Beiträge von Kuga 1

    Um das adblue-Thema noch einmal aufzugreifen - ich bin mit einer adblue-Tankfüllung ein Jahr gefahren, rund 10.000 km. Hört sich nicht viel an, dürfte aber ein guter Wert sein.

    Hallo an alle


    Nach dem ich vor zwei Wochen meinen Kuga wegen der Rückruf Aktion in der Werkstatt hatte, kriege ich vom Werk einen Brief der mich dazu aufforderdert mein Auto wegen der Rückrufaktion einen Termin zu vereinbahren ... Hm doppelt hält wohl besser oder weis die linke nicht was die rechte tut. :rolleyes:

    Diesen Schrieb habe ich auch bekommen und nach einem Anruf in der Werkstatt ignoriert. Die Datenleitungen zwischen den Werkstätten und Ford scheinen unendlich lang zu sein,

    Bei mir ist auch alles i.O. Manchmal alles eine Sache der Einstellungen und des Gehörs. Seit ich kürzlich einen neuen Subwoofer eingebaut bekommen habe, kann ich auch wieder etwas lauter aufdrehen. Beim alten schepperte ständig das Blech der Karosserie

    In §49a StVZO steht nur, dass für zugelassenes Tagfahrlicht die Rückleuten nicht eingeschaltet werden müssen.
    Da steht nicht, dass das Zuschalten der Rückleuchten verboten ist.
    Und die Anlage befasst sich einzig und alleine mit der europaweit geregelten Definition und Zulassung von Tagfahrlichtleuchten.
    Nationales Recht, wie die deutsche STVZO, wird dabei gar nicht tangiert.

    Ich denke, dass dürfte Auslegungssache des Begriffes "dürfen" im Bezug auf Satz 1 sein. Und "nicht dürfen" ist für gleich "Verbot". Zudem kostet das lächerliche 5€, wenn man sich mit zugeschalteten Rückleuchten erwischen lässt.

    In Sachen Pano-Dach und anderen Dingen habe ich übrigens an das Kundenzentrum geschrieben, die mich zu einem Termin bei einem anderen Händler aufgefordert haben. Mal sehen, was dabei passiert.

    Der Termin in einer anderen Werkstatt brachte wenig erfreuliches an den Tag. Die vermeintliche Einstellung des Panodaches hat die Windgeräusche verschlimmbessert. Ich glaube, damit sind sie Werkstätten überfordert. Da werde ich mir wohl selbst was einfallen lassen müssen, auch wenn noch Garantie besteht. Auf dieses nette Gimmick werde ich wohl beim nächsten Wagen verzichten.

    Wo in der StVZO soll das denn stehen..? Es ist zulässig, aber in Deutschland nicht verpflichtend (im Gegensatz zu Skandinavien). Auch bei BMW kann man es einfach im Menü dazuschalten; bei allen neuen Peugeot sind beim TFL auch immer die Rückleuchten mit an. Ist also auch in D zulässig.

    § 49a StVZO - Einzelnorm


    § 49a StVZO Absatz 5 - 2. Satz : Dies gilt nicht für (siehe Nr. 5) "Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen"


    § 49a
    Absatz 5 Satz 2
    Nummer 5
    ECE-Regelung Nr. 87 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tagfahrleuchten für Kraftfahrzeuge (BGBl. 1995 II S. 36).

    Das ist der Anlagentext.

    Dann ist da ein Schaltfehler. Laut StVZO ist das nicht erlaubt