Dann bin ich mal gespannt, ob das klappt!
Ich wollte meinen Mittwoch anmelden und heute abholen. Die Auslieferung im Dezember hat das Autohaus nicht mehr geregelt bekommen, deshalb ging es erst jetzt.
Beim Plan ist es geblieben. Scheinbar ist die Emissionsklasse (?) des PHEV mit Modelljahr 2020(!) Ende Dezember 2020 abgelaufen. Ab dem 1.1.21 müssen Neufahrzeuge eine andere Klasse erfüllen.
Ford muss deshalb eine Ausnahmegenehmigung beim KBA beantragen, damit das (Neu)Fahrzeug damit in 2021 erstmalig noch angemeldet werden darf.
Dieses Dokument lag meinem Straßenverkehrsamt aber nicht vor, weil es nicht mitgeschickt wurde.
Auf Nachfrage beim Händler erhielt ich die Info man wisse davon nichts. Man könne mir nicht sagen, wann ich das Fahrzeug anmelden könne und man würde sich bemühen schnellstmöglich die Sache zu klären. Wie toll!
Der Ford Service (Sitz jetzt England) wollte es, auf meinen Anruf hin, schnellstmöglich klären. Weil man das Problem scheinbar auch nicht kannte.
Bis heute habe ich nichts mehr gehört. Weder vom Händler, noch von Ford.
Was das jetzt bedeutet-keine Ahnung.
Bin auf jedenfall stinksauer, das ist Dilettantismus pur. Irritiert bin ich aber auch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der Erste bundesweit sein soll, dem diese Sache passiert bzw. das Ford diese Bescheinigung nicht beim KBA beantragt haben soll. Das sollte lt. meinem zuständigen StVA für einen Fahrzeughersteller ein „normaler und bekannter Vorgang“ sein.
Falls jetzt jemand auf den Leihwagen verweist: den habe ich nicht bekommen, da der PHEV ja Anfang Dezember beim Händler angeliefert wurde.
Ich hoffe, dass Dein Händler Nicafe den Wisch hat, dann liegt es nur an meinem Händler. Ich drücke feste