Verstehe ich voll und ganz - und der Mehrheit, mich eingeschlossen, geht es in der Abhängigkeit vom fahrbaren Untersatz auf dem Land sicher nicht viel anders. Das Teil sollte (für jeden) zuverlässig laufen.
Frag‘ mich, wie oft meine Kugine in 3 1/2 Jahren außertourliche Werkstatt-Aufenthalte hatte…
Aber hier geht’s ja nun wirklich nochmal um etwas ganz anderes.
Die gefährliche Verkehrssituation für mich auf der BAB beim Totalausfall wegen der fehlerhaften Software kannst Du nachlesen. Wünsche ich keinem Fahrer, nicht hier aus dem Forum oder sonst irgendwo. Das kann beim nächsten Mal und für andere Betroffene auch ganz anders und böse ausgehen.
So bitte auch meinen Beitrag und meine Warnung verstehen.
Du hattest bereits zwei Mal diesen Ausfall des Motors.
Der nächste Ausfall kommt wohl mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit wieder. Die softwareseitig vorgegebenen Parameter ändern sich nicht, ebenso nicht die motorseitigen Probleme, die zur Auslösung der Abschaltung bzw. zum Notlauf führen. Du rechnest ja selbst mit dem nächsten Ausfall.
Also wird der fällige Werkstatt-Aufenthalt mit Austausch - und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten - doch nur in die Zukunft verschoben; unter Inkaufnahme des Risikos eines dritten Totalausfalls im Verkehr…
Dagegen ist die Konfrontation mit Händler/Werkstatt oder Ford doch ein Klacks.
Ich habe es so gemacht und es wurde auch keine Eskalation daraus. Ich habe die Abholung des Fahrzeugs verweigert und über den Händler eine Freigabeerklärung von Ford eingefordert. Nach drei Tagen war seitens Ford eine offizielle Freigabeerklärung für mein Fahrzeug da.
Damit fahre ich erst mal einigermaßen beruhigt weiter.
Für die Zeit habe ich einen Mietwagen eingefordert und bekam ihn auch. Sollte ein erneuter Totalausfall kommen, so muss ich mir zumindest keine Selbstvorwürfe machen, wenn hierbei dann Dritte zu Schaden kommen. Das eine ist die juristische, das andere die moralische Verantwortung.
In jedem Fall würde ich es beim nächsten Totalausfall genau so wieder machen. Natürlich wissen wir, dass wir die Fehlermeldungen nicht einfach löschen lassen sollten.
Du wirst vermutlich aus gutem Grunde keine Freigabeerklärung von Ford bekommen, also würde der Wagen erst mal bis zur Abklärung stehen; im besten Fall, bis Du den Rumpfmotor ausgetauscht bekommst.
Drei Tage (gleichwertiger) Leihwagen wird von Ford im Rahmen der Kunden-Zufriedenheits-Maßnahme 23N06 zugesichert. Wenn Du einen guten Händler hast, kommt er Dir darüber hinaus eventuell entgegen. Wenn Du anderswo (weiter weg und billiger) gekauft hast, wird das sicher schwieriger.
Das Problem für Dich ist die Auswahl der Werkstatt vor Ort.
Die beiden unwissenden oder ignoranten „Fehler-Löscher“ würde ich vorerst nicht ausschließen; vor allem, wenn Dein Händler darunter wäre, der sich nach diesem Fehler im Vorgehen noch ins Gewissen reden läßt.
Ob die dritte Werkstatt Recht hat, nur bei erneuter Fehlermeldung tätig werden zu können, kann man doch schnell klären; zunächst auch ohne den Wagen dort stehen zu lassen, wenn das absolut nicht ginge.
Aber Du „gewinnst“ doch mit jedem Tag, der ohne eigenes Tätigwerden verstreicht, nur mehr Risiko.
Wenn sich durch Bestätigung seitens Ford der Fehler im Vorgehen bewahrheiten sollte, Fahrzeug bei einem der beiden „Fehler-Löscher“ abstellen, bis zur weiteren Klärung.
Dann wäre der Fehler im Vorgehen ja nachgewiesen, mit wohl auch berechtigter Einforderung eines Leihwagens seitens der Werkstatt.
Notfalls Rechtsschutz bemühen.
Aber jeder wie er meint.