Grüße

    Luey

    Ich gehe davon aus, dass Du es bei der Rückabwicklung anrechnen lassen musst. Denn der Grundgedanke ist, dass jeder das herauszugeben hat, was er erlangt hat und am Ende beide so gestellt sein sollen als wäre es gar nicht zum Vertrag gekommen. Man darf aber auch nicht besser stehen als vorher. Das ist meine vorläufige Einschätzung, die ich auch schonmal an anderer Stelle im Forum gepostet hatte. Natürlich kann man versuchen das als Verhandlungsmasse zu betrachten. Faktisch ist für den Händler die Prämie dann ja weg. Natürlich darf ich keine kostenfreie Rechtsberatung machen und daher ist es hier nur als meine persönliche Meinung anzusehen. Ansonsten müsste man eh alle Unterlagen und Informationen haben, um es mit Sicherheit zu sagen 8o Schöne Grüße Stephan


    Hallo Stephan,

    Deine Einschätzung hatte ich schon mit Interesse gelesen. Vielleicht liege ich mit meiner daneben.
    Was ich mir zunächst nicht vorstellen kann, ist, dass (auch) im vorliegenden Vertragsverhältnis ein von staatlicher Stelle erhaltener Vorteil in die Auflösung/Rückabwicklung dieses privaten Vertragsverhältnisses einbezogen werden sollte. Der BAFA-Anteil des Käufers ist nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Händler und Käufer und wird i.d. R. auch nicht im Kaufvertrag/ der Bestellung aufgeführt. Die gesetzliche Intention ist hier ja eine gänzlich andere als in üblichen Vertragsverhältnissen.
    Selbst wenn dieser rechtliche Grundsatz auch hier so durchdringen würde, dürfte die Kaufprämie für den Käufer niemals gänzlich auf die Rückabwicklung zum (zusätzlichen) Vorteil des Händlers aufgerechnet werden, welcher schon seine Marge mindestens durch den höheren Hersteller-Anteil (2.250,- €) erhöht hat, obwohl dieser Hersteller-Zuschuss, gesetzlich gewollt, auch ausschließlich dem Käufer dienen soll.
    Wenn es aber so wäre, müssten nicht nur drei, sondern vier Parteien in die Rückabwicklung einbezogen sein: Händler, Käufer, BAFA und Ford. Dies ließe mich noch mehr zweifeln.

    Aber egal.
    Ich verstehe, wenn du verhindert bist, hierzu Näheres auszuführen. Damit werden sich u. U. bald die Gerichte beschäftigen.

    Bleibt spannend.


    Hallo Nicafe

    Das mit den Fensterhebern liegt scheinbar an der ZV läuft beides über ein Modul wurde mir gesagt. Mein Händler sagt das er die Updates erst machen kann wenn die Batterie getauscht ist. Das Auto geht trotzdem nächste Woche wieder in die Werkstatt, da das Auto sich mal wieder selbstständig auf geschlossen hat.

    Gruß Luey

    Ja so ähnlich hat mir die Verkäuferin das auch gesagt und deswegen bieten sie mir ja auch nur 28000€. Ich frage mich nur wenn man eine Rückabwicklung durchsetzt ob das dann rechtlich auch so gesehen wird.

    Mir ist schon bewusst das es für das Autohaus nicht gut wäre.

    Ich habe jetzt gerade auf deren Internetseite einen vergleichbaren Kuga PHEV gesehen mit 10000 km , meiner hat 8000km Ausstattung gleich, ausser das meiner eine AHK hat für 35900 € und das ist dann ja auch ein Gebrauchtwagen

    Ich hatte mich letztes Jahr sehr auf das Auto gefreut und dann kam immer wieder nur Ärger und der dritte Rückruf ( Akkutausch) lässt auch noch bis mitte April auf sich warten. Habe mich ziemlich über Ford geärgert und weiß nicht so recht ob ich noch Freude an dem Auto habe, wenn er dann irgendwann mal richtig läuft