Alles anzeigenJa. Das kann ich Euch - allgemein - beantworten. Da ich und auch andere Anwaltskollegen keine kostenlose Rechtsberatung machen dürfen stellt dies nur meine persönliche Meinung und keine konkrete rechtliche Prüfung dar.
Wenn Ihr den Wagen vor Ablauf von 6 Monaten zurückgebt, müsst Ihr das der Behörde mitteilen. Die wird den Bescheid aufheben und die 4.500 Euro oder bei denen die nur 2.250 Euro bekommen haben das zurückfordern.
Für Euch dürfte das aber eher unerheblich sein, wann der Wagen zurückgeht, wobei wahrscheinlich mehr Aufwand und Korrespondenz erforderlich ist wenn es in den ersten 6 Monaten ist weil dann der Zuschuss noch eine Rolle spielt.
Behalten darf man den aber imho auch dann nicht, wenn man den Wagen später zurückgibt, sondern müsste das an Ford herausgeben (oder wer auch immer Vertragspartner ist).
Denn beide Parteien haben beim Rückgewährschuldverhältnis das herauszugeben, was sie erlangt haben. Der Wagen muss also zurück und die müssen den erhaltenen Kaufpreis zahlen. Natürlich nur das, was sie auch wirklich bekommen haben. Alles, was man darüber hinaus erlangt hat ist dabei m.E. anzurechnen, wie z.B. die gefahrenen KM als Nutzungsentschädigung und auch die staatliche Förderung. Das Warten bis nach Ablauf der 6 Monate kommt damit m.E. nur Ford zugut. Das könnte man natürlich als Verhandlungsspielraum nutzen, um mit dem Verkäufer in Verhandlungen zu treten.
Dies ersetzt aber keine Rechtsberatung beim Fachanwalt für Verkehrsrecht http://www.rechtsanwalt-becker.eu sondern stellt lediglich meine persönliche Meinung als Kuga-Käufer dar und ist nicht rechtlich verbindlich.
Aber eine durchaus berechtigte und spannende Frage. Wenn man die Förderung behalten dürfte nach 6 Monaten würden es sicher viele so machen und bis dahin abwarten und anschließend den Wagen zurückgeben.
Hatte ich weiter oben schon geschrieben. Gehe also davon aus, dass man den Umweltbonus nicht behalten kann. Und was bei Facebook so diskutiert verfolge ich nicht