Mir wurde auch geschrieben 3. Quartal 2022. Da muss mein erster Kuga schon fast wieder zurück nach dem Leasing
Beiträge von rechtsanwaltbeckerEU
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Ach guck mal. Es gibt sogar Monats und Jahresübersichten siehe Anlage. Hatte ich bisher auch nicht gebraucht
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Also das hier wird in der App angezeigt.
Musst Du aber wohl jedes Mal gucken. Wobei ich einen extra Zähler vor die Box gehängt habe. Denn an der Box selbst siehst Du nix. Ich glaube die rfid Chips hätte ich extra kaufen müssen. Kann mich aber auch täuschen weil ich nicht drauf geachtet hab wegen Einzelgarage.
Hoffe es hilft.
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Standheizung gab es aber nicht beim PHEV oder? Haben jetzt auch die anderen Modelle das Batterie-Problem?
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Ja. Scherben aufsammeln ist meistens schwieriger als gleich ins richtige Fahrwasser lenken
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Ich wollte keinen persönlich ansprechen. Kaufvertrag ist aber tatsächlich Jura 1. Semester Und kommt zustande durch Angebot und Annahme. Das ist bei verschiedenen Verkäufern unterschiedlich aufgebaut. Viele sehen in der Bestellung das Angebot des Käufers was der Verkäufer noch annehmen muss, weil er sich ja gerade nicht verbindlich verpflichten will. Bekommst Du ein Angebot vom Verkäufer und nimmst das an ist der Kaufvertrag bereits zustande gekommen. Kommt also wie die Juristen immer gerne sagen auf den Einzelfall an. Und dann hängt es von den Bedingungen ab wie lange ein Angebot angenommen werden kann. In der Regel nach dem Gesetz nur sofort. Aber auch das wird unterschiedlich gehandhabt. Wenn es zu einfach wäre braucht man ja keine Juristen mehr. Man muss also immer gucken, wie verbindlich die Bestellung wirklich ist und was die vertraglich geregelte Folge ist, wenn man sich davon wieder lösen möchte bzw. ob es nur das Angebot oder schon die Annahme war. So. Erstmal genug davon. Frohes Neues!!!
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schon interessant, wer alles über gefährliches Halbwissen verfügt Kaufvertrag ist das Verpflichtungsgeschäft. Verfügungsgeschäft ist dann die Übergabe und Übereignung, sofern nicht finanziert. Und Widerruf nur, wenn ausschließlich über Telefon und Internet abgeschlossen oder ausdrücklich vereinbart. Ansonsten eventuell Rücktritt möglich, wenn unverbindlicher Liefertermin und Fristsetzung vorbei sind und dem Käufer es nicht mehr zugemutet werden kann am Vertrag festzuhalten. Und die neuen Regelungen greifen natürlich nur bei Verträgen ab 1.1.2021.
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Bei mir klappert nix. Auto steht aber auch immer in der Garage.
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Super. Danke. Schau ich mir mal an.
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Wo hast Du die denn gefunden? Ich hab überlegt auch draußen noch ne Wallbox aufzustellen.