Beiträge von FordLader

    20er Spurplatten gibt es mit Gutachten von H&R, allerdings ist der PHEV in deren Übersicht nicht enthalten, ich habe aber im Gutachten auch nichts gefunden, das der PHEV explizit ausgenommen ist, oder hat der eine andere Typ Genehmigung wie


    e13*2007/46*2188*...


    Edit: die 20er Platten sind auch nur in Kombination mit 20-Zoll-Felgen zugelassen, bei kleineren Rädern sind nur 9 mm Scheiben zugelassen.

    Danke Dir!

    Geht das mit den Max. 9 mm Spurplatten auch aus den genannten Unterlagen hervor?

    Die sehen auch gut aus von Kugaholgi . ET 42 ist doch immerhin schon mal was.

    Würde mir auch nur noch dunkle Felgen drauf machen. Darum gefielen mir auch die grau-schwarzen 2020er Felgen am PHEV auf Anhieb und habe auf die hellen 19 Zoll Felgen für den PHEV verzichtet (die jetzt mein Kumpel hat).

    @Kugaholgi

    Ich vermute, Du hast die 18 Zoll 2020er Felgen auch drauf. Siehst Du da einen großen optischen Unterschied zu Deinen Winter-Felgen oder liegt’s auch am Reifen?

    Wenn bei 18 Zoll 9 mm Spurplatten zugelassen sind, dann wären wir bei den Original-Felgen auf optischem „Gleichklang“ mit Deinen Winterfelgen.

    Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass - nach allem, was sonst schon schief ging und weiter schief geht - Ford die (gewollte) Wirkung der Großzügigkeit auch noch derart ramponieren würde.

    Ford hat doch ganz andere Probleme als die Überprüfung der Nutzung von Gutscheinen und dann bei den Kunden einen Aufstand zu machen...

    Die Gutscheine sind doch längst in voller Höhe zur Abschreibung einkalkuliert. Wenn diese nicht voll eingelöst und von den beteiligten Firmen nicht in voller Höhe abgerechnet werden, dann wäre das nicht erwartet.

    Ich weiß nicht, ob’s Euch beruhigt:

    Da ich den Tankgutschein von 850.-€ nie und nimmer mit dem PHEV verfahren werde, habe ich hierzu nachgefragt. Die nette Dame aus UK teilte mit, dass ich den doch jederzeit auch mit einem anderen Auto nutzen könne.

    Ich weiß, nur mündlich, und da wurde schon viel Quatsch gesagt von den Ford-Mitarbeitern, aber dann greift für mich hilfsweise Annahme wie oben.

    Aber was sie sonst noch sagte, war durchaus glaubwürdig. Wir Deutschen seien international in dieser Misere die anständigsten, geduldigsten und bravsten Kunden. Andere, allen voran die eigenen Landsleute, seien da ganz anders zu Gange. Ob wir wohl in Deutschland allgemein schlechten Service gewohnt seien.

    Zur Aufheiterung.

    Geht mir ähnlich. Mit frischen 60 schaue ich inzwischen auch ganz anders auf Einstieg und Sitzhöhe...

    Es dürfte der PHEV aber eigentlich von den nominellen Abmaßen und Werten her, zumindest Gesamthöhe und Einstieg, nicht gewollt niedriger sein als die reinen Verbrenner.

    So wie ich das bisher verstanden habe, liegt der gewollte Unterschied doch nur zwischen den Ausstattungsreihen, zwischen ST (mit nominell 1cm Tieferlegung) und den anderen Ausstattungen.

    Da empfand ich den ST gleich tiefer als den Titanium, beides PHEV.

    Innerhalb der selben Ausstattungsreihe könnte sich demnach nur das höhere Gewicht des PHEV bemerkbar machen; immerhin ca. 180 kg im Durchschnitt gegenüber den reinen Verbrennern, die den Kuga dann wohl etwas weiter in die Federn zwingen.


    Abgesehen von dieser denkbaren (zusätzlichen) Möglichkeit ergibt sich auch die geringere Bodenfreiheit nur aus der zusätzlichen Unterboden-Konstruktion des PHEV mit Fahrakku und Steuer-/Ladegerät gegenüber den reinen Verbrennern. Diese beträgt, von mir selbst am tiefsten Punkt gemessen, beim ST nur noch ca. 13 cm, bei den anderen ca. 1 cm mehr.

    Leider ist der tiefste Punkt das völlig ungeschützte Ladegerät. Aber dies und meine Kritik an der Unterboden-Konstruktion ist ein anderes Thema.

    Dafür muss Ford natürlich über die "Problematik" informiert sein.


    Es gibt viele Kleinigkeiten, die Softwareseitig optimiert werden könnten, allein der Wille dafür ist nötig...

    Sollten wir da evtl. eine „Wunschliste“ zusammen tragen, um sie dann weiter zu leiten? Ich denke schon, dass dies evtl. positive Effekte hätte, aber wenn’s jeder einzeln/über die Händler macht, weiß man nicht, was davon ankommt.

    Man sieht die Unterschiede auf den ersten Blick nicht... man fühlt’s/hört’s evtl. am Bordstein und auf der Kiesstraße mit tiefen Spurrinnen, wenn Ladegerät oder Akku auf Grund gehen...

    An der Karosse ist kein Unterschied.
    Nur die Unterboden-Konstruktion beim PHEV mit, daraus resultierender, geringerer Bodenfreiheit. Das Ladegerät hinter dem rechten Vorderrad ist der tiefste Punkt.

    Aber genau dafür passt’s doch dann auch. Technisch versiertere schalten sich ja ohnehin mühelos durch alle Optionen durch.

    Und für die anderen Frauchens dann alles auf Standard...

    Aber wer weiß was meine dann macht, wenn wir ihn erst einmal haben.

    Dennoch gut, hier festzuhalten, dass es für den Rest (zu dem ich gehöre) doch bis 270 (oder 280?) Tage geht. Hatte mir mein Händler bisher nicht gesagt.

    Oder besteht hier bei der Garantie-Verlängerung noch eine dritte Variable???:

    Händler versus FordPassApp; sprich, gelten diese 270 Tage evtl. ausschließlich in Verbindung mit Nutzung der FordPassApp? Geht in dem Fall ja wohl direkt an Ford.

    Mein Händler forderte mich ganz konkret auf, die Garantie-Verlängerung am besten sogleich bei Abholung über ihn zu beantragen. Es habe damit schon öfter Probleme gegeben...