Was ist eigentlich mit der BAFA bei den Kugas aus 2020, die 2021 erstmals zugelassen werden und die Ausnahmegenehmigung vom KBA benötigen?
Theoretisch dürften die doch gar nicht mehr den Förderbedingungen entsprechen, weil ihnen die entsprechende Abgasnorm fehlt.
Die Ausnahmegenehmigung bedeutet ja nicht automatisch, dass der Wagen auch noch BAFA-Förderfähig ist.
Falls so etwas sein sollte dann darf/muss Ford dafür auch haften. Meiner ist angeblich seit Oktober gebaut.
Kommt jetzt aber erste Ende Januar nach Deutschland und wird voraussichtlich Februar zugelassen. Ist ja theoretisch auch noch ein MJ20 und nicht MJ21.