Beiträge von FordLader

    Was lange währt, muss dann doch nicht immer gut werden…

    Endlich ist die Wallbox über die App wieder „on“ und wieder lassen sich Ladedaten nur für den aktuellen Tag oder die Woche aufrufen; nicht für den Monat und nicht für das Jahr, vorhandene Reiter „out of work“ - jedenfalls auf iOS.


    Aber man ist ja schon froh, wenn man über die App überhaupt wieder rein kommt. Also, schlimmer geht immer.

    Am besten einfach mal die App ganz abschalten, dann unverändert oder verschlechtert wieder an den Start und die Kunden freuen sich doch gleich wieder…

    Verstehe ich voll und ganz - und der Mehrheit, mich eingeschlossen, geht es in der Abhängigkeit vom fahrbaren Untersatz auf dem Land sicher nicht viel anders. Das Teil sollte (für jeden) zuverlässig laufen.

    Frag‘ mich, wie oft meine Kugine in 3 1/2 Jahren außertourliche Werkstatt-Aufenthalte hatte…


    Aber hier geht’s ja nun wirklich nochmal um etwas ganz anderes.

    Die gefährliche Verkehrssituation für mich auf der BAB beim Totalausfall wegen der fehlerhaften Software kannst Du nachlesen. Wünsche ich keinem Fahrer, nicht hier aus dem Forum oder sonst irgendwo. Das kann beim nächsten Mal und für andere Betroffene auch ganz anders und böse ausgehen.

    So bitte auch meinen Beitrag und meine Warnung verstehen.


    Du hattest bereits zwei Mal diesen Ausfall des Motors.

    Der nächste Ausfall kommt wohl mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit wieder. Die softwareseitig vorgegebenen Parameter ändern sich nicht, ebenso nicht die motorseitigen Probleme, die zur Auslösung der Abschaltung bzw. zum Notlauf führen. Du rechnest ja selbst mit dem nächsten Ausfall.

    Also wird der fällige Werkstatt-Aufenthalt mit Austausch - und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten - doch nur in die Zukunft verschoben; unter Inkaufnahme des Risikos eines dritten Totalausfalls im Verkehr…

    Dagegen ist die Konfrontation mit Händler/Werkstatt oder Ford doch ein Klacks.


    Ich habe es so gemacht und es wurde auch keine Eskalation daraus. Ich habe die Abholung des Fahrzeugs verweigert und über den Händler eine Freigabeerklärung von Ford eingefordert. Nach drei Tagen war seitens Ford eine offizielle Freigabeerklärung für mein Fahrzeug da.

    Damit fahre ich erst mal einigermaßen beruhigt weiter.

    Für die Zeit habe ich einen Mietwagen eingefordert und bekam ihn auch. Sollte ein erneuter Totalausfall kommen, so muss ich mir zumindest keine Selbstvorwürfe machen, wenn hierbei dann Dritte zu Schaden kommen. Das eine ist die juristische, das andere die moralische Verantwortung.

    In jedem Fall würde ich es beim nächsten Totalausfall genau so wieder machen. Natürlich wissen wir, dass wir die Fehlermeldungen nicht einfach löschen lassen sollten.


    Du wirst vermutlich aus gutem Grunde keine Freigabeerklärung von Ford bekommen, also würde der Wagen erst mal bis zur Abklärung stehen; im besten Fall, bis Du den Rumpfmotor ausgetauscht bekommst.

    Drei Tage (gleichwertiger) Leihwagen wird von Ford im Rahmen der Kunden-Zufriedenheits-Maßnahme 23N06 zugesichert. Wenn Du einen guten Händler hast, kommt er Dir darüber hinaus eventuell entgegen. Wenn Du anderswo (weiter weg und billiger) gekauft hast, wird das sicher schwieriger.


    Das Problem für Dich ist die Auswahl der Werkstatt vor Ort.

    Die beiden unwissenden oder ignoranten „Fehler-Löscher“ würde ich vorerst nicht ausschließen; vor allem, wenn Dein Händler darunter wäre, der sich nach diesem Fehler im Vorgehen noch ins Gewissen reden läßt.

    Ob die dritte Werkstatt Recht hat, nur bei erneuter Fehlermeldung tätig werden zu können, kann man doch schnell klären; zunächst auch ohne den Wagen dort stehen zu lassen, wenn das absolut nicht ginge.

    Aber Du „gewinnst“ doch mit jedem Tag, der ohne eigenes Tätigwerden verstreicht, nur mehr Risiko.

    Wenn sich durch Bestätigung seitens Ford der Fehler im Vorgehen bewahrheiten sollte, Fahrzeug bei einem der beiden „Fehler-Löscher“ abstellen, bis zur weiteren Klärung.

    Dann wäre der Fehler im Vorgehen ja nachgewiesen, mit wohl auch berechtigter Einforderung eines Leihwagens seitens der Werkstatt.


    Notfalls Rechtsschutz bemühen.

    Aber jeder wie er meint.

