Beiträge von rechtsanwaltbeckerEU

    Sollte jemand anderer Auffassung zum Thema Bafa nach 6 Monaten sein bin ich dafür natürlich offen, da ich natürlich auch für mich und ggf. Mandanten immer das Beste rausholen möchte, hier aber leider keien rechtlich tragbaren Grund sehe die Förderung dann in die eigene Tasche zu stecken ;)

    Ja. Das kann ich Euch - allgemein - beantworten. Da ich und auch andere Anwaltskollegen keine kostenlose Rechtsberatung machen dürfen stellt dies nur meine persönliche Meinung und keine konkrete rechtliche Prüfung dar.


    Wenn Ihr den Wagen vor Ablauf von 6 Monaten zurückgebt, müsst Ihr das der Behörde mitteilen. Die wird den Bescheid aufheben und die 4.500 Euro oder bei denen die nur 2.250 Euro bekommen haben das zurückfordern.


    Für Euch dürfte das aber eher unerheblich sein, wann der Wagen zurückgeht, wobei wahrscheinlich mehr Aufwand und Korrespondenz erforderlich ist wenn es in den ersten 6 Monaten ist weil dann der Zuschuss noch eine Rolle spielt.


    Behalten darf man den aber imho auch dann nicht, wenn man den Wagen später zurückgibt, sondern müsste das an Ford herausgeben (oder wer auch immer Vertragspartner ist).


    Denn beide Parteien haben beim Rückgewährschuldverhältnis das herauszugeben, was sie erlangt haben. Der Wagen muss also zurück und die müssen den erhaltenen Kaufpreis zahlen. Natürlich nur das, was sie auch wirklich bekommen haben. Alles, was man darüber hinaus erlangt hat ist dabei m.E. anzurechnen, wie z.B. die gefahrenen KM als Nutzungsentschädigung und auch die staatliche Förderung. Das Warten bis nach Ablauf der 6 Monate kommt damit m.E. nur Ford zugut. Das könnte man natürlich als Verhandlungsspielraum nutzen, um mit dem Verkäufer in Verhandlungen zu treten.


    Dies ersetzt aber keine Rechtsberatung beim Fachanwalt für Verkehrsrecht http://www.rechtsanwalt-becker.eu sondern stellt lediglich meine persönliche Meinung als Kuga-Käufer dar und ist nicht rechtlich verbindlich.


    Aber eine durchaus berechtigte und spannende Frage. Wenn man die Förderung behalten dürfte nach 6 Monaten würden es sicher viele so machen und bis dahin abwarten und anschließend den Wagen zurückgeben.


    :3917:

    Also die 18-Zoll-Felgen hätte ich auch schon ganz gerne wie bestellt, aber das adaptive Kurvenlicht gibt es anscheinend beim neuen Modell tatsächlich nicht mehr für den ST-X. Ich warte noch ca. 2-3 Wochen, dann gibt es sicher weitere Neuigkeiten. Mein zweiter Kuga sollte ja im Dezember kommen. Mal sehen, worauf ich mich mit dem Händler verständigen kann - der natürlich weiß, dass ich Fachanwalt für Verkehrsrecht bin, da es natürlich ein gewerbliches Leasing ist :thumbup:

    Hallo zusammen,


    ich hatte ein eher schlechtes Gespräch mit meinem Händler. Vertrösten, Arroganz und nun auch Aggressivität und das ist der Punkt, an dem ich als Kunde die Bremse ziehe. Man will mich natürlich nicht aus meinem Vertrag entlassen und besteht auf den unverbindlichen Liefertermin vom 30.11. Eine Frage an euch. Wie ist das Ganze im Detail geregelt. Ich bin kein Jurist, aber bevor ich diese in Betracht ziehe will ich auch eure Meinung hören. Bis wann muss ich genau warten, bevor ich wegen Nichterfüllung des Vertrags soweit herauskomme ? Was sind genau die Fristen ? Lohnt es sich in solch einer Sache zum Anwalt zu gehen ? Ich bin kein Rechtsschutz Kunde, werde mir also einen guten Anwalt zu Rate ziehen ? Wie man mich heute behandelt hat war einfach zu viel.


    Danke euch

    Ohne Rechtsschutz ist das natürlich immer recht teuer, weil bei der Rückabwicklung der Fahrzeugwert als Gegenstandswert angesetzt wird. Im Forum ist das mit dem Rücktritt schon gut beschrieben, oder wie es früher hieß "Wandlung". Kann natürlich nicht die anwaltliche Beratung ersetzen. Meist bekommt man es aber hin, dass der Mandant den Vertragspartner in Verzug setzt (am besten schon mit dem Anwalt des Vertrauens abstimmen, am besten einem Fachanwalt für Verkehrsrecht 8)) und dann kann man dem Händler auch noch die Anwaltskosten aufs Auge Drücken :thumbup: Also wichtig ist immer alles schriftlich machen und Fristen setzen. Im Zweifel lieber direkt mit dem Anwalt abstimmen. Wenn er so fair wie ich arbeitet, sollte man gemeinsam zusehen, dass die Anwaltskosten letztlich beim Händler hängen bleiben wenn er sich so stur stellt und im Vorfeld eine Pauschale vereinbaren, falls das nicht klappt. So würde ich es jedenfalls mit meinen Mandanten machen 8o