Beiträge von MichaelTE

    ... du glaubst offenbar echt noch an den ?? und die Erde ist eine Scheibe ???

    Aaaaalso.. die Erde IST eine Scheibe..
    https://www.sueddeutsche.de/wi…oppelprojektion-1.5232084
    :D


    So, und zu dem tollen Vorstellungsvideo.
    Der Fahrer beschreibt bei ungefähr 7 Minuten, dass er 20 km (oder 25km?) im Berufsverkehr unterwegs gewesen wäre.
    An der Stelle war er gerade mal 1,5 km vom Händler entfernt. :/
    Bei ca. 9 Minuten, auf dem Autobahnparkplatz irgendwo auf der A57 bei Dormagen, sagt er dann nochmal, dass er jetzt rund 20 km gefahren wäre.
    Da ist er dann tatsächlich rund 20km vom Händler entfernt.
    Der Kilometerzähler steht da bei rund 40, die elektrische Reichweite bei 45.
    Da ist er vorher ganz sicher nicht 20 oder 25 km im Berufsverkehr in Düsseldorf unterwegs gewesen.
    Dann dann hätte er den Wagen mit exakt 0 km auf der Uhr übernommen, und er hätte mehrfach quer durch die Innenstadt fahren müssen.
    Na ja, vermutlich die Aufregung...8o

    Aus einem anderen Forum, und schon über 15 Jahre alt:

    "Hat jemand Erfahrung mit diesem sog. "Kundenzentrum" in Köln. Beschwerden, technische Anfragen. Egal was, die Antwort ist immer die gleiche. "Da können wir Ihnen nicht helfen, wir können uns höchstens mit Ihrem Händler nochmal in Verbindung setzen"


    Da brauchst dich wirklich nicht zu Beschweren. Man hat wirklich das Gefühl, die sind an zufriedenen kunden nicht interessiert."

    Offenbar hat sich nicht viel geändert...

    Da wünsche ich mir manchmal eine Batterie mit irgendwas zwischen 50 und 80kWh und dafür lieber nen Tank mit 'nur' 10 Litern...und nem gemütlichen kleinen Motor, der mich einfach im Notfall zur nächsten Stromsäule bringt. Aber soweit sind unsere verstaubten Automobilhersteller leider noch nicht...die hängen noch zu sehr am flüssigen Gold...

    Na ja,, der BMW i3 mit "Range Extender" hatte diese Anordnung... und wurde wohl nicht besonders gut verkauft...

    ja, über den Heckspoiler hinweg an der Heckklappe. Nur Uebler hat hat eine Zuladung von 72 Kg. unsere Räder wiegen 68 Kg

    das schafft Thule nicht.

    Der Uebler hat die zugelassene Zuladung von 72kg aber auch nur, wenn die Stützlast der Kupplung über 90kg liegt.
    Ist das so beim Kuga?
    Bei meiner aktuellen abnehmbaren Kupplung sind es nur 75kg, damit dürfte ich auf den Uebler auch nur 58kg laden.

    Ok. wahr falsch formuliert.
    Die 30er-Beschränkung (NICHT Zone!) ...

    Das stimmt so nicht!


    Wenn das Schild neben der Geschwindigkeitsbegrenzung den Zusatz "Zone" zeigt, gilt die Begrenzung so lange, bis das Schild "Ende 30 Zone" die Begrenzung beendet...

    Habe mich da wohl unklar ausgedrückt. Ich meinte keine Zone, sondern einfach nur eine Straße mit 30er-Limit.

    Es gibt da noch ein ganz anderes Problem mit der Verkehrsschildererkennung. Bei Baustellen muss es kein Aufheben der Begrenzung geben, wenn klar ersichtlich ist wann die Baustelle zu Ende ist.

    Die 30er-Zone endet auch an der nächsten Kreuzung, wenn danach kein 30er-Schild mehr steht.
    Da brauch es ebenfalls kein weiteres Schild.

    ^ Warum wolltest du denn für die Wallbox einen separaten Zähler haben?

    Wenn es nur um die Verbrauchswerte geht, reicht doch ein (mittlerweile kleiner und elektronischer) Zwischenzähler.

    Es gibt durchaus Gedankenspiele, in Zukunft die Ladung von Autos so steuern zu können, dass sie dann (billiger) laden, wenn ohnehin weniger Strom gebraucht wird.
    Das geht nur mit den neuen, intelligenten Zählern, die ja in den nächsten Jahren eh überall eingebaut werden sollen.

    Also meiner wurde im August 2020 mit E-Kennzeichen zugelassen. In Erding (ED). Danach folgen auf meinem Kennzeichen zwei Buchstaben, vier Zahlen und das E. Also insgesamt 9 Zeichen. War kein Problem auf der Zulassungsstelle. Aber vielleicht wurde ja was geändert...

    =O
    Das war und ist eigentlich nicht zulässig, nach allem, was ich jemals dazu gelesen habe.

    Die Regelung des Kreises Mettmann mit "5 Stellen nach dem ME-" bezieht sich auf das Kennzeichen. Das "E" gehört nicht dazu.

    Die "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Anlage 4 Abschnitt 4 und 5a sieht in der aktuellen Version ganz klar vor, dass das Kennzeichen sieben Stellen (Buchstaben des Unterscheidungszeichens sowie Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer – ohne Kennbuchstaben „H“/"E") haben darf.