    So ist es, individuelle Nutzungsbedingungen. Auch die Nutzungsdauer - wer geleast hat, wer gekauft hat und eine längere Nutzungsdauer beabsichtigt, etc., wird andere Ziel-Ladungen haben.

    Ich gehe dieselbe Richtung. Alltags-Ladung für die Kurzstrecken 80%, gelegentlich auf Langstrecke zum „Rebalancing“ der Akkuzellen 100%.

    Alles über 80% ist „sehr flüchtig“, über 90% „zu flüchtig“.


    Eine Rekuperation im begrifflichen Sinne - als konkreter Zugewinn/Rückgewinn - erfolgt eigentlich nur bis ca. 80% Lade-Kapazität.

    Ist jedenfalls bei meinem so. Habe auch eine Gefällestrecke vom Haus weg. Da tut sich nichts über 80%.

    Kann es sein, dass er bei einer längeren Gefällestrecke die Reichweite bereits hoch rechnet, sodass die Anzeige um die besagten km ansteigt? Dürfte aber auch nicht sein, die Anzeige selbst kennt eigentlich nur eine Richtung…


    Eigenartig unsere Kuga-Diven.

    Man kommt ja um den ursprünglichen Rückruf nicht herum. Ansonsten droht die Stilllegung. Damit entgeht man auch nicht der Reparatur-Software, wer vorher die fehlerhafte Erst-Version aufgespielt bekam.


    Was hier absolut unstimmig ist:

    Motortausch soll durchgeführt werden, wenn es dennoch zum Notlauf kommt - trotz erfolgtem Rückruf und fehlerfreier Software.

    Das sollte dann wiederum aber doch nicht gemacht werden, wenn die Fehlermeldungen von der Werkstatt am Fahrzeug gelöscht wurden - bei Ford aber noch zweifelsfrei hinterlegt sind?

    Man wird weg geschickt… Es muss alles nochmal passieren mit selber Fehlermeldung?

    Und wenn’s wieder gelöscht wird?


    Das kann/darf doch wohl so nicht sein. Trotz aller bisherigen Erfahrungen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies so von Ford vertreten wird.

    Hier muss ein Fehler in der Ausführung seitens der Werkstatt vorliegen - oder ein Kommunikations-Problem Werkstatt:Ford.


    Warum lässt man sich so weg schicken und geht dieses Risiko nochmal ein?

    Fahrzeug stehen lassen und eine offizielle Freigabe von Ford einfordern !

    Ganz zu Beginn hatte ich den Schlüssel bei der Wagenwäsche noch in der Hosentasche.

    Bei jedem Wasserstrahl auf die Türgriffe dasselbe: Tanz der Außenspiegel.

    Schlüssel auf den Fahrersitz und fertig.

    Bedenken deswegen hatte ich nie. Ich möchte den Mutigen sehen, wenn ich mit der Hochdruck-Lanze um das Auto tanze…

    In der Bürsten-Waschanlage hätte ich dann wiederum eher Bedenken wegen der tanzenden Außenspiegel.

    CMit dem Verschleiß der Steuerkette hat der Fehler P1061 nichts zu tun, auch wenn es manche Diagnosegeräte offensichtlich so anzeigen, weil der richtige Text (noch) nicht eingepflegt wurde. Diese Fehlernummer wurde erst mit dem Update zum Rückruf 23S27 von Ford eingeführt und zeigt an, dass die Klopfsensoren mehrfach ungewöhnliche Geräusche wahrgenommen haben, die auf einen Motorschaden hindeuten. Die korrekte Bezeichnung bei Ford lautet: „Übermäßiger Verschleiß von Motorbauteilen“.


    Die Bezeichnung und Erklärung im englischen Original:

    „Excessive Engine Component Deterioration - Forced Limited Engine Speed“

    Sets when the PCM detects the knock control system (KCS) voltage exceeds a maximum value greater than a calibrated number of times within a set time period when a mechanical noise is present.


    Nicht dass ich meine, dass Ford hier nicht im Rückstand sein könnte und Deine Ausführungen unzutreffend.

    Auch nicht, dass eine Längung der Steuerkette hier zwingend sein müsste.


    Aber eine gelängte Steuerkette würde durchaus ähnliche Symptome ergeben und anzeigen bzw. über die nun bei uns installierte Software, mit den gegebenen Parametern für Unregelmäßigkeiten im Motorlauf, dann zum Notlauf führen.

    War auch bei meinem und vielen anderen Betroffenen des vFL schon so:

    Es standen Dinge im Konfigurator und der Preisliste, die dann im und am Fahrzeug nicht geliefert wurden.


    Nur wenn’s tatsächlich konkret in der Bestellung und Rechnung aufgeführt ist, müsste ein Anspruch darauf bestehen oder eben eine angemessene Erstattung.

    Genau dies traf damals, von ein paar anderen Dingen, schließlich nur auf eine 12Volt-Steckdose zu. Musste dann der Händler einbauen bzw. hat er dann auch von sich aus angeboten.