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Aber abwarten?
Das Problem könnte hier die sogenannte Beweislastumkehr sein!
Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Sachmangel auf, so ist immer davon auszugehen, dass die Sache bereits beim Kauf mangelhaft war (Beweislastumkehr nach § 476 BGB). ... Nach dieser Frist liegt die Beweislast beim Käufer.
Bzw. ausführlich
Bei Verbrauchsgüterkäufen (dazu zählen auch KFZ) haften Unternehmer grundsätzlich für alle Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sogenannte versteckte Mängel, also Mängel, die bereits vorhanden waren, vom Käufer jedoch erst später entdeckt wurden. Zulasten des Verkäufers gilt die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, welche sich innerhalb der ersten sechs Monaten nach Kauf zeigen, bereits bei Übergabe der Kaufsache vorgelegen haben. Ist der Verkäufer der Ansicht, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist und vom Käufer generiert wurde, muss er dies in den ersten sechs Monaten beweisen.
Nach Ablauf der sechs Monate kehrt sich die Beweislast gem. § 477 BGB um. Bei auftretenden Mängeln muss nun der Verbraucher beweisen, dass ein Mangel vorliegt und dass dieser bereits bei Übergabe vorlag. Gelingt ihm dies nicht, ist er bei der Forderung auf Reparatur oder Nachbesserung auf die Gunst des Händlers angewiesen. Unser Tipp: Da der Nachweis in vielen Fällen schwierig ist, sollten Betroffene einen Rechtsbeistand zurate ziehen. Eine Privatrechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem guten Anwalt.
Und um dieser Diskussion aus dem Weg zu gehen, gehe ich das Thema lieber jetzt und konsequent an, denn jetzt kann ich noch entscheiden, wohin der Kugi rollt, ob Rückabwicklung oder Wandlung und auch die Nutzwertentschädigung ist zu vernachlässigen bzw. gar nicht anzusetzen! (0,67 % vom Kaufpreis pro 1000 gefahrene km)
Gruß
Großes Kino, große Sch…ande. Tut mir leid für Dich.
Grundsätzlich hast Du mit dem schnellen Angehen in Deinem Fall schon Recht. Du hast sicher nicht viel zu verlieren, da ja alles in Richtung Rückabwicklung deutet bzw. Du andernfalls das Fahrzeug wohl maximal „nur“ über die relativ kurze Leasing-Zeit fahren würdest.
Da spielt das Herum-Gemurkse ohne jede nachhaltig technische Lösung nicht die ganz große Rolle; mal ganz abgesehen von dem Aufwand, Ärger, dem ganzen Hin und Her - mehr als genug allemal.
Wie ich schon schrieb, die Reaktionen von Ford und Händler zu diesem Problem sind bisher - wie auch bei Dir jetzt bewahrheitet - rein kaufmännischer Natur, leider keine technische Antwort, keine technisch nachhaltige Lösung zu erwarten.
Zumindest der Händler hat Dir etwas vorgegaukelt, wenn nicht sogar schlichtweg gelogen. Darüber wäre ich richtig sauer.
Wer sein Fahrzeug zur Langzeit-Nutzung gekauft hat, wie ich, will sich ungern die ganze Karre zerlegen lassen, um festzustellen, hat nichts gebracht…
Und davon abgesehen, wenn Ford die technische Lösung zu einem öffentlich gut bekannten und dokumentierten Problem zeitlich derart verschleppt, geht das doch sicher nicht zu Lasten des Kunden, Beweislastumkehr und Anzeige innerhalb von sechs Monaten Hin oder Her. Das Problem trifft Tausende von Kunden.
Günstiger als im Falle einer Rückabwicklung könnte der Kunde ja gar kein neues Auto fahren… auch hier, vom ganzen Ärger abgesehen.
Die Leidtragenden wären zunächst die Händler als Vertragspartner. Deshalb auch die kaufmännisch motivierten einzelnen Lösungsversuche. Das kostet den Händler zunächst nichts außer seine Glaubwürdigkeit. Das wird noch von Ford bezahlt.
Das wird wohl nur einmal geschehen